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Vischer Daniel · Nationalrat · 2012-06-14

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-06-14

Wortprotokoll

Im Block zum Beschwerdeverfahren haben wir drei Problemkreise:

1. Herr Blocher will das gerichtliche Verfahren abschaffen. Das ist absurd. Vor etwa acht, neun Jahren haben wir endlich durchgesetzt, dass es in allen verwaltungsrechtlichen Verfahren eine gerichtliche Instanz gibt. Das hat sich jetzt eingespielt. Das Bundesverwaltungsgericht hat bei aller Kritik gezeigt, dass es speditiv arbeitet. Die frühere Rekurskommission hat nie bewiesen, dass sie schneller war. Es waren ja genau die Pendenzen dieser Kommission, die dann das Bundesverwaltungsgericht belastet haben. Kommt dazu, dass wir hier doch nicht einfach, um sogenannte Zeichen zu setzen - um mehr geht es ja nicht -, einen Verfassungsbruch machen können. Das verstösst gegen die Rechtsweggarantie und das Prinzip, dass in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren ein Gericht zur Verfügung steht. Ich weiss nicht, wie Herr Blocher bei seinem Schnellschuss überhaupt auf diese Idee gekommen ist; es ist nicht einmal gut gemeint.

2. Es geht um die Aufhebung der Unangemessenheitsprüfung. Im verwaltungsrechtlichen Verfahren ist es klar, dass einer der möglichen Rügepunkte die Unangemessenheit ist. Das ist im Verwaltungsrecht in jedem Verfahren so, ist bewährt, wird von Ihnen allen an allen anderen Orten auch als richtig angesehen. Sie können doch jetzt nicht in einem Teilbereich eine Änderung machen; das brächte eine völlige Rechtsungleichheit in einem spezifischen Verfahren, nämlich im Asylverfahren. In diesem Sinne ist es wichtig, dass der Antrag der Minderheit Glättli gutgeheissen wird und dass die Beschwerdemöglichkeit wegen Unangemessenheit bleibt. Herr Fluri, ich begreife nicht - und ich würde gerne Ihre Ausführungen dazu hören -, dass Sie als Mehrheitssprecher zu einer solchen Streichung Hand bieten, weil das ja ein Eingriff in die Grundsätze des sonst allgemeinverbindlichen Kognitionsumfangs im verwaltungsrechtlichen Verfahren ist.

3. Ein weiterer Punkt ist der unentgeltliche Rechtsbeistand. Wir müssen nicht diskutieren, es ist klar: Bei den Personen, die in einem Asylverfahren stehen, handelt es sich meistens oder überwiegend um Personen - vielleicht betrifft es sogar alle -, die mit der rechtlichen Situation nicht vertraut sind. Die finanziellen Voraussetzungen sind überwiegend auch gegeben, das heisst, die Anforderungen an die Beigabe eines unentgeltlichen Rechtsbeistands sind als Grundsatz erfüllt, wie in allen anderen Verfahren auch. Jetzt braucht es aber eine dritte Voraussetzung, nämlich die Prüfung der Frage, ob ein Verfahren aussichtsreich ist. Wer ein aussichtsloses Verfahren anstrengt, erhält keinen unentgeltlichen Rechtsbeistand. In diesem Sinne ist die bundesrätliche Vorlage zu begrüssen, weil sie Gleichheit zu allen anderen Verfahren herstellt. Ich bin sogar überzeugt, dass damit das Asylverfahren beschleunigt wird, weil nicht mehr Rechtsschriften zur Verdeutlichung zurückgeschickt werden müssen und, und, und. [PAGE 1171]

Setzen Sie also auch hier nicht ein falsches Zeichen, sondern lehnen Sie diesen Minderheitsantrag ab.

Ich ersuche Sie also, die beiden Anträge der Minderheit Blocher abzulehnen und den Antrag der Minderheit Glättli zu Artikel 106 Absatz 1 Buchstabe c anzunehmen. Ich bitte Sie auch, den Antrag der Minderheit II (Glättli) zu Artikel 110a Absatz 2 anzunehmen und den Antrag der Minderheit Brand zu Artikel 109b abzulehnen.