Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-12
Wortprotokoll
Es handelt sich bei diesem Artikel um einen Eingriff in die kantonale und gemeindliche Kompetenz. Das muss man deutlich sagen. Ich denke, das lässt sich rechtfertigen, weil einerseits eine kurzfristige Umnutzung vorgesehen ist und weil anderseits die Lage bezüglich der Unterbringung von Asylsuchenden dafür gegeben ist. Deshalb ist aus Sicht des Bundesrates ein solcher Eingriff politisch und rechtlich vertretbar.
Jetzt wird die bewilligungsfreie Nutzungsfrist der Bauten von einem auf drei Jahre erhöht - ich habe Ihnen vorhin gesagt, wie die Investitionen zu tätigen sind. Das ist aus Sicht des Bundesrates auch sehr zu begrüssen, denn die Frist von einem Jahr für die maximale Benutzung ist sehr kurz und hat dann auch entsprechende Kostenfolgen. Da diese Bestimmung befristet ist, respektiert sie gleichzeitig auch die Verhältnismässigkeit. Denn es ist klar, eine bewilligungsfreie Umnutzung von maximal drei Jahren ist beträchtlich, das ist eine lange Zeit. Aber noch einmal: Diese Bestimmung ist befristet, und damit ist aus Sicht des Bundesrates der Verhältnismässigkeit auch Rechnung getragen.
Zur Dringlichkeit habe ich mich beim Eintreten bereits geäussert. Aus Sicht des Bundesamtes für Justiz und auch aus Sicht des Bundesrates sind hier die Voraussetzungen für die Dringlichkeit wirklich erfüllt.
Ich bitte Sie, diesen Artikel in der Form, wie ihn Ihre Kommission verabschiedet hat, zu übernehmen, wonach die Standortgemeinde und der Kanton vorgängig konsultiert werden. Das ist eine Selbstverständlichkeit, und trotzdem ist es richtig, dass man das ins Gesetz schreibt. Wir wollen, dass solche Anlagen auch von der Bevölkerung akzeptiert werden können. Trotzdem möchten wir eine Anzeigepflicht haben, damit Gemeinde und Kanton sichergehen können, dass sie über die Bedingungen und auch über die Inbetriebnahme klar und frühzeitig in Kenntnis gesetzt werden.