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AB 180022

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Diese Frage haben wir als Erstrat bei der Behandlung dieses Gesetzes geklärt. Es geht hier nur noch um die Frage der Dringlichkeit, ja oder nein. Die Kommission hat die Dringlichkeit sehr befürwortet. Die Möglichkeit der Botschaftsgesuche soll, wie in anderen Ländern auch, abgeschafft werden, weil die Zahl solcher Gesuche in den letzten Jahren sehr gestiegen ist. Wir sind praktisch das einzige Land, das diese Möglichkeit anbietet. Deshalb hat man diese Möglichkeit in beiden Räten sachlich aus der Vorlage gekippt. Jetzt fragt sich nur noch, ob wir das sofort, gestützt auf das Dringlichkeitsrecht, oder ein halbes Jahr später, in der Vorlage 1, machen. Dazu hat sich auch das Bundesamt für Justiz geäussert. Es sagte, die Dringlichkeit sei nicht zwingend, aber aus politischem Ermessen vertretbar.

Ich bitte Sie deshalb, hier der Kommission zu folgen und diesen Bereich im Dringlichkeitsrecht gutzuheissen. Er betrifft Artikel 12 Absatz 3, Artikel 19 Absätze 1, 1bis und 2, Artikel 20, Artikel 52 Absatz 2 sowie Artikel 68 Absatz 3.