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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-12

Wortprotokoll

Der Bundesrat kann sich der Formulierung Ihrer Kommission anschliessen. Ich möchte aber doch noch etwas ganz deutlich festhalten - ich gehe davon aus, dass Ihre Kommission das auch so verstanden hat -: Wir verstehen unter einem "triftigen Grund" keine Bagatellfälle. Wenn also zum Beispiel ein Asylsuchender 30 Minuten zu spät an eine Anhörung kommt, dann hat er strenggenommen gegen seine Mitwirkungspflicht verstossen - deswegen soll aber sein Asylgesuch sicher nicht formlos abgeschrieben werden, das wäre unverhältnismässig. Ich wollte das einfach noch einmal festhalten, damit hier klar ist, was mit einem "triftigen Grund" gemeint ist und dass Bagatellfälle nicht darunterfallen.