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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2012-06-14

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-06-14

Wortprotokoll

Beim Antrag meiner Minderheit IV geht es um die Wiedererwägungsgesuche. Ich meine, dass die Anträge der Minderheit I (Brand) und der Minderheit II (Bäumle) gegen Artikel 29 Absatz 1 und 2 der Bundesverfassung verstossen. Aus meiner Sicht stimmt das, was Herr Brand einleitend gesagt hat, nicht; ich bitte Sie, das zu beachten.

Es wurde gesagt, dass Wiedererwägungsgesuche einfach zur Beschäftigung des Justizapparates vorgenommen würden. Es ist zwar tatsächlich so, dass es einige Wiedererwägungsgesuche gibt: Wie die Zahlen zeigen, waren es in den Jahren 2008 und 2009 je knapp 1000 Gesuche, im Jahr 2010 waren es knapp 1500. Aber auch die Anerkennungsquote dieser Gesuche ist sehr hoch. Bereits vor dem BFM liegt die Anerkennungsquote bei 25 Prozent. Von denjenigen Gesuchen, die abgelehnt werden, von diesen restlichen drei Vierteln, wird nochmals ein Viertel vom Bundesverwaltungsgericht gutgeheissen. Wer hier von einem überflüssigen [PAGE 1176] oder trölerisch gebrauchten Rechtsmittel spricht, anerkennt die Fakten nicht, die aus der Statistik ersichtlich sind.

Ich möchte Ihnen auch sagen, aus welchen Gründen ein Wiedererwägungsgesuch eingereicht werden kann und sinnvollerweise eingereicht wird. Grund dafür ist nicht nur, wie gesagt wurde, dass eben ein neues Dokument aufgetaucht ist, das einen vorher nicht genügend belegbaren Sachverhalt dokumentiert. Ein wichtiger Grund sind auch Praxisänderungen des BFM aufgrund tatsächlicher Änderungen der Verhältnisse in den Herkunftsländern.

Zu den Mehrfachgesuchen: Dort will man ja nur ein schriftliches Verfahren einführen. Es ist für mich zunächst einmal unverständlich, weshalb man das nicht in die Vorlage 2 verschoben hat. Denn ich meine, dieser geplante grosse Wurf wäre dann ja der richtige Ort, um die Regelungen zu Zweitgesuchen in neue materielle Verfahrensbestimmungen zu integrieren.

Ich möchte aber auch gegen eines der falschen Argumente, die hier vorgebracht wurden, argumentieren: Es wird gesagt, das seien quasi Drehtürgesuche. Das ist nicht der Fall. Bei drei Vierteln aller Mehrfachgesuche hat vorher eine Rückkehr ins Heimatland stattgefunden. Ich möchte die ganz wenigen SVP-ler, die dieser für sie so wichtigen Debatte folgen, doch darauf hinweisen. Es sind also die anständigen Personen, diejenigen, die zurückgekehrt sind und dann gemerkt haben, dass sich die Situation in ihrem Herkunftsland verändert hat, die dann ein zweites Gesuch stellen. Wenn solche Gesuche nur noch schriftlich gestellt werden können, verletzt das aus meiner Sicht auch die Flüchtlingskonvention, weil solche Gesuche nicht in derselben Intensität und Klarheit geprüft werden können und weil sich eben auch die Frage stellt, ob eine Person das ohne Rechtsbeistand leisten kann.

In dem Sinn empfehle ich Ihnen: Stimmen Sie bei Artikel 111b der Minderheit IV und bei Artikel 111c der Minderheit zu.