Gutzwiller Felix · Ständerat · 2012-09-11
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-11
Wortprotokoll
Ich freue mich, dass ich Ihnen die grosse Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2013-2016 heute Morgen vorstellen darf, an dem Morgen notabene, an dessen Schluss wir Herrn Ban Ki-moon anhören werden. Der Zusammenhang mit dem schweizerischen Engagement weltweit ist damit ganz besonders gegeben.
Sie haben es gesehen: Die vorliegende Botschaft über die internationale Zusammenarbeit umfasst vier Rahmenkredite, die diese internationale Zusammenarbeit betreffen. Ich sage gleich zu Beginn: Die Botschaft entspricht in dieser Form einem Wunsch des Parlamentes; ich komme darauf zurück.
Es sind vier Rahmenkredite: erstens der Deza-Rahmenkredit für die humanitäre Hilfe und das Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe, zweitens der Deza-Rahmenkredit für die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern, drittens der Seco-Rahmenkredit für wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und schliesslich der von Deza und Seco gemeinsam verwaltete Rahmenkredit für die Transitionszusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS.
Die Strategie der internationalen Zusammenarbeit nimmt Bezug auf die veränderten Rahmenbedingungen und fokussiert den Beitrag der Schweiz auf die Armutsminderung und die Bewältigung globaler Risiken. Ich erinnere daran, dass der Hintergrund für diese Botschaft einerseits Artikel 54 der Bundesverfassung ist, andererseits die Bundesgesetze über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas. Natürlich gehören auch die aussenpolitischen Berichte dazu.
Mit der vorliegenden Botschaft erhält das Parlament erstmals die verschiedentlich angeforderte integrale Darstellung der internationalen Zusammenarbeit. Das ist besonders wichtig, weil heute die verschiedenen Politikbereiche wie Aussen-, Entwicklungs-, Klima-, Handelspolitik usw. viel enger zusammenhängen als früher. Die aussenorientierten Beziehungen der Schweiz kohärent zu gestalten und die beteiligten Verwaltungsstellen zu koordinieren, das erfordert besondere Anstrengungen, die eine einheitliche Strategie unterstützen kann. Die Aussenpolitische Kommission begrüsst diesen Fortschritt, der sich in der integralen Darstellung dieser Bereiche zeigt, ganz ausdrücklich.
Ihre Kommission hat im Vorfeld der Beratung eine kurze Anhörung von Vertretungen von Alliance Sud und Economiesuisse durchgeführt. Dabei standen Themen wie die Erfolgsfaktoren der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, das Zusammenspiel von Klimapolitik und Entwicklungszusammenarbeit, das stärkere Engagement der Schweiz in fragilen Kontexten sowie die Rolle der Privatwirtschaft im Vordergrund. Wie Sie sicher wissen, hat unser Schwesterrat, der Nationalrat, am 5. Juni nach eingehender Debatte die vier Rahmenkredite für die internationale Entwicklungszusammenarbeit verabschiedet, dies jeweils mit einem Verhältnis von rund 125 zu 50 Stimmen. Unsere Kommission, also die APK-SR, hat, auch das sei vorab gesagt, die drei Vorlagen mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen bzw. 7 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Lassen Sie mich kurz einiges zur entwicklungspolitischen Standortbestimmung sagen, die hier vorgenommen wird. Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz setzt in den nächsten vier Jahren die Mittel einerseits für die Reduktion der Armut - das ist das eine wichtige Ziel - und anderseits für die Minderung globaler Risiken ein, welche die Entwicklungschancen armer Länder stark beeinflussen. Wie Sie ebenfalls wissen, ist die Schweiz weltweit sehr stark vernetzt. Die internationale Zusammenarbeit erfolgt aus Solidarität, aber auch aus einem gewissen Eigeninteresse, damit sich unser Land global so positionieren kann, wie es eben der internationalen Gemeinschaft entspricht. Damit ist auch gesagt, dass ein wohlverstandenes Eigeninteresse in einer Welt, in der die wechselseitigen Abhängigkeiten der Länder stark gewachsen sind, ebenfalls wichtig ist; es unterstreicht auch die Notwendigkeit einer solchen Entwicklungszusammenarbeit.
Das Engagement gegenüber armen Ländern blieb in der Kommission trotz einer Minderheit, die Sie ja gesehen haben, unbestritten. Die Kommission hat deswegen auch die strategische Ausrichtung der Botschaft befürwortet. Es sind dies fünf strategische Ziele: erstens Krisen, Konflikten und Katastrophen vorzubeugen und diese zu überwinden, zweitens einen Zugang zu Ressourcen und Dienstleistungen für alle zu schaffen, drittens ein nachhaltiges Wachstum in den Zielländern zu fördern, viertens die Transition zu demokratischen, marktwirtschaftlichen Systemen zu unterstützen und fünftens eine entwicklungsfördernde und umweltschonende Globalisierung mitzugestalten.
Sie fragen sich vielleicht, was in dieser Vorlage neu ist. Neu sind die Betonung eines verstärkten Engagements in sogenannt fragilen Kontexten und ein stärkerer Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen. Die Rahmenbedingungen der internationalen Zusammenarbeit haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Die wechselseitigen Abhängigkeiten der Länder nehmen weiter zu, die Schwellenländer gewinnen wirtschaftliches Gewicht und beeinflussen sowohl die regionale Dynamik wie auch die Gestaltung der internationalen Politik.
Die Mehrheit der Kommission hat die neuen Akzente der Botschaft klar unterstützt. Insbesondere betrifft das die Zielsetzung in Bezug auf die fragilen Staaten und Kontexte. Die Bevölkerung in diesen Regionen leidet insbesondere wegen mangelhafter staatlicher Dienste, fehlender Rechtssicherheit und Korruption. Die Schweiz kann hier eine wichtige Rolle spielen und einen Beitrag zur Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten leisten. Zudem ist die Zusammenarbeit stärker auf die globalen Herausforderungen fokussiert. Die grenzüberschreitenden Risiken des Klimawandels, die mangelnde Ernährungssicherheit, die Migration sowie die wirtschaftliche und finanzielle Instabilität beeinträchtigen die Entwicklungschancen armer Länder ebenfalls.
Ein weiterer Punkt, dem die Kommission enorme Beachtung geschenkt hat, ist die Frage der Wirksamkeit und Effizienz der Entwicklungszusammenarbeit. Die Messung der Wirkung der Schweizer Entwicklungsaktivitäten ist in den letzten Jahren deutlich verbessert worden.
Die Botschaft enthält zu jedem einzelnen Rahmenkredit klare Ziele und zu erwartende Resultate. Sie bilden den Massstab für die vorgesehenen Berichte, in denen der Bundesrat dem Parlament darüber Rechenschaft gibt, wie die [PAGE 658] internationale Zusammenarbeit umgesetzt wurde und welche Resultate erreicht worden sind. In den letzten Jahren neu eingeführte Instrumente wie der Wirkungsbericht, z. B. der Wirkungsbericht Wasser 2008 und der Wirkungsbericht Ernährungssicherheit 2011, werden noch verbessert.
Die Kommission begrüsst die unternommenen Anstrengungen, den Wirkungsnachweis zu erbringen. Es ist in gewissen Bereichen, beispielsweise Gesundheit und Bildung, aber auch in anderen Bereichen relativ einfach nachzuweisen, dass weltweit grosse Fortschritte erzielt worden sind. Schwieriger ist es zu belegen, welchen Anteil die Entwicklungszusammenarbeit daran hat, da diese ja ein Mehrebenen-Prozess ist, in dem zahlreiche Faktoren und Akteure einen Einfluss haben.
Wir haben uns schliesslich mit der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft beschäftigt. Die neue Strategie für die internationale Zusammenarbeit sieht eine grössere Rolle für die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor vor. Dies betrifft die Zusammenarbeit mit Unternehmen in Partnerländern, aber auch sogenannte Public-Private Development Partnerships mit schweizerischen Firmen. Ziel ist auch hier die Förderung der nachhaltigen Entwicklung. Die Kommission hat dieses Thema vertieft diskutiert. Ein Wachstum, das den Anforderungen der nachhaltigen Entwicklung entspricht und Armut reduzieren kann, erfordert ein stärkeres Engagement des Privatsektors. Für die Entwicklung einer Gesellschaft braucht es die Anstrengungen von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Das Gleiche gilt auch für die internationale Zusammenarbeit.
Was die vier Rahmenkredite anbelangt, versuche ich, mich kurzzufassen; ich möchte aber doch noch einige Bemerkungen machen.
Der erste Rahmenkredit, "Humanitäre Hilfe", setzt neue Akzente in Prävention und Krisenresistenz, bei Anwaltschaft und Opferschutz sowie im multilateralen Engagement. Mit diesem Kredit ist besonders gefordert, dass die humanitären Folgen der häufig auftretenden Extremwetterereignisse bewältigt werden. In Krisen und Gewaltkonflikten sind die Anwaltschaft für betroffene Menschen sowie der Zugang zu den Opfern und deren Schutz zentral.
Der zweite Rahmenkredit, "Technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern", konzentriert im Rahmen der Arbeit der Deza das Engagement auf die ärmsten Weltregionen und unterstützt die eigenen Anstrengungen der Länder und ihrer Bevölkerung, Armuts- und Entwicklungsprobleme zu bewältigen. Die Deza arbeitet 2013 bis 2016 in zehn relativ stabilen armen Ländern und Regionen: Benin, Burkina Faso, Mali, Mosambik, Tansania, Bangladesch, Mongolei, Bolivien, Kuba und Zentralamerika. Gleichzeitig erhöht sie ihr Engagement in fragilen Kontexten: Grosse Seen, Horn von Afrika, Niger, südliches Afrika und weitere. Im Zentrum dieses Rahmenkredits und der entsprechenden Programme stehen die folgenden Themen: Konflikttransformation und Krisenresistenz, Gesundheit, Wasser, Grund- und Berufsbildung, Landwirtschaft und Ernährungssicherheit, Privatsektor und Finanzdienstleistungen, Staatsreform und Lokalverwaltung.
Beim dritten Rahmenkredit, "Wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit", verantwortet durch das Seco, sind Massnahmen vorgesehen, die vor allem eine nachhaltige Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft anstreben. Dabei konzentriert das Seco seine Massnahmen auf die Stärkung der Wirtschafts- und Finanzpolitik, den Ausbau städtischer Infrastrukturen, die Unterstützung des Privatsektors und die Stimulierung eines klimafreundlichen Wachstums.
Schliesslich zum vierten Rahmenkredit, dem Rahmenkredit für die Transitionszusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS: Da geht es um gemeinsame Programme von Deza und Seco im Westbalkan, etwa in Albanien, Serbien, Kosovo und Mazedonien, sowie in Regionen der ehemaligen Sowjetunion, die grosse Rückstände im Übergang zu Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und sozialer Marktwirtschaft aufweisen. Das betrifft zum Teil die zentralasiatischen Republiken, denen wir auch über unsere Stimmrechtsgruppe im IWF und in der Weltbank verbunden sind. Auch da gibt es wichtige Schwerpunkte, die ich Ihnen jedoch nicht im Einzelnen aufzählen will.
Ich möchte aber noch etwas zu den finanziellen Mitteln sagen: Diese Botschaft in dieser Form, ich habe bereits darauf hingewiesen, mit der integralen Sicht und dem klaren Wachstum in Richtung Ziel 5, entspricht ja einem Wunsch des Parlamentes. Ich erinnere daran, dass diese Geschichte eigentlich im Jahre 2008 begonnen hat, mit einer Allianz von Hilfswerken, Frauen-, Jugend- und Umweltverbänden, Gewerkschaften und weiteren Gruppen wie Alliance Sud, die beim Parlament eine Petition mit über 200 000 Unterschriften eingereicht haben, welche eine Erhöhung des Entwicklungsbudgets auf die damals diskutierten 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens verlangte. Eine überparteiliche Gruppe mit Mitgliedern aus fast allen Fraktionen hat sich dann darauf geeinigt, dass bis 2015 eine Erhöhung auf 0,5 Prozent finanziell tragbar sei. Sie wissen es: Nach langem Hin und Her fällte das Parlament im Frühjahr 2011 den Grundsatzentscheid dazu und genehmigte gleichzeitig die ersten beiden Erhöhungstranchen für die Jahre 2011 und 2012. Die vorliegenden Rahmenkredite enthalten nun die drei letzten Erhöhungstranchen für die Jahre 2013, 2014 und 2015; danach soll das Entwicklungshilfebudget auf dieser Höhe bleiben.
Die Erhöhung - auch das möchte ich betonen - ist im Legislaturfinanzplan eingestellt und mit der Schuldenbremse vereinbar. Das vor Kurzem publizierte Budget 2013 bestätigt, dass das sehr tiefe Zinsniveau und die Einsparungen der letzten Jahre es erlauben, die Aufstockung des Entwicklungshilfebudgets planmässig zu vollenden.
Ich möchte zum Schluss kommen. Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz erhält international regelmässig gute Noten - einerseits wegen ihrer Zielgruppen- und Partnernähe, die zu bedürfnisgerechten Projekten der Entwicklungszusammenarbeit führen, und andererseits wegen ihrer Fähigkeit, auf lokale und nationale Besonderheiten mit innovativen Ansätzen und pragmatischem Vorgehen zu reagieren. Anlässlich der Kommissionssitzung wurde dies mehrmals hervorgehoben. In der vernetzten Welt von heute hängen Wohlstand und Sicherheit auch in der Schweiz von globalen Prozessen ab. Die wirtschaftliche Kluft zwischen wohlhabenden und armen Ländern kann politische und soziale Konflikte verstärken. Einen Beitrag zum Abbau der Kluft zwischen Arm und Reich zu leisten ist ein Gebot der politischen Vernunft, der Verantwortung wie auch des Eigeninteresses an einer sicheren Zukunft. In die Entwicklungszusammenarbeit investieren heisst deshalb auch, für die Zukunft des eigenen Landes vorzusorgen.
Ich möchte Sie deshalb bitten - zusammen mit der Mehrheit der APK-SR, die diesen Rahmenkrediten in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen bzw. in einem Fall mit 7 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt hat -, der Schweiz nach diesen langjährigen Diskussionen hinsichtlich des Ziels von 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens die Möglichkeit zu geben, ihre Ausrichtung auf fragile Kontexte und auf die Bewältigung globaler Herausforderungen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit zu realisieren, und deshalb dieser Vorlage zuzustimmen.