preparatory:AB 179716
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-17
Wortprotokoll
Die tripartite Kommission des Bundes gibt den kantonalen tripartiten Kommissionen nicht im Detail vor, wie sie bei der Erhebung der Löhne bei Kleinstdetailhandelsfirmen vorzugehen haben. In allen tripartiten Kommissionen sind jeweils die Arbeitgeber- wie auch die Arbeitnehmerseite vertreten. Dies führt dazu, dass bei der Beobachtung des Arbeitsmarktes und den Lohnerhebungen die Anliegen beider Seiten berücksichtigt werden können. Dadurch wird gewährleistet, dass die durchgeführten Untersuchungen auch kleinere Betriebe nicht unnötig administrativ belasten. Bisher sind denn auch keine Klagen von betroffenen Unternehmungen an die tripartite Kommission des Bundes gelangt. Die tripartite Kommission des Bundes wird diesem Aspekt weiterhin die nötige Beachtung schenken.