Landolt Martin · Nationalrat · 2012-09-17
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2012-09-17
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, es geht um Abgangsentschädigungen. Diese sind als Begriff sehr negativ belegt. Herr Kollege Fehr hat sie soeben als Unding bezeichnet. Ich kann das gut verstehen, denn ich komme selber aus einer Branche, in der mit Abgangsentschädigungen schon allerlei Unfug getrieben worden ist. Aber es kann auch beim Bund Fälle geben, in denen Abgangsentschädigungen angebracht sind und Sinn machen. Man muss einfach dem Bundesrat vertrauen, dass er dieses Instrument sehr sorgfältig und im Idealfall sehr selten einsetzen wird. Der Ständerat hat die Höhe der Abgangsentschädigungen zusätzlich eingeschränkt und sie auf maximal 12 Monate limitiert.
Jetzt kommt noch meine Minderheit II dazu, die das nochmals präzisieren und die gesamte Entschädigung auf 12 Monate limitieren möchte. Das bedeutet konkret: Wenn ein Mitarbeiter eine Kündigungsfrist von 6 Monaten hat und dann entlassen wird, gleichzeitig aber vorzeitig freigestellt worden ist, hat er zuerst eine ordentliche Lohnfortzahlung von 6 Monaten und im Extremfall noch einmal eine Abgangsentschädigung von 12 Monaten zugut. Das gäbe dann eine Gesamtentschädigung von 18 Monaten. Wenn Sie das nicht stört, können Sie meinen Minderheitsantrag ablehnen. Wenn Sie das aber stört und Sie das Gesamtpaket auf maximal 12 Monate limitieren möchten, müssen Sie meinen Minderheitsantrag II unterstützen. Ich empfehle Ihnen, Letzteres zu tun.