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Altherr Hans · Ständerat · 2012-09-12

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Ich habe Ihnen in der letzten Session angekündigt oder angedroht oder in Aussicht gestellt - da ist die Redaktionskommission noch am Diskutieren -, eine staatsmännische Rede zu halten. Ich mache das jetzt. Ich versuche mich auf diesem völlig unappenzellischen Gebiet.

"Am 12. September 1848 ... verkündete der Kanonendonner die frohe Botschaft, dass der neue Bund angenommen worden ist. Das Herz wogt höher. Die Schweizernation ist endlich zum Wort gekommen." So pathetisch schrieb die "Neue Zürcher Zeitung" vor 164 Jahren. Damals, am 12. September 1848, wurde die erste Bundesverfassung in Kraft gesetzt. Damit war der symbolische Schlusspunkt unter politische Auseinandersetzungen gesetzt, die die Schweiz fast auseinanderbrechen liessen. Die Auseinandersetzung zwischen Liberalen und Konservativen und der Konflikt zwischen Katholiken und Reformierten gipfelten in bitteren Pressefehden, in den gewalttätigen Freischarenzügen und schlussendlich in einem eigentlichen Bürgerkrieg, dem Sonderbundskrieg. Nun, am 12. September 1848 gab es tatsächlich gute Gründe für grosse Worte: Die Schweiz als Nation, als eigentlicher Staat war geboren.

Das Jahr 1848 setzte damit nicht nur einen Schlusspunkt unter die politische Krise, sondern markiert gleichzeitig den Startpunkt für die Entwicklung der modernen Schweiz. Das Ende des Alten war gleichzeitig der Beginn des Neuen.

Nur knapp zwei Monate arbeitete die Verfassungskommission an ihrem Entwurf - zwei Monate! -, vom 16. Februar bis zum 8. April 1848. Man stelle sich das heute vor: nur zwei Monate, um ein komplett neues Grundgesetz zu erarbeiten, ein neues Grundgesetz notabene, das eine einheitliche Währung einführte und alle Zölle innerhalb der Schweiz abschaffte! Da blieb wohl kaum Zeit für Anhörungen, Studien, Gutachten und Vernehmlassungen. Umso mehr dürften die sogenannten Verfassungsväter, allen voran die Herren Furrer, Ochsenbein, Munzinger, Kern und Druey, in grossen Zügen gedacht, abgewogen, gerungen und entschieden haben.

Auch die Tagsatzung arbeitete anschliessend ähnlich rasch: Bereits am 27. Juni wurde die Verfassung ohne wesentliche Änderung verabschiedet. Es folgten im Sommer die Volksabstimmungen in den Kantonen, und am 12. September 1848 setzte dann die letzte Tagsatzung die neue Bundesverfassung in Kraft. Bereits am 6. November trafen sich unsere Vorgänger, die neuen Parlamentarier beider Kammern, in Bern zu ihrer ersten Sitzung. Vor dem Sitzungslokal des Ständerates bildeten uniformierte Knaben des Berner Waisenhauses eine Ehrengarde, und nach der ersten Sitzung folgte ein grosses Bankett im heutigen Restaurant "Du Théâtre". Innert einem Dreivierteljahr war der neue Bundesstaat, war die neue Schweiz geboren.

Nicht nur symbolisch wurde ein Schlusspunkt unter die Konflikte der Vergangenheit gesetzt. Auch inhaltlich war die aus der Krise entstandene Verfassung geeignet, das Land wieder zu vereinen. Die Existenz des Ständerates ist dafür der lebendige Beweis. Die Verfassung von 1848 - und das unterstreicht die Weitsicht der Verfassungsväter - war nicht eine Verfassung der Sieger, es war eine Verfassung des Ausgleichs. Die radikalen Sieger des Sonderbundskrieges wünschten sich ein Einkammersystem mit einer Sitzverteilung nach Bevölkerungsgrösse, die konservativen Kräfte wollten eine Fortsetzung des Tagsatzungssystems mit gleichberechtigten Deputierten der Kantone. Gefunden wurde eine salomonische Lösung, die bis heute Bestand hat: die Kombination zweier gleichberechtigter Kammern. In der Verfassungskommission wurde intensiv um diesen Kompromiss gerungen, doch schliesslich gelang es, das scheinbar Unversöhnliche zu versöhnen. Dem Kommissionsprotokoll kann man entnehmen, durch Aufstellung des Zweikammersystems habe die Kommission die Absicht und das Streben an den Tag gelegt, den Anforderungen sowohl des natürlichen als des historischen Rechtes Genüge zu leisten. In der Ersten Kammer werde der Nation ein gesetzliches Organ dargeboten, um ihren Willen kundzutun, und in der Ständekammer erhielten die Kantone ein Mittel, ihre besondere Souveränität zur Geltung zu bringen.

Auch wenn die Verfassungsväter keine Propheten waren, bewies das von ihnen geschaffene System neben seiner Dauerhaftigkeit auch seine Anpassungsfähigkeit: War der Ständerat ursprünglich vor allem ein Instrument der Integration der katholischen Kantone in die moderne Schweiz, so hilft er heute vor allem der Zusammenführung der Interessen der ländlich und der städtisch geprägten Schweiz.

Als vor gut 160 Jahren unsere Institutionen, von den beiden Kammern über den Bundesrat bis zum Bundesgericht - damals übrigens auch noch eine Milizbehörde -, geschaffen wurden, weiter eine Geld- und Zollunion und das allgemeine Wahlrecht für Männer eingeführt wurden, die Niederlassungs- und die Gewerbefreiheit postuliert wurden, katapultierte sich die Schweiz an die Front der Entwicklungen in Europa. Die Widerstände nicht nur im Inneren, sondern vor allem auch seitens der Nachbarstaaten waren gross. Aber die dynamische Entwicklung zum Aufbau einer neuen, modernen Schweiz war nicht mehr aufzuhalten und wurde, auch in den konservativen Kantonen, von breiten Bevölkerungsschichten mitgetragen. Es war die Zeit, in der auch ein eigentliches schweizerisches Nationalgefühl entstand.

Wenn wir heute zurückschauen, schwingt dabei zu Recht eine grosse Portion Bewunderung mit, Bewunderung über die Klugheit der damaligen Entscheide und über die Art und Weise, wie ein zerrissenes Land zusammenfand, Bewunderung über das austarierte föderalistische System, das gebaut wurde, Bewunderung über die Dynamik und Effizienz, mit welcher der moderne Bundesstaat erschaffen wurde, und nicht zuletzt Bewunderung darüber, mit welcher Offenheit und mit welchem politischen Mut sich unsere Vorfahren aufmachten, sich an die Spitze der europaweiten Reformbewegung zu stellen. (Beifall)

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