preparatory:AB 179753
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2012-09-17
Wortprotokoll
Zur ersten Frage: Die Armasuisse ist als öffentliche Beschaffungsstelle über die geltenden Gesetze im Beschaffungswesen zur Nachhaltigkeit verpflichtet und hält sich daran. Bei der Verarbeitung von Uniformteilen werden die Lieferanten der Armasuisse vertraglich zur Einhaltung sämtlicher nationalen gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Übereinkommen verpflichtet. Untersuchungen im Falle von Mazedonien haben kürzlich ergeben, dass die Armasuisse bei der Verarbeitung von Uniformteilen in Mazedonien alle Vorgaben und Gesetze einhält. Betreffend die in den Medien veröffentlichten Informationen muss festgehalten werden, dass in der angesprochenen Produktionsstätte in Indien keine Aufträge des VBS abgewickelt wurden. Aufträge zur Herstellung von Uniformen sind gemäss den WTO-Bestimmungen und dem öffentlichen [PAGE 1409] Beschaffungsrecht der Schweiz abzuwickeln. Daran hält sich das VBS. Mindestlöhne werden im Sinne von wirtschaftlichen Entscheiden durch die jeweiligen Anbieterstaaten festgelegt und können nicht durch das VBS beeinflusst werden.
Zur zweiten Frage: In seinen strategischen Zielen verlangt der Bundesrat von der Post und den SBB, dass sie im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige Unternehmensstrategie verfolgen. Er erwartet, dass bei Auftragsvergaben darauf geachtet wird, dass auch im Ausland faire Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Post und SBB sind in ihrer operationellen Tätigkeit eigenständig und treffen ihre Entscheide in eigener Verantwortung. So verlangt die Post beispielsweise bei sämtlichen Beschaffungen von allen Lieferanten, dass diese den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den landesüblichen Mindestlohn zahlen und die in der Region vorgegebenen Unterstützungsbeiträge leisten. Der Bundesrat sieht sich deshalb nicht veranlasst, in der Angelegenheit einzugreifen.