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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-12

Wortprotokoll

Ich habe es schon letztes Mal gesagt, als Sie diese Bestimmung von Artikel 14 Absatz 4 beraten haben: Es gibt hier in der Tat ein Dilemma. Es gibt auf der einen Seite eine doch auch sehr klare Empfehlung des Bundesgerichtes. Das Bundesgericht bezieht sich auf Artikel 14 Absatz 4 und sagt, dass man das überprüfen und einer verfassungskonformen Lösung zuführen solle, das ist eigentlich schon sehr klar. Auf der anderen Seite befürchtet man, dass zusätzliche Rechtsmittel geschaffen und dann natürlich auch ausgeschöpft werden und dass das zu einer Verlängerung der Verfahren führt. Ich glaube, es ist ganz wichtig zu wissen, was Frau Ständerätin Keller-Sutter gesagt hat: In einigen Kantonen besteht natürlich schon die [PAGE 700] Möglichkeit, eine zusätzliche Rekursebene einzuschalten, da besteht wenigstens die Möglichkeit, dass überhaupt ein solches Gesuch an das Bundesamt für Migration gestellt wird.

Von daher bitte ich Sie ebenfalls, beim Beschluss des Nationalrates zu bleiben. Der Bundesrat hatte sich bereits früher im Zusammenhang mit der Motion Prelicz-Huber 10.4107 in dieser Richtung ausgesprochen.