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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-17

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-17

Wortprotokoll

An die Adresse von Herrn Nationalrat Aeschi: Die Motion wurde am 1. Oktober 2010 eingereicht, die Antwort des Bundesrates datiert vom 17. November 2010; da war Insieme noch nicht auf dem Tisch. Wir haben damals begonnen zu arbeiten und zu untersuchen, was bei diesem Projekt alles schiefgelaufen ist. Wir werden entsprechende Massnahmen ergreifen, das habe ich bereits in Aussicht gestellt. Ich denke, das ist kein guter Aufhänger, denn es sind ja zwei Jahre verstrichen, seit wir diese Antwort gegeben haben; das liegt bei diesen Vorstössen halt in der Natur der Sache.

Nun zur Forderung der SVP-Fraktion: Eine solche Anpassung von Weisungen, Reglementen und Botschaften erübrigt sich unseres Erachtens. Das ist nach wie vor unsere Haltung, da das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und die dazugehörige Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen die Möglichkeit enthalten - Sie haben es gesagt -, die Folgekosten einer Beschaffung zu reduzieren bzw. transparent auszuweisen. Alle Beschaffungsstellen sind angehalten, bei der Schätzung des Auftragswertes vorausschauend zu kalkulieren, soweit das möglich ist, und bei wiederkehrenden Aufträgen ist der Wert der Aufträge zu schätzen, was nicht immer ganz leicht ist. Um Verträge mit einer überlangen Dauer zu verhindern, sind Verträge bei wiederkehrenden Leistungen zudem grundsätzlich auf fünf Jahre zu beschränken, dann sind die Aufträge wieder zu überprüfen und allenfalls neu auszuschreiben.

Soweit Folgeaufträge bereits zu Beginn, also bei der ersten Auftragsvergabe, vorhersehbar sind, können diese auch als sogenannte Optionen bei der Erstbeschaffung mit einbezogen werden. Das geschieht immer wieder. Das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen verpflichtet die Schweiz, über die dem Abkommen unterstellten Beschaffungen jährlich Statistiken zu führen und diese auch transparent zu machen.

Wir haben tatsächlich den Aufbau des Beschaffungscontrollings in Angriff genommen. Dieser Aufbau ist in Umsetzung. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen werden mit der revidierten Verordnung geschaffen, welche per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden soll. Das Vertragsmanagement ist konzipiert. Das Controlling soll bis 2015 bundesweit im Einsatz stehen, und ein Monitoring über die nachhaltige Beschaffung wird ebenfalls ab 2015 im Einsatz stehen. Das gilt jetzt für die Zukunft. In der Vergangenheit, da haben Sie Recht, haben wir grössere Probleme gehabt. Aber für die Zukunft sollten wir auch mit diesem Controllingsystem das notwendige Resultat erzielen können.