Pardini Corrado · Nationalrat · 2012-09-17
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-17
Wortprotokoll
Die Motion verlangt, dass das Bankengesetz dahingehend ergänzt wird, dass keine Aktivitäten finanziert werden dürfen, welche die völkerrechtlichen Vorschriften zu den Menschenrechten nicht einhalten.
Eine Untersuchung im Auftrag der Erklärung von Bern brachte ans Licht, dass mehrere Aktivitäten, die von einer Schweizer Grossbank, der UBS oder der CS, finanziert wurden, nachweislich zu Menschenrechtsverletzungen geführt haben. Der Bericht verurteilt insbesondere die Finanzierung der Herstellung von Streumunition durch Schweizer Banken. Zu dieser Munition hat das Parlament zwei Motionen angenommen, die Motion Maury Pasquier 09.3618 und die Motion Hiltpold 09.3589. Beide Motionen fordern die Einführung eines Finanzierungsverbots für solche Waffen im Kriegsmaterialgesetz. Dieser wichtige Fortschritt darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass weitere [PAGE 1453] Menschenrechtsverletzungen von Schweizer Banken finanziert werden: Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Verletzungen im Bereich der Arbeitsbedingungen im Allgemeinen, Bedrohung des Rechts auf Leben und auf Gesundheit der einheimischen Bevölkerungen usw. Heute und in den letzten Wochen gab es ja seitens der Erklärung von Bern einiges über das zu berichten, was das eidgenössische Beschaffungswesen, was Armasuisse an Verbrechen im Ausland toleriert. Die Erklärung von Bern sowie der Uno-Sonderbeauftragte für Menschenrechte stufen die Geschäftsbeziehungen der Banken mit solchen Unternehmen als Komplizenschaft ein.
Die Motion verlangt, dass die Schweizer Gesetzgebung die Banken verpflichtet, das Verhalten ihrer Geschäftspartner aus dem Blickwinkel der Menschenrechte systematisch zu überprüfen. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir in der Schweiz, vor allem unsere Geldinstitute, diese Gesetze befolgen.
Die Antwort des Bundesrates ist schwammig und lässt zu wünschen übrig. Am Schluss verweist der Bundesrat auf das neugegründete schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte. Genau dieses Kompetenzzentrum soll sich in Zukunft zusammen mit dem Finanzsektor darum bemühen, die menschenrechtliche Verantwortung, beispielsweise durch die Entwicklung von Richtlinien für die Beurteilung von menschenrechtlichen Auswirkungen im geschäftlichen Handel, zu stärken und zu überprüfen. Wenn wir diese Motion nicht unterstützen, kapitulieren wir hier in dem Sinne, dass wir das Finanzgebaren über die Menschenrechte stellen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.