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AB 180059

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Die ständerätliche Kommission ist von einem anderen Konzept ausgegangen; ihr Unterstützungskonzept hat drei Eckpunkte. Der erste ist der, dass die Sozialhilfe für Asylbewerbende tiefer angesetzt sein muss als die Sozialhilfe für die einheimische Bevölkerung. Der zweite ist der, dass wir Personen, die im Verfahren mitwirken, die kooperieren, die also einfach hier sind, um eine neue Heimat zu finden, anders behandeln wollen als solche, die renitent und straffällig sind. Der dritte Eckpunkt ist der, dass anerkannte Flüchtlinge anders behandelt werden müssen als abgewiesene.

Wir haben die Nothilfe heute für abgewiesene Asylbewerber. Wir haben uns, wie Herr Jenny gesagt hat, bei den Kantonen, die das ja umsetzen müssen, kundig gemacht, wie das funktioniert. Ich muss Ihnen sagen: Da gibt es schon Unterschiede! Jemand aus einer grossen Schweizer Stadt sagte uns, bei ihnen erhielten die Leute 8 Franken und sie seien von abends um acht bis morgens um acht in einer Unterkunft. Wir haben dann gefragt, wo die Leute tagsüber seien, und er sagte uns, sie hätten ja diese 8 Franken, damit könnten sie sich etwas zu essen kaufen oder sich in den Zug setzen und halt in die nächste Ortschaft fahren. Da muss ich schon sagen: So geht das nicht! Diejenigen, die die Nothilfe vollziehen müssen, erhalten vom Bund 6111 Franken pro Person. Wenn die betroffenen Personen untertauchen, ist dieses Geld praktisch gespart, und wenn man sich die Aufgabe so leicht wie möglich macht, ebenfalls. Die Kommission war der Meinung, so gehe das nicht. Das hat uns dazu geführt, dass wir denjenigen Personen Nothilfe zukommen lassen wollen, die in betreuten Strukturen sind. Das sind Renitente oder straffällig Gewordene in besonderen Zentren, aber es sind auch solche, die abgewiesen werden und unser Land verlassen müssen.

Wir haben jetzt aber nicht einfach die Sozialhilfe genommen, wie das in vielen Teilen der Bevölkerung die Meinung ist. Diese Personen erhalten dann Sozialhilfe nach Skos-Richtlinien. Wir haben uns zeigen und belegen lassen, dass bereits heute die Sozialhilfe für Asylsuchende reduziert ist, in der Regel um 30 Prozent. Wir haben diese Zahl mit Absicht nicht ins Gesetz geschrieben, weil wir es in der Sozialpolitik immer vermieden haben, im Rahmen einer gesetzlichen Regelung die Skos-Richtlinien zu nennen. Die Anwendung der Skos-Richtlinien ist von Kanton zu Kanton verschieden. Auch bei den Skos-Richtlinien hat man die Möglichkeit, die [PAGE 702] Sozialhilfe bei Leuten, die Mitwirkungspflichten verletzen, noch einmal zu kürzen. Wir haben also eine reduzierte Sozialhilfe vorgesehen.

Jetzt hat aber die Ständeratskommission noch einen anderen Weg genommen. Ich sage das jetzt gerade, ich brauche es dann später nicht weiter auszuführen: In Artikel 83 sehen Sie, dass in der Version des Nationalrates steht, dass Sozialhilfeleistungen eingeschränkt werden können. Wir haben festgelegt, dass der Ansatz tiefer ist, aber nicht auf dem Niveau der Nothilfe. Aber Sozialhilfeleistungen oder reduzierte Leistungen nach Artikel 82 Absatz 3 sind ganz oder teilweise abzulehnen - es besteht also nicht nur die Möglichkeit dazu, sondern sie sind ganz oder teilweise abzulehnen, zu kürzen oder zu entziehen -, wenn sich die begünstigte Person diese aufgeführten Vorfälle hat zuschulden kommen lassen. Wir sind also nicht einfach nachlässiger oder milder gewesen, wie das Kollege Jenny gesagt hat. Wir haben differenziert, und zwar wie folgt: Wer Asyl erhalten hat, der bekommt Sozialhilfe, wer weggewiesen ist, erhält Nothilfe, und bei den anderen haben wir eine reduzierte Sozialhilfe.

Was uns aber viel wichtiger war - das haben wir den Sozialdirektoren, die am Hearing zugegen waren, klar mitgegeben -, ist die Tatsache, dass die Leute eine Infrastruktur brauchen. Sie brauchen auch eine Betreuung. Wir haben im Rahmen dieser Debatte immer wieder gehört, dass wenige Prozent der Asylsuchenden grosse Sorgen machen. Diese Sorgen, die einige wenige machen, sind zu einem grossen Teil dem Umstand zuzuschreiben, dass die Leute einfach untertags keine Struktur haben. Es sind Leute aus anderen Kulturen, bei denen Eigentumsrechte nicht immer gleich ausgelegt werden wie bei uns. Diesen Leuten muss man Betreuung anbieten, Tag und Nacht, ausser wenn sie in Wohnungen untergebracht sind.

Mit dem System der Nothilfe wären die Gemeinden auch total überfordert, und der Städteverband wie der Gemeindeverband haben sich klar dagegen ausgesprochen, weil wir in den Gemeinden nicht diese grossen Zentren haben. Es geht mit 8 Franken Nothilfe, wie wir es für Weggewiesene geregelt haben - bei Sachleistungen geht es sogar mit weniger Geld -, aber dann muss in einem Zentrum gemeinsam gekocht und die Infrastruktur bereitgestellt werden.

Natürlich wurden auch wir mit Mails konfrontiert, in denen man uns gesagt hat, dass man jetzt endlich die Attraktivität der Schweiz reduzieren solle, weil man genug von Asylsuchenden habe, die man mit neuen Lederjacken in den Zügen sehe. Da muss ich einfach sagen, dass diese nicht von den Beträgen gekauft werden können, die die Asylsuchenden erhalten. Aber in den Kleidersäcken für die Caritas oder das Heks, die gefüllt und verteilt werden, sind Kleider von This Jenny und von mir drin, und die sehen halt alle etwas anders aus. (Heiterkeit)

Ich bitte Sie, dem Konzept der SPK-SR zu folgen. Es ist ein gerechter Ansatz, es ist ein Ansatz, der eine Differenz zwischen den verschiedenen Stufen macht. Wir hätten ja, wenn wir hier Nothilfe ausrichten würden, keine Möglichkeit mehr, für Renitente und für Straffällige noch etwas anzupassen.