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Fehr Hans · Nationalrat · 2012-09-17

Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-17

Wortprotokoll

Ja, geschätzte Bea Heim, es ist ja klar, dass der Minderheitsantrag von der Mehrheit abgelehnt wird, sonst wäre es ja kein Minderheitsantrag.

Warum beantragt unsere Minderheit die Rückweisung der Vorlage, die wir mit zwei Aufträgen an den Bundesrat verbinden?

1. Wir wollen eine nähere Anlehnung an das OR. Es ist nicht einsehbar, warum die Privatwirtschaft und die Bundesbeamten in der Beurteilung bzw. bei den arbeitsrechtlichen Modalitäten so weit voneinander entfernt sein sollen.

2. Wir wollen, dass die zentralen Elemente, die geregelt werden, nämlich Arbeitszeit, Kündigungsmodalitäten, Ferienansprüche, Urlaub usw., im Gesetz geregelt werden und nicht in den Ausführungsbestimmungen. Wir, das Parlament, wollen doch das in der Hand behalten. Der Gesetzgeber muss das regeln können. Das sind zentrale Punkte der ganzen Angelegenheit.

Wir wollen nicht, dass das nur der Bundesrat in den Ausführungsbestimmungen tun kann. Die wesentlichen Gründe dafür sind: Wenn jemand von der Privatwirtschaft in die Bundesverwaltung wechselt oder umgekehrt, dann müssen doch ungefähr gleich lange Spiesse da sein. Es müssen ungefähr gleiche Anforderungen da sein, ungefähr gleiche Ferienansprüche und Kündigungsmodalitäten, sonst schafft das ein Ungleichgewicht. Das ist nicht mehr zeitgemäss. Das Bundespersonalgesetz ist in dieser Beziehung nicht mehr zeitgemäss. Es muss viel flexibler sein.

Was leider nicht in der Botschaft steht, Frau Bundespräsidentin: 2006 wurde im Bundesrat ein Antrag gestellt, das OR solle für alle Arbeitsverhältnisse gelten, also brauche es gar kein Bundespersonalgesetz. Das OR soll allgemeinverbindlich sein, für alle Arbeitsverhältnisse. Was hat man in der Zwischenzeit gemacht? Wir haben den Beamtenstatus abgeschafft. Was ist dabei geschehen? Die Pflichten wurden zwar reduziert, aber die Rechte - man kann auch sagen: die Privilegien - sind geblieben. Da ist ein Ungleichgewicht entstanden, das nicht sinnvoll ist.

Gute Bundesangestellte brauchen keine Privilegien; sie sind eben gut, und sie sind konkurrenzfähig. Sie können von A nach B wechseln, und sie können von B nach A wechseln. Das wollen wir doch: gleich lange Spiesse.

Darum bitte ich Sie um Rückweisung im Sinne der Minderheit, mit den zwei Aufträgen.