Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-06-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-06-14
Wortprotokoll
Es geht in Block 6 um verschiedene Bereiche der Beschwerdeverfahren. Es geht einerseits um punktuelle Verbesserungen im Rechtsschutz, und es geht andererseits um den Informationsaustausch zwischen dem EJPD und dem Bundesverwaltungsgericht sowie um die allfällige Einführung eines neuen Beschwerdedienstes im EJPD. Gemäss meiner Kategorisierung von gestern sind diese beiden Forderungen hilfreich.
Der Bundesrat beantragt Ihnen eine Erleichterung bei der unentgeltlichen Rechtsvertretung. Es wurde jetzt verschiedentlich gesagt, dass mit punktuellen Verbesserungen des Rechtsschutzes einer Beschleunigung der Verfahren entgegengetreten werde. Ich muss Ihnen sagen: Genau das Gegenteil ist der Fall! Wenn man in Holland - und das holländische Modell ist ja ein Modell, an dem wir uns in gewissen Punkten auch orientieren wollen - nach einer Vorbereitungsphase ein Asylgesuch in erster Instanz innerhalb von acht Tagen entscheiden kann, dann kann man das nur, weil ein ausgebauter Rechtsschutz vorhanden ist, der eben hilft, dass die Asylgesuche und Asyldossiers so gut aufbereitet sind, dass das Gericht und die Behörden innerhalb dieser sehr kurzen Frist entscheiden können.
Wir sind der Meinung, dass wir mit diesen punktuellen Verbesserungen im Rechtsschutz eben auch zu einer Verbesserung der Qualität der Dossiers beitragen können und dies wiederum einer Beschleunigung der Verfahren dient. Ausserdem haben wir immer gesagt - das ist die Meinung des Bundesrates -, dass wir schnelle und faire Verfahren wollen.
Deshalb sind wir der Meinung, dass wir mit diesen punktuellen Verbesserungen genau in diese Richtung etwas beitragen können.
Ich bitte Sie deshalb, hier der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.
Die Minderheit I (Blocher) möchte diese Verbesserungen im Rechtsschutz nicht. Ich bitte Sie aber auch, den Antrag der Minderheit II (Glättli) abzulehnen. Der Bundesrat möchte nämlich diese punktuellen Verbesserungen im Rechtsschutz nicht überall. Er möchte sie bei den Dublin-Gesuchen sowie bei den Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuchen nicht, weil es dort ja diesen Rechtsschutz bereits für den Entscheid in erster Instanz gab. Wir sind der Meinung, dass der erweiterte Rechtsschutz hier nicht mehr notwendig ist. Ich bitte Sie deshalb, auch den Antrag der Minderheit II abzulehnen.
Ich komme zu einem zweiten Punkt, zum Informationsaustausch zwischen dem EJPD und dem Bundesverwaltungsgericht. Ich habe Ihnen gestern gesagt, dass das Bundesamt für Migration eine Behandlungsstrategie festgelegt hat, die eben auch zur Beschleunigung der Verfahren dient und auch den Vollzug unterstützt. All dies nützt aber nichts, wenn das Bundesverwaltungsgericht nachher diese Strategie nicht auch mitträgt, sondern andere Prioritäten setzt, anders vorgeht. Das beschleunigt dann insgesamt die Verfahren nicht. Deshalb schlägt Ihnen der Bundesrat vor, dass wir den Informationsaustausch zwischen dem EJPD und dem Bundesverwaltungsgericht verstärken, gleichzeitig aber - und das ist wichtig - die richterliche Unabhängigkeit gewährleisten, und zwar vollumfänglich gewährleisten.
Nun schlägt Ihre Kommission zusätzlich vor, dass das BFM und das Bundesverwaltungsgericht Behandlungsprioritäten festlegen und diese aufeinander abstimmen, dass aber gleichzeitig die richterliche Unabhängigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes gewahrt bleiben muss. Der Bundesrat nimmt diese Bestimmung gerne entgegen; sie verstärkt genau das, was Ihnen der Bundesrat auch vorgeschlagen hat.
Die Minderheit Brand möchte zusätzlich, dass das Bundesverwaltungsgericht diese Behandlungsstrategie verbindlich berücksichtigen muss. Der Bundesrat kann sich vorstellen, dass das auch Sinn machen kann, er kann zumindest damit leben. Aber auch hier muss gewährleistet sein, dass die richterliche Unabhängigkeit bei den materiellen Entscheiden des Bundesverwaltungsgerichtes vollumfänglich gewahrt wird.
Ich komme jetzt noch zum Antrag einer Minderheit der Kommission, das Bundesverwaltungsgericht als Beschwerdeinstanz im Asylbereich durch einen Beschwerdedienst im EJPD zu ersetzen. Ich muss dazu Folgendes sagen: Ich freue mich, staune aber auch ein bisschen über das fast uneingeschränkte Vertrauen, das Sie hier in das EJPD haben. Ich bedanke mich dafür, muss diesen Antrag aber trotzdem ablehnen.
Der Antrag, einen verwaltungsinternen Beschwerdedienst beim EJPD einzuführen, widerspricht erstens grundlegend der Reform der Bundesrechtspflege, die Sie doch erst vor Kurzem beschlossen haben. Zweitens, und das ist sicher ein noch wichtigeres Argument, ist dieser Antrag mit der Rechtsweggarantie in der Bundesverfassung, Artikel 29a, nicht zu vereinbaren. Danach hat nämlich jede Person bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Das wäre hier also wirklich einfach gegen unsere Bundesverfassung. Schliesslich ein drittes Argument: Es gibt kein einziges europäisches Land, das einen verwaltungsinternen Beschwerdedienst als einzige richterliche Instanz vorsieht. Ich bitte Sie deshalb, bei den Artikeln 104 und 105 die Anträge der Minderheit Blocher abzulehnen.
Ich fasse zusammen: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen bei den Artikeln 104 und 105, die Anträge der Minderheit Blocher abzulehnen. Bei Artikel 106 Absatz 1 Buchstabe c beantragt Ihnen der Bundesrat Zustimmung zum Antrag der Mehrheit und Ablehnung des Minderheitsantrages Glättli. Bei Artikel 109b beantragt Ihnen der Bundesrat ebenfalls Zustimmung zum Antrag der Mehrheit, kann aber auch mit der Minderheit Brand leben. Bei Artikel 110a beantragen wir Ihnen Zustimmung zum Antrag der Mehrheit und Ablehnung der Minderheitsanträge I und II.