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AB 180012

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Hier sehen Sie, dass die Kommission nicht von der Meinung des Ständerates abgewichen ist und festhält, keine Flüchtlinge seien Personen, die wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion verfolgt würden. Wir sind uns vollkommen bewusst, dass auch noch andere Gründe dazu führen können. Wir haben uns hier dem Nationalrat angeschlossen, jedoch mit dem Zusatz: "Vorbehalten bleibt die Einhaltung der Flüchtlingskonvention." Das stellt sicher, dass die Flüchtlingseigenschaft ebenfalls anerkannt wird, wenn andere Fluchtgründe vorhanden sind. Diesen Zusatz hat der Nationalrat ebenfalls bei Artikel 3 Absatz 4 von Vorlage 1 eingefügt. Das ist die Vorlage, die nicht dringlich ist.

Bei der Differenz mit der Minderheit haben wir sachlich keinen Unterschied. Hier ist einfach die Frage, ob dringlich oder nicht. Die Mehrheit war der Meinung, die Bestimmung sei aus politischen Gründen dringlich. Wir wollten auch möglichst wenig Differenzen zum Beschluss des Nationalrates schaffen. Aber hier - und ich habe beim Eintreten gesagt, dass ich die Meinung des Bundesamtes für Justiz bei den einzelnen Artikeln dann einbringen würde - hat das Bundesamt für Justiz bezüglich der Frage der Dringlichkeit die grössten Fragezeichen gesetzt. [PAGE 687]

Also, die Mehrheit ist für die Dringlichkeit; in der Sache haben wir keinen Unterschied.