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Blocher Christoph · Nationalrat · 2012-09-17

Blocher Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-17

Wortprotokoll

Es wird von sozialdemokratischer Seite geltend gemacht, das sei gar keine wirksame Vorschrift, es handle sich gleichsam um eine Erklärung, die gut töne. Das ist ein ausserordentlich wichtiger Artikel - natürlich auch nur, wenn er angewandt wird.

In der Schweiz sind seit eh und je Kriegsflüchtlinge, Deserteure, Dienstverweigerer - namentlich in kriegerischen Auseinandersetzungen - nicht Flüchtlinge im Sinne des Flüchtlingsbegriffes. Das heisst, sie bekommen keine Bewilligung, um mit ihrer Familie für alle Zeit hier im Land zu bleiben. Das heisst nicht, dass sie weggeschickt werden, dorthin, wo ihnen vielleicht der Tod oder Ähnliches widerfahren würde. Aber sie werden nicht Flüchtlinge; das ist ein Unterschied. Sonst, wenn zum Beispiel hunderttausend in ein Land strömen, was in einer kriegerischen Auseinandersetzung möglich ist, und diese vom ersten Tag an Flüchtlinge sind, heisst das: Sie werden aufgenommen, die Familien können nachkommen, und sie bleiben immer im Lande, auch wenn der Krieg vorbei ist und sie zurückgehen könnten. Sie mögen sich an die Kriegsflüchtlinge im Zweiten Weltkrieg erinnern. Sie wissen, dass wir aus humanitären Gründen sehr viele Deserteure, Kriegsflüchtlinge, Dienstverweigerer aufgenommen haben; bekannt sind beispielsweise die Polen. Aber nach dem Krieg mussten sie wieder zurückgehen, Polen war dann ein freies Land.

Es ist im Jahre 2006 ein sehr eigenartiger Gerichtsentscheid gefällt worden, sodass man auch die Personen, die wegen Wehrdienstverweigerung und Desertion ernsthafte Nachteile erleiden, als Flüchtlinge aufgenommen hat. Es ging vor allem um die Eritreer im Krieg zwischen Eritrea und Äthiopien. Dieser Entscheid wurde ins Internet gestellt. Und was ist passiert? Es sind viele gekommen, Eritreer; sie haben gesagt, sie seien Dienstverweigerer oder Deserteure. Damit waren sie Flüchtlinge.

Wenn man sagt, das sei nicht dringend, so muss ich sagen, dass wir schon im Jahr 2007 - damals war ich selbst verantwortlich für diesen Bereich - einen dringlichen Bundesbeschluss, der in der Frühjahrssession dringlich erklärt werden sollte, ausgearbeitet hatten, weil wir gesehen hatten, dass man die Sache nicht mehr im Griff hat, wenn das Schule macht. Jetzt, bis heute, ist nichts passiert. Und was ist geschehen? Wir haben unterdessen ungefähr 15 000 Eritreer im Land. Die Schweiz liegt nicht gerade am Weg, wenn man Eritrea verlässt. Die Schweiz zieht diese Personen geradezu an; die Familien kommen. Und rund 80 Prozent dieser Leute sind Sozialfälle und müssen nicht mehr zurückkehren, auch wenn es im Land gutgehen sollte. Jetzt beginnt das Gleiche mit Somaliern. Diese kommen jetzt mit dem gleichen Grund. Und wenn das Kriege grösseren Ausmasses sind, dann wird man das nicht mehr bewältigen können.

Darum muss die Bestimmung sein, dass Personen, die wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden, keine Flüchtlinge sind. Sie werden aufgenommen, damit man sie humanitär schützen kann - sei das vorläufig oder als Kriegsflüchtlinge. Sie gehen aber wieder heim, wenn die Gefahr weg ist. Mit diesem Grund schaffen Sie ansonsten eine Situation, die man nicht mehr bewältigen kann. Die Dringlichkeit ist ausserordentlich dringlich.