Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-17
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-17
Wortprotokoll
Es geht hier also um die vorübergehende bewilligungsfreie Nutzung von militärischen Anlagen. Die Idee wurde von Ihrem Rat eingebracht, und ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie das eingebracht haben. Es ist klar, dass hier tatsächlich ein Beitrag zu einer ganz wichtigen Lösung geleistet werden kann.
Dieser Artikel 26b ist in der Tat, wie das jetzt mehrfach gesagt wurde, ein Eingriff in die Kompetenz von Kantonen und Gemeinden. Das stimmt, deshalb könnten und würden wir das auch nicht gegen den Willen von Kantonen und Gemeinden machen. Aber es ist genau so, wie mehrere von Ihnen erwähnt haben, dass Kantone und Gemeinden nicht gegen diesen Artikel sind, sondern dass sie für diesen Artikel dankbar sind. Wir haben vom Städteverband und vom Gemeindeverband gehört, dass sie tatsächlich mit dieser Einschränkung der Gemeindeautonomie leben können.
Nicht der Bund steht unter Druck, wenn es um die Frage der Unterbringung geht, sondern die Kantone stehen unter Druck, die Gemeinden stehen unter Druck. Der Bund hat seine fünf Erstaufnahmezentren. Wenn diese voll sind, dann schickt er die Asylsuchenden weiter in die Kantone und die Gemeinden; so einfach ist das. Deshalb: Wenn wir hier jetzt mit einer solchen Bestimmung Plätze schaffen, die der Bund betreiben kann, die der Bund auch finanziert, dann ist das für die Kantone und die Gemeinden eine massive Entlastung.
Es hat sich in den letzten Monaten gezeigt, dass wir mit den wenigen Bundeszentren, die wir öffnen konnten, nicht nur die Gemeinden und Kantone entlasten, sondern dass wir mit diesen Bundeszentren die Verfahren beschleunigen können, dass wir Verbesserungen für die Sicherheit haben, dass wir für den Vollzug besser aufgestellt sind und - das dürfte Sie auch interessieren - dass wir in Bezug auf die gesamten Kosten hier beträchtliche Vorteile haben. Sie haben zusätzlich in der Vorlage 1 beschlossen, dass Sie diese Zentren dann auch noch mit Beschäftigungsprogrammen ausstatten und mit einer Sicherheitspauschale unterstützen; denn Sie sind alle überzeugt, dass diese Bundeszentren eben auch für die Beschleunigung der Massnahmen sinnvoll sind.
Zur Diskussion steht heute nicht, ob solche vorübergehenden bewilligungsfreien Nutzungen sinnvoll sind, sondern wie lange diese vorübergehende Nutzung maximal dauern soll. Ihr Rat hatte sich letztes Mal für eine Dauer von maximal einem Jahr ausgesprochen. Der Ständerat beschloss eine maximale Dauer von drei Jahren. Es steht in seinem Beschluss nicht, dass es drei Jahre sein müssen, sondern es heisst "maximal drei Jahre".
Der Ständerat hat die Situation noch einmal abgeklärt. Was hat der Ständerat herausgefunden? Er hat herausgefunden, dass bei der Nutzung solcher militärischer Anlagen gewisse Investitionen nötig sind. Aber, Herr Nationalrat Glättli, es geht hier eben nicht nur um Investitionen. Es geht auch um die Infrastruktur, es geht darum, dass man Personal in diese Zentren schickt. Mit häufigen Wechseln haben Sie logistische Kosten, Aufbaukosten; Sie müssen die Verpflegung organisieren. Es geht nicht nur um die baulichen Investitionen, sondern es geht um eine ganze Reihe von Kosten, die eben entstehen.
Die teuerste Form, Asylsuchende unterzubringen, ist diejenige, die wir jetzt haben. Wir konnten in einzelnen Kantonen etwas machen, und ich bin diesen Kantonen ausserordentlich dankbar für ihre Unterstützung, für den Mut, den sie hatten. Aber es ist die teuerste Form, wenn wir diese Unterkünfte sechs Monate benutzen können und diese möglichst in abgelegenen Gebieten liegen. Das ist die teuerste Form. Die zweitteuerste Form ist diejenige, welche die Minderheit I (Blocher) vorschlägt. Das ist auch teuer. Für ein Jahr machen Sie die ganze Logistik, für ein Jahr schicken Sie Personal hin, für ein Jahr bauen Sie die Strukturen auf, und nach einem Jahr müssen Sie wieder weitersuchen. Die wirtschaftlichste Form, diese Unterkünfte zu nutzen, ist diejenige, welche Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission und der Ständerat vorschlagen, nämlich mit der Möglichkeit, solche Anlagen bis maximal drei Jahre zu nutzen. Ich sage es noch einmal: Es müssen nicht drei Jahre sein, aber das kann manchmal wirklich auch sinnvoll sein.
Was wir auch feststellen: Der Widerstand in der Bevölkerung ist am Anfang immer sehr gross. Nach einem halben Jahr, das haben wir jetzt festgestellt, ist der Widerstand zum Teil schon ziemlich zurückgebunden. Nach einem Jahr hat man sich fast daran gewöhnt, und manchmal hört man dann auch: Was, die gehen jetzt schon wieder! Wir kennen diese Erfahrungen aus früheren Jahren. Auch deshalb muss man nicht davon ausgehen: Je länger die Nutzung ist, desto grösser ist der Widerstand. Der Widerstand ist meistens am grössten, bevor die Asylsuchenden überhaupt kommen. Dann kann man miteinander arbeiten, Verbesserungen anbringen, wo es Verbesserungsbedarf gibt.
Ich bitte Sie, sich für die wirtschaftlichste Form zu entscheiden, sich dem Ständerat anzuschliessen und die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.