Bäumle Martin · Nationalrat · 2012-09-17
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-09-17
Wortprotokoll
Der Ständerat hat in letzter Minute Artikel 112b in die dringliche Vorlage eingefügt. Das ist grundsätzlich heikel und löst offenbar Abwehrreflexe aus. Dank einer Folge taktischer Abstimmungen in der SPK-NR ist heute Mittag etwas herausgekommen, was niemand wollte, deshalb liegen jetzt zwei Minderheitsanträge im Sinne von Konzepten auf dem Tisch.
Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit, grundsätzlich dem Ständerat zu folgen, mit einer kleinen Änderung, nämlich der Begrenzung der Dauer der Test- oder Pilotphase auf ein Jahr statt auf drei Jahre.
Ich bin der Auffassung, dass wir diese Vorlage nüchtern anschauen und uns nicht von Animositäten tragen lassen sollten. Was spricht für diese Vorlage und die Dringlichkeit? Es gibt eine Vorlage 2, bei der wir grundsätzlich über Verfahren und ihre Dauer diskutieren müssen, doch haben wir diese noch nicht auf dem Tisch. Es macht Sinn, wenn wir, vom Ständerat und vom Bundesrat unterstützt, hier gewisse Vorlaufzeiten vorsehen, sodass man aus den Testphasen Lehren ziehen und die Verfahrensabläufe verbessern kann. Das ist klar im Sinn einer neuen Vorlage. Sonst legiferieren wir [PAGE 1430] direkt und wissen nicht, ob die Legiferierung nicht bereits zielgerichtet erfolgen könnte.
Was spricht gegen diese Vorlage und die Dringlichkeit? Es ist rechtsstaatlich gesehen grundsätzlich heikel, dringliche Beschlüsse und Kompetenzen auf Verordnungsstufe zu delegieren. Es ist aber nicht unüblich und in diesem Rat schon mehr als einmal gemacht worden. Um sicher zu sein, haben wir übers Wochenende trotzdem eine Kurzbeurteilung durch das Bundesamt für Justiz verlangt. Sie ist klar und eindeutig und kommt zum Schluss, dass Artikel 112b auch im Dringlichkeitsverfahren vertretbar und zulässig ist.
So spricht eigentlich nichts gegen Artikel 112b. Was zusätzlich dagegen vorgebracht worden ist, ist eigentlich so ein bisschen der Vorwurf an den Ständerat, er habe erst in letzter Minute begonnen, ernsthaft an dieser Änderung des Asylgesetzes zu arbeiten. Ja, gut: Es mag sein, dass in unserem Rat zuerst mehr Anträge eingebracht worden sind, aber unterdessen hat der Ständerat unsere Beschlüsse, die unausgegoren waren, zum Teil deutlich verbessert und hier einen Zusatz eingebracht, den man in Zusammenhang mit Artikel 26b sehen muss, den wir eben besprochen haben. Bundeszentren und Verfahrensabläufe haben etwas miteinander zu tun. Der Ständerat hat nichts anderes gemacht, als unsere Vorlage, die wir erarbeitet hatten, noch einmal zu überprüfen und etwas zu verbessern.
Eigenartig ist auch, wenn jetzt der Vorwurf zum Ansinnen kommt, der Rat müsse hier nochmals über dieses Detail beraten. Es bringe nichts, diese Thematik zu diesem Zeitpunkt aufzugreifen, der Bundesrat könne das meiste sowieso machen und wir sollten auf die Vorlage 2 warten, die komme ja bald. Es sind ausgerechnet jene Leute, die in der Kommission noch vor einigen Monaten über jedes Detail, das über einzelne Personen dann verfügt wurde, diskutiert haben und dieses als wichtig und dringlich bezeichnet haben, die heute sagen: "Diese sinnvolle Ergänzung zu Artikel 26b wollen wir jetzt nicht, die bringen wir nicht." Mir kommt es ein bisschen wie Futterneid vor. Der Ständerat hat noch etwas gefunden, etwas optimiert, und wir wollen es jetzt einfach in der letzten Minute nicht haben.
Die Debatte in der Kommission war auch nicht sehr zielführend. Wie gesagt - ich schliesse damit ab -, die Abstimmungskaskade verlief so, dass am Schluss zufällig etwas herauskam, das gar nichts mehr war, das niemand mehr wollte. Jetzt haben Sie zu entscheiden, entweder nichts zu machen und dem Ständerat die Differenz zurückzuschieben, nach dem Motto "Wir wollen gar nichts", oder ihm eine Richtung zu geben, wie wir von der Minderheit I sie vorschlagen. Das heisst, dass Sie den Zeitraum für dieses Pilotverfahren etwas verkürzen. Oder Sie folgen der Minderheit II, die das, was in diesen Verordnungen noch gemacht werden kann, massiv einschränken will. Das ist der Entscheid, den Sie fällen müssen.
Ich beantrage Ihnen mit einer kleinen Minderheit, dem Ständerat zu folgen, mit der Ausnahme, die Dauer auf ein Jahr zu begrenzen.