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Diener Lenz Verena · Ständerat · 2012-09-11

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-09-11

Wortprotokoll

Wir haben ja heute und morgen eine zweitägige Asyldebatte vor uns, und wir haben einen grossen Stapel von Anträgen. Darum erlaube ich mir nochmals eine Zusammenfassung meiner Überlegungen zu dieser Asylgesetzrevision, im Moment zu den Vorlagen 1 und 3, weil Vorlage 2 ja an den Bundesrat zurückgewiesen wurde. Ich werde mich nachher nur noch ganz punktuell zu den einzelnen Anträgen äussern, weil wir sonst eine endlose Debatte haben.

Für mich war es bei dieser Gesetzesrevision von Anfang an klar: ein Ja zu unserer schweizerischen humanitären Tradition, aber ein Nein dort, wo sie zu Missbräuchen Hand bietet. Das war und ist mein Augenmass, mit dem ich jetzt eben auch all diese Vorschläge und Gesetzesänderungen noch einmal prüfe. An Leib und Leben bedrohte Menschen sollen weiterhin in unserem Lande Aufnahme und Schutz finden. Um dies rasch klären zu können, benötigen wir einen rechtsstaatlich zeitgerechteren Ablauf. Die vielen chancenlosen Asylgesuche und die zu langen Verfahrensdauern führen zu einem wachsenden politischen Unmut. Das ist gefährlich.

Mir ist es darum wichtig, bei der heute anstehenden Differenzbereinigung mit dem Nationalrat einen gangbaren Weg zu finden, heraus aus der Polarisierung und weg vom Schwarzmalen. Ich akzeptiere darum die engere Fassung des Flüchtlingsbegriffes, weil wir mit der Flüchtlingskonvention weiterhin allen an Leib und Leben gefährdeten Menschen unseren Schutz anbieten. Eine leicht eingeengte Definition des Familienasyls ist für mich ebenfalls akzeptierbar, weil bei Bedrohung weiterer Familienangehöriger der Weg des humanitären Visums offenbleibt und nur der Nachzugsautomatismus abgeschafft wird.

Um die Verfahren zu beschleunigen, ist die Schaffung von besonderen Zentren für renitente, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Asylsuchende ebenso unterstützungswürdig wie das Bereitstellen von zentralen Bundeszentren als Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende. Nur müssen Gemeinden und Kantone auch bereit sein, solche Zentren auf ihrem Boden zuzulassen. Bis heute haben wir da ein grosses Akzeptanzdefizit.

Eine breite Debatte haben wir um die Höhe der Unterstützungsleistungen für Asylbewerber geführt. Mir war es im Sommer sehr wichtig, hier aktuelle Zahlen und Fakten von den Kantonen zu erhalten. Denn der Nationalrat hat mit seinem Beschluss, für alle Asylsuchenden nur noch Nothilfe auszurichten, einige Missverständnisse und heftige Emotionen ausgelöst. Wir konnten uns über den Sommer nun die Zeit nehmen, die realen Fakten zusammenzutragen. Meiner Ansicht nach ist es uns auch gelungen, einen gangbaren Weg von den Beschlüssen des Nationalrates hin zu vertretbaren Lösungen zu finden.

Damit die Stimmung im Asylbereich nicht weiter unnötig mit störenden Einzelfällen aufgeheizt wird, unterstütze ich die Lösung, dass die Sozialhilfe für Asylsuchende während ihrem Verfahren klar unter den für die einheimische Bevölkerung liegenden Skos-Richtlinien angesetzt werden muss. Dies ist heute schon in vielen Kantonen der Fall, aber die für unsere Kommission zusammengestellten Zahlen zeigen, dass unter den Kantonen durchaus noch Angleichungspotenzial vorhanden ist. Ich lehne aber eine fixe Angabe des tieferen Betrags im Gesetz ab. Das wäre eine unnötige Fixierung und unterbände die Möglichkeit von differenzierten Lösungen; Augenmass ist auch hier angesagt.

Um dem Nationalrat in seinem Verschärfungswillen noch einen Schritt entgegenzukommen, verlangen wir vonseiten der Kommission nun auch neu, dass zwingend Kürzungen dieser Sozialhilfeleistungen bei Fehlverhalten der Asylsuchenden vorgenommen werden müssen. Ich denke, das ist auch eine Möglichkeit, den Asylsuchenden aufzuzeigen, dass sie in unserem Land Rechte bekommen, wir aber von ihnen gleichzeitig auch Pflichten einfordern.

Das Beibehalten der knappen Nothilfe für diejenigen Menschen, die unser Land wieder verlassen müssen, unterstütze ich ebenfalls. Hier haben wir allerdings einen grossen Vollzugsnotstand in den Kantonen. Es kann und darf nicht sein, dass ein so grosser Teil der abgewiesenen Asylsuchenden einfach abtaucht und aus den Asylunterkünften verschwindet. Wir haben Zahlen erhalten, die eine erschreckende Anzahl von untergetauchten Asylsuchenden aufzeigen. Ich meine, das ist ein Missstand, der von den Kantonen dringend behoben werden muss.

Nun erlaube ich mir noch zwei, drei Gedanken zur Dringlichkeit der Vorlage 3. Wir haben eine eingehende Diskussion geführt, und - der Kommissionspräsident hat es schon erwähnt - wir haben ja auch ein Papier des Bundesamtes für Justiz zu den Fragen der Dringlichkeit erhalten. Ich meine, es gibt eine juristische Seite, aber es gibt auch eine politische Seite in dieser Frage. Für mich ist klar, dass dringliches Recht eingesetzt werden soll, wenn rasches Handeln notwendig wird, also bei hoher politischer Dringlichkeit, damit [PAGE 676] man wieder zur Ruhe der Normalität zurückkehren kann. Wir haben jetzt in dieser Vorlage 3 eigentlich vier Punkte, die wir in der Kommission als dringlich erachten. Das ist erstens der Flüchtlingsbegriff, es sind zweitens die Botschaftsgesuche, es ist drittens die Frage der besonderen Zentren und der Pauschalbeiträge an die Sicherheitskosten, und der vierte Punkt ist die Nutzung von Anlagen und Bauten des Bundes. Das Bundesamt für Justiz hat bei zwei dieser vier Punkte auch juristisch festgehalten, dass Dringlichkeit akzeptiert werden kann, und zwar bei den Botschaftsgesuchen und bei der Nutzung von Anlagen und Bauten des Bundes. Bei zwei Punkten hat es ein Fragezeichen gesetzt, nämlich bei der Definition des Flüchtlingsbegriffs und bei den besonderen Zentren und den Pauschalbeiträgen an die Sicherheitskosten.

Ich habe alle vier Punkte als dringlich unterstützt, und ich möchte kurz erklären, warum.

Beim Flüchtlingsbegriff war ich am unsichersten, weil er eigentlich mehr deklaratorischen Gehalt hat. Bei diesem Teil würde ich eine Streichung noch am ehesten sehen, weil der Flüchtlingsbegriff vor allem Symbolgehalt hat und letztendlich der politischen Beruhigung dient, auch wenn diese Formulierung heute schon weitgehend Praxis ist, wie uns das Bundesamt gesagt hat. Wenn wir damit eine Deeskalation in der Asyldebatte ermöglichen können, bin ich bereit, auch den Flüchtlingsbegriff in der Vorlage 3 festzuhalten.

Für die Botschaftsgesuche ist die Dringlichkeit ja unbestritten. Ich glaube, dazu müssen wir nicht mehr viel sagen. Es ist uns, glaube ich, allen klar, dass wir dringend eine Änderung brauchen, zumal wir ja die Möglichkeit des humanitären Visums auf den Schweizer Botschaften in den entsprechenden Ländern aufrechterhalten.

Was mich beschäftigt, ist der dritte Punkt. Das ist Artikel 26, der die besonderen Zentren für renitente oder kriminelle Asylsuchende betrifft. Ich persönlich bin der Meinung, dass es politisch wichtig ist, dass wir sie im Dringlichkeitsrecht in dieses Paket aufnehmen. Es geht um eine kleine, aber sehr relevante Gruppe, die unsere Asyldebatte permanent belastet und überschattet. Wir tun gut daran, hier festzuhalten, dass für wirklich renitente Asylbewerber und für kriminelle Asylbewerber Zentren geschaffen werden können, damit es bei den übrigen Unterbringungsmöglichkeiten zu einer Entlastung kommt. Da ist meine Haltung explizit anders als die juristische Haltung des Bundesamtes für Justiz. Gerade in diesem Kapitel ist ja festgehalten, dass der Bund Pauschalbeiträge an die Sicherheitskosten ausrichten kann. Ich bin der Meinung, wir haben in den Kantonen und Gemeinden grosse Schwierigkeiten, solche Unterbringungsstätten überhaupt zu realisieren. Ohne solche Pauschalbeiträge des Bundes an die Sicherheit wird es in der Bevölkerung keine Beruhigung geben, wenn man solche Zentren errichten will. Und auf diese Möglichkeit möchte ich nicht noch Jahre warten, darum gehört dieser Punkt für mich auch in die Vorlage 3.

Die Nutzung von Anlagen und Bauten des Bundes ist der letzte Punkt. Auch das brauchen wir für die beschleunigten Verfahren. Es ist für mich ganz wichtig, dass der Bund hier rasch vorwärtsmachen kann und dass darum auch befristet ohne kantonale oder kommunale Bewilligung gearbeitet werden kann. Es geht hier auch um einen beträchtlichen Aufwand - wir liessen uns von Bundesrätin Sommaruga auch über die Kosten von solchen Zentren informieren. Das hat dann auch dazu geführt, dass wir beschlossen haben, dass solche Zentren nicht nur ein Jahr betrieben werden können, sondern wir haben diese Befristung auch aus ökonomischen Überlegungen auf drei Jahre hinaufgesetzt. Dass dabei die Kantone und die Gemeinden mindestens angehört werden müssen, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Der Erfolg solcher Zentren wird sowieso mit der Akzeptanz der betroffenen Bevölkerung stehen oder fallen. Dem gilt es in der Umsetzung hohe Beachtung zu schenken.

Insgesamt hat diese Vorlage 3 also vier relevante Punkte für mich. Drei davon unterstütze ich vollumfänglich. Beim Flüchtlingsbegriff wäre ich noch diskussionsbereit.

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten und den Nichteintretensantrag von Kollege Recordon abzulehnen.