Glättli Balthasar · Nationalrat · 2012-06-14
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-06-14
Wortprotokoll
Zuerst zu den drei Motionen:
Zur Motion 12.3336, "Fast-Track-Abkommen mit Italien für Dublin-Fälle". Die Kritik ist, dass Italien sich nicht an die Abkommen, konkret an Dublin, hält. Jetzt wollen Sie das heilen, indem Sie ein neues Abkommen machen? Ich muss sagen, das ist etwas viel Wolkenkuckucksheim für mich. Die Grünen sind mit dem Bundesrat für Ablehnung der Motion.
Zur Motion 12.3337, "Grenzkontrollen, wenn Dublin nicht eingehalten wird". Das ist eine Trötzelei, wenn wir das so machen. Wenn wir mehr dafür machen wollen, dass Dublin funktioniert und dass Italien sich auch an seine Verpflichtungen hält, die es hat, dann müssen wir uns im Dublin-Ausschuss dafür einsetzen, dass es auf europäischer Ebene endlich ein "burden sharing" gibt.
Zur Motion 12.3338, "Sicherheitspauschale für Gemeinden mit Asylempfangszentrum". Okay, wir stimmen zu. Für mich zeigt der Umstand, dass dieser Antrag gestellt wird, eigentlich nur, dass die Mehrheit, wenn sie ehrlich ist, davon ausgeht, dass das erzwungene Nothilferegime für alle Asylsuchenden eben auch zu Sicherheitsproblemen führen wird. Hiermit werden die Gemeinden vorausschauend schon dafür entschädigt.
Noch ein paar Worte zum Schluss. Ich möchte nicht die moralische Frage stellen, wo in dieser Debatte die Christen geblieben sind, auch wenn mich diese Frage umtreibt: "Klopfet an, so wird euch aufgetan!" Offensichtlich soll das in der Schweiz nicht mehr für alle gelten. Meine wirkliche Frage, die mich umtreibt, ist eine andere: Wo sind die Liberalen geblieben? Dem Namen nach sollten ja nach den letzten Wahlen mehr davon in diesem Rat sein, und dennoch sind die Entscheide so ausgefallen, wie sie ausgefallen sind. Sie mögen mich fragen: Inwiefern ist denn das Asylrecht eine Frage das Liberalismus? Ich sage Ihnen: Das Asylrecht ist im Sinne von Isaiah Berlin nicht eine positive, sondern eine negative Freiheit. Auf Deutsch: Es geht um den Schutz des Einzelnen vor der Staatsgewalt, vor staatlicher Willkür. Und was, wenn nicht das, ist ein urliberales Anliegen? Die Schranken der Staatsgewalt haben wir international festgehalten in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Artikel 3 besagt: "Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person." Artikel 5 lautet: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden."
Sie wissen auch: Es gibt keinen Weltstaat, bei dem man dieses Recht individuell einfordern kann. Deshalb gibt es eben auch noch Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, das Recht auf Staatsangehörigkeit jedes Menschen. Man geht nämlich davon aus, dass im Normalfall der eigene Staat genau diese Rechte garantiert und einen Rahmen, einen Ort der Rechtsstaatlichkeit schafft.
Was machen wir, wenn wir das Asylrecht definieren - oder was sollten wir tun, wenn wir das ernst nehmen würden? Wir sollten eben für jene, denen dies vom eigenen Staat nicht geboten wird, einen Ort der Rechtsstaatlichkeit schaffen. Das mag Probleme schaffen, es mag schwierig und nicht immer ein Zuckerschlecken sein, ich will das gar nicht bestreiten. Aber es gibt doch beispielsweise eine Genfer Konvention, die den Namen unserer Schweizer Stadt Genf trägt; diese besagt: In ganz schwierigen Situationen, in den denkbar schwierigsten Situationen - in Situationen des Kriegs sogar -, gibt es Grundrechte und Grundregeln, die beachtet werden müssen. Dieser Tradition ist es nicht würdig, wenn wir die Schweiz aus einem Hort der Rechtsstaatlichkeit in einen Ort der gelebten Angst verwandeln.