Engler Stefan · Ständerat · 2012-09-12
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-12
Wortprotokoll
Ich möchte in dieser wichtigen Frage, mit der sich die Kommission lange auseinandergesetzt hat, der Kommissionssprecherin sekundieren. Wir haben uns viele Stunden darüber unterhalten und sind schlussendlich in der Kommission zu einem Kompromiss und zu einem Konzept gelangt, hinter dem alle Mitglieder der Kommission stehen konnten. Es war am Anfang gar nicht so klar, dass man dieses Ziel erreichen könnte.
Zwei, drei Überlegungen, wieso wir zu diesem von der nationalrätlichen Fassung abweichenden Konzept gekommen sind: Der Nationalrat sieht ja vor, sämtlichen Asylsuchenden nur noch Nothilfe zu gewähren. Er verspricht sich davon, dass dadurch die Migration vermindert würde, dass Flüchtlinge davon abgehalten würden, in der Schweiz Asyl zu beantragen. Dahinter steckt also ein Stück weit die Absicht, durch Verelendung abzuschrecken. Geht dieses Konzept auf? Wir haben uns die Kantone angehört. Herr Kollege Minder hat gestern gesagt, es stünde uns als Ständerätinnen und Ständeräten nicht schlecht an, wenn wir in solchen Fragen, wo auch die Umsetzung schwierig ist, die Kantone und Gemeinden anhören würden.
Zuerst aber möchte ich Sie auf einen Artikel in der "NZZ" vom 25. August 2012 hinweisen. Es ist ein Beitrag, in dem die Vizedirektorin des Schweizerischen Forums für Migrations- und Bevölkerungsstudien der Universität Neuenburg, Frau Denise Efionayi-Mäder, zur Frage Stellung nimmt, ob das Nothilferegime für Asylsuchende tatsächlich die Wirkung habe, Asylsuchende abzuschrecken, in unser Land zu kommen. Sie kommt nach empirischen Untersuchungen zum Schluss, dass die Wahl des Ziellandes nur in beschränktem Masse vom dortigen Asylregime abhänge. Weit wichtiger seien Beziehungen zu niedergelassenen Landsleuten, sprachliche und kulturelle Verbindungen und Angebote von Schleppern. Diese Gründe sind entscheidender dafür, ob eine Gruppe aus einem Land sich dazu entschliesst, in der Schweiz, in Holland oder in Australien um Asyl zu ersuchen.
Im fraglichen Artikel wurde ausserdem gesagt, wenn es trotzdem zu einem "Asyl-Shopping" - so nennt es die Autorin - komme, bei welchem die Asylsuchenden sich das Land aussuchten, das am meisten Attraktivität haben könnte und in dem es sich lohnen würde, ein Asylgesuch zu stellen, so seien es nicht in erster Linie die Normen der Asylsozialhilfe, die die Attraktivität ausmachten. Vielmehr seien es allgemeine Merkmale wie etwa das allgemeine und bekannte Merkmal, dass die Schweiz ein wohlhabendes Land sei, dass es eine geringe Arbeitslosigkeit gebe, dass man hier sicher leben könne, dass das Land aber auch eine humanitäre Tradition aufweise.
Ich glaube, mit dem Ergebnis dieser empirischen Untersuchungen, das sich auch auf viele Befragungen von Asylsuchenden abstützt, lässt sich diese vermeintliche Wirkung, mit weniger Sozialhilfe würde man die Attraktivität reduzieren, mindestens infrage stellen.
Wir haben uns in der Kommission auch die Mühe genommen, die Kantone anzuhören. Das Bild, das uns die Kantone in dieser Frage abgegeben haben, war sehr zwiespältig. Wir waren sehr erstaunt, wenn nicht perplex, zu sehen, dass in den Kantonen eine völlig unterschiedliche Anwendung dieser Unterstützungsregimes gilt. Die Kantone unterscheiden sich völlig in dem, was sie unter Sozialhilfe für Asylsuchende verstehen. Sie unterscheiden sich aber auch völlig in der Anwendung des Nothilferegimes für abgewiesene Asylbewerber. Wir haben uns das anhand von Zahlen belegen lassen. Es war eine frappante Erkenntnis, wie die Kantone damit umgehen. Ich muss allerdings sagen: Es geht um einen Kompetenzbereich der Kantone, denn Sozialhilfe und Nothilfe sind letztendlich in der Kompetenz der Kantone. Die Kantone haben uns auch darauf aufmerksam gemacht, dass es ein Trugschluss sei zu glauben, durch Reduzierung der Hilfe die Attraktivität der Schweiz als Fluchtland senken zu können.
Die Kantone haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass man unnötigerweise in ihre Zuständigkeit eingreifen und damit auch verhindern würde, dass vor Ort besser beurteilt werden könne, wie die Asylsuchenden bezüglich Unterbringung und Ausstattung zu behandeln seien. Man würde also den Handlungsspielraum so weit einengen, dass es eher zu mehr Schwierigkeiten als zu effektiven Lösungen kommen könne.
Die Kantone haben auf die Nebenwirkungen aufmerksam gemacht. Dazu gehören auch Nebenwirkungen hinsichtlich der Unterbringungsregimes. Würde man die Formel "Nothilfe für alle" wählen, wären die Kantone gezwungen, heutige Unterbringungsstrukturen darauf hin zu prüfen, ob man sie mit den Pauschalbeiträgen, die man für die Nothilferegimes erhielte, noch finanzieren könnte. Sie wären als Folge davon gezwungen, zusätzliche Kollektivanlagen zu suchen. [PAGE 703] Es wurden grosse Bedenken geäussert, ob diese zusätzlichen Kollektivanlagen in den Kantonen überhaupt verfügbar gemacht werden könnten.
Schliesslich haben die Kantone uns auch auf die Auswirkungen bezüglich der Sicherheit aufmerksam gemacht: Es sei nicht auszuschliessen, dass die Kleinkriminalität bei einem solch rigiden Regime noch gefördert werde - die Kleinkriminalität eines Teils der Asylsuchenden, die uns die Schwierigkeiten bereiten, über die wir uns jetzt schon seit Stunden zu Recht unterhalten.
Ich habe es schon gesagt: Die Gemeinden sind in der schwierigsten Situation. Wir können hier in der "Komfortzone" gut über Asylrecht debattieren, aber dort hinzustehen, wo die Menschen dann anzutreffen sind, wo die Behörden mit Begehren und mit Ansprüchen konfrontiert werden, wo Leute belästigt und gestört werden, das ist eine andere Wirklichkeit, als hier im Parlament und in etwas grösserer Flughöhe über das Problem und seine Auswirkungen zu diskutieren. Der zweite Vizepräsident unseres Rates, Kollege Germann, hat uns in seiner Funktion als Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes eindringlich darauf hingewiesen, was dieser Systemwechsel für die Gemeinden bedeuten würde. Er sprach von Vollzugsuntauglichkeit der Formel "Nothilfe für alle" und malte ein differenziertes Bild der Unterstützungsregimes.
Noch das letzte Argument: Wir haben jetzt von Vollzugsproblemen gesprochen. Es gibt in dieser Frage selbstverständlich auch eine ethische Komponente. Ich habe gestern gesagt: Asylsuchende bei uns sind ja nicht per se schlechte Menschen und schon gar nicht potenziell kriminelle Menschen. Sie kommen zu uns, weil sie auf der Flucht sind, weil sie sich bei uns ein besseres Leben versprechen. Und aufgrund unserer humanitären Tradition dürfen sie erwarten, dass wir die Verfahren fair gestalten, dass wir ihnen aber auch, solange sie sich an unsere Regeln halten, einen menschenwürdigen Aufenthalt garantieren. Ich denke vor allem auch an Familien mit Kindern, an ältere Leute, die in der Hoffnung zu uns kommen, hier ein neues Leben beginnen zu können. Sie haben, wenn sie sich kooperativ verhalten, wenn sie sich an unsere Regeln halten, Anspruch darauf, bei uns eine menschenwürdige, meist zeitweilige Bleibe vorzufinden.
Das hat uns zu unserem Konzept geführt, das die Kommissionssprecherin bereits erklärt hat und das man eigentlich in drei Punkten zusammenfassen kann:
1. Asylsuchende im Verfahren, die sich korrekt verhalten, sollen Sozialleistungen bekommen, die deutlich unter der Sozialhilfe für die einheimische Bevölkerung liegen - es wurde von 30, von 40 Prozent weniger gesprochen -, Sozialleistungen, die unter den schweizerischen Standards liegen. Das ist in vielen Kantonen allerdings schon der Fall. Das Neue, was wir hier verankern, ist die Verpflichtung für alle Kantone, das so zu handhaben. Das ist das Neue im Sozialhilferegime für Asylsuchende im Verfahren.
2. Für Asylsuchende, die sich mit unseren Gewohnheiten nicht anfreunden wollen, die renitent sind, störend auffallen, auch in den Unterkünften, die sogar straffällig werden, muss die Sozialhilfe noch unter diese Marke von minus 30 bis minus 40 Prozent reduziert werden, und zwar bis auf den Stand der Nothilfe. Hier haben wir mit der Möglichkeit der Spezialunterbringung heute die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Sozialhilfe auf die Nothilfe herunterzukorrigieren, und das zwingend. Auch das ist neu im Konzept.
Ich möchte es nicht zu kompliziert machen. Es gibt noch verschiedene andere Status für Asylsuchende, bei denen das Asylverfahren zwar abgeschlossen ist, die aber vorläufig Aufenthalt bekommen.
3. Für die abgewiesenen Asylsuchenden sind wir heute schon beim Nothilferegime angekommen.
Ich möchte Sie wie die Kommissionssprecherin und wie unsere einhellige Kommission auch ersuchen, diesem Konzept hier zu folgen. Es ist ein differenzierteres Konzept, mit dem, wie wir glauben, einerseits Gerechtigkeit geschaffen wird - soweit man in diesem Bereich überhaupt von Gerechtigkeit sprechen kann - und anderseits die wenigen, die auffällig sind, sanktioniert werden können.