Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-17

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-17

Wortprotokoll

Artikel 19 Absatz 3, der sich mit Abgangsentschädigungen auseinandersetzt, kommt nur bei unverschuldeter Kündigung von Verträgen mit Angestellten in Monopolberufen und Angestellten mit langer Anstellungsdauer oder in fortgeschrittenem Alter zum Tragen. Muss solchen Angestellten, ohne dass ein Verschulden vorliegt, gekündigt werden, haben sie oft erhebliche Schwierigkeiten, eine neue Anstellung zu finden. Es ist daher gerechtfertigt, bei solchen Personen in Bezug auf die Kündigungsfolgen und das erhöhte Risiko - insbesondere bei Monopolberufen, das betrifft z. B. die Grenzwächter - eine Abfederung mit einer Entschädigung vorzusehen.

Es ist weder angezeigt noch stufengerecht, diese Kompetenz dem Bundesrat zu übertragen. Überdies wäre es für den Bundesrat aufgrund fehlender Kriterien relativ schwierig, eine ausgewogene Praxis für die Ausrichtung solcher Abgangsentschädigungen zu definieren. Der Antrag auf ein grundsätzliches Verbot der Ausrichtung von Abgangsentschädigungen wäre für den Arbeitgeber Bund vor allem dort, wo es um die Rekrutierung höherer Kader geht, mit grossen Nachteilen verbunden. Es ist schon heute nicht immer leicht, Toppositionen zu besetzen, weil wir lohnmässig nicht in allen Teilen mit der Privatwirtschaft mithalten können.

Schliesslich haben Angestellte in bestimmten Funktionen ein höheres Kündigungsrisiko als die restlichen Bundesangestellten; so die Direktoren, die Generalsekretäre und die persönlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Departementsvorstehenden. Hier ist ja die gedeihliche Zusammenarbeit massgebend. Das führt dazu, dass das Risiko höher ist, und dieses Risiko soll mit einer gewissen Entschädigung abgegolten werden. Das Gleiche gilt für Angestellte in Monopolberufen, deren Stellensuche nach einer Kündigung mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein kann.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, der Mehrheit und damit dem Entwurf des Bundesrates zu folgen, also die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.