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Blocher Christoph · Nationalrat · 2012-09-17

Blocher Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-17

Wortprotokoll

Wir haben seinerzeit, im Jahr 2001, den Beamtenstatus abgeschafft. Dieser bestand aus besonderen Rechten und Pflichten. Im Wesentlichen hat man jetzt die besonderen Pflichten abgeschafft, aber die Rechte weitgehend belassen. Es ist doch nicht einzusehen, weshalb die Angestellten des Staates ein anderes Personalrecht brauchen als jene in der Privatwirtschaft. Wir haben ein Obligationenrecht. Man hat auch immer erklärt, man werde schon dahin kommen, aber jetzt machen wir wieder eine Revision und sind noch nicht dort. Das ist nicht einzusehen.

Das Verhältnis mit den Mitarbeitern in der Privatwirtschaft ist von Betrieb zu Betrieb verschieden, aber es ist nicht so, dass diese Leute unglücklicher wären. Wenn ich vergleiche, wo die Hauptunterschiede zwischen der Privatwirtschaft und dem Staat liegen, dann stelle ich fest: bei den Rechten der Angestellten. Von den Linken ist ja gesagt worden, man brauche eine Gleichstellung der Mitarbeiter: Sie behandeln aber Ungleiches gleich, und das führt dazu, dass viele sehr gute Mitarbeiter beim Staat zu wenig verdienen und schlechte zu viel. Das ist die Folge, wenn Sie diese Unbeweglichkeit haben. Das hängt natürlich auch damit zusammen, dass die Angestelltenverbände des Bundes ein viel zu grosses Gewicht haben. Sie wollen immer alle gleich behandeln: Es gibt als Kriterien nur die Ausbildung, das Alter, die Stufe usw., aber die Leistung können Sie da gar nicht unterbringen. Es wäre mutig, endlich den Schritt hin zum Obligationenrecht zu tun.

Sodann fällt mir auf: Es ist unglaublich, wie verrechtlicht die Angestelltenverhältnisse beim Bund sind. Es werden gar nicht Menschen und Mitarbeiter geführt, sondern Rechtssubjekte. Bei jedem Mangel bei der Arbeit, den ein Untergebener aufweist und den man kritisiert, kommt der Personaldienst und sagt, man müsse eine Notiz schreiben über diesen Mangel für das Dossier, sonst habe man später nichts in der Hand. Also bleibt ein Mangel, den jemand [PAGE 1440] aufgewiesen hat, dank dem Personaldossier ein Leben lang an ihm haften.

Relativ schnell kommen die Leute auch mit Rechtsanwälten. Die Chefs verhandeln gar nicht mit ihnen, sondern die Personalverbände. Das kommt daher, dass alles bis ins Detail rechtlich geregelt ist und für den Chef relativ wenig Raum vorhanden ist.

Natürlich haben wir auch in der Privatwirtschaft einen entsprechenden Schutz. Das Ganze kommt beim Bund den guten Mitarbeitern nicht entgegen, sondern es benachteiligt sie. Die ganze Verrechtlichung bei der Kündigung kommt daher, dass jeder denkt: Ich kann ja dem Mitarbeiter nicht einfach deshalb kündigen, weil er ungenügende Leistungen erbringt; ich muss alles zusammentragen und rechtlich begründen können. Das ist doch nicht in Ordnung.

Man geht sogar so weit, dass es eine Beschwerdemöglichkeit bei Nichtanstellung geben soll - das werden wir ja dann noch beraten -; jemand hat sogar ein Beschwerderecht, wenn er sich bewirbt und nicht angestellt wird! Das sind doch Missbräuche, bei denen man sich dann sagen muss: "Oh, wenn ich den nicht anstelle, muss ich ja irgendeinen Grund finden, damit ich vor Gericht durchkomme!" Das gibt wieder eine Beziehung zwischen Rechtssubjekten.

Man sollte die Sache aufbrechen. Und die Sache aufbrechen hiesse, das Obligationenrecht als Grundlage anzuerkennen.

Ich weiss auch nicht, wie sie andere Vorrechte rechtfertigen. Jetzt haben wir im Obligationenrecht endlich durchgebracht, dass Abgangsentschädigungen nicht mehr möglich sind. Beim Bund sollen wir Abgangsentschädigungen bis zu einem Jahr festlegen, und zwar bekommt das einer, der freigestellt wird, noch zum Lohn dazu. Das sind doch keine Regelungen der Privatwirtschaft. Das gibt es gar nirgends, und dort, auf hoher Ebene, wo es gemacht wurde, haben wir es jetzt mit dem Aktienrecht unterbunden. Es mag einzelne Fälle geben, in denen man das vielleicht tun muss, weil es besondere Verhältnisse rechtfertigen.

Im Ganzen: Diese Gesetzesvorlage führt weder zu einer Flexibilisierung noch zu einer Förderung guter, zufriedener Mitarbeiter und auch nicht zur Schaffung eines guten Betriebsklimas.

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