Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2012-09-26
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-26
Wortprotokoll
Ich danke Ihnen, Herr Bundesrat, und ich erkläre mich, wie gehört, teilweise befriedigt. Meine Interessenbindung ist eigentlich nicht mehr aktuell, ich war bis Ende März Geschäftsführerin der Krebsliga Aargau. Ich sitze aktuell aber immer noch im Stiftungsrat der Stiftung Krebsregister Aargau.
Es sind drei Themenbereiche, die ich mit der Interpellation anspreche:
1. Zum Medikamentenzugang, zur Knappheit in der Verfügbarkeit: Hier bin ich sehr dankbar für die Bereitschaft des Bundesrates, das Postulat Heim 12.3426 anzunehmen. Ich gehe davon aus, dass die Behandlung dieses Postulates oder auch des resultierenden Berichtes dann Gelegenheit gibt, hier die relevanten Punkte nochmals genauer anzuschauen. Dass die Schweiz mit dieser Herausforderung der partiellen Knappheit nicht alleine ist, stimmt absolut. Diese Tatsache entbindet uns aber meines Erachtens nicht von der Aufgabe, der Sache auf den Grund zu gehen und mögliche Verbesserungen einzuleiten. Ich bin sehr froh, dass der Bundesrat dies ebenso sieht.
2. Zu den Tests: Innerhalb der einzelnen Krebsarten werden bekanntlich immer mehr Unterformen unterschieden. Diese detailreiche Unterscheidung - man kennt im Moment mehr als 200 Krebsarten - erlaubt es, spezifische Therapien zielgerichtet einzusetzen, indem das Vorgehen auf den [PAGE 898] Patienten, auf die Patientin angepasst wird und Medikamente verabreicht werden, von denen der Patient, die Patientin auch effektiv profitiert, indem aber auch auf unnötige Therapien verzichtet wird, wenn das Setting nicht geeignet ist. Damit wird dem Patienten, der Patientin eine unnötige Therapie auch erspart. Darum macht diese feingliedrige Unterscheidung grossen Sinn. Um nun diese Unterscheidung zu ermöglichen, werden unter anderem diese molekularen Tests wie Mammaprint oder Oncotype geprüft. Es war mir wichtig, angesichts der Antwort des Bundesrates hier noch diesen Hintergrund zu meinen diesbezüglichen Fragen erläutern zu können.
3. Zur Frage des Off-Label Use: Hier bin ich von den Antworten nur teilweise befriedigt. Ich glaube aber auch nicht, dass sich dieser Aspekt im Rahmen einer Interpellation genügend umfassend beleuchten lässt. Zu Recht verweisen Sie, Herr Bundesrat, in der Antwort auf die KVV, welche die Bedingungen für die Kostenübernahme festlegt: für eine Anwendung ausserhalb der vom Institut genehmigten Fachinformation oder Limitierung einerseits sowie für Arzneimittel ausserhalb der Spezialitätenliste andererseits.
Es ist so, dass den Versicherern die Kompetenz sowohl der Nutzenbewertung als auch der Höhe der Vergütung von off-label eingesetzten Medikamenten übertragen wurde. Heikel finde ich in diesem Zusammenhang, dass damit in der Schweiz mitunter die konkrete Versicherungszugehörigkeit matchentscheidend sein kann, wenn es um Nutzen und Vergütung von zum Teil überlebenswichtigen Medikamenten geht. Darum möchte ich jetzt hier schon anmerken, dass ich mir vorbehalte, diesen Fragenkomplex etwas genauer anzuschauen und vielleicht auch mit einem Vorstoss nachzuhaken, z. B. mit einem Postulat. Diese Thematik des Off-Label Use im weiteren Sinne, ich spreche also beispielsweise auch Hors-Liste- oder Unlicensed-Use-Medikamente an, beschäftigt mich sehr.
Für den Moment danke ich Ihnen aber ganz herzlich, Herr Bundesrat, dass Sie die Fragen so ausführlich beantwortet haben und vor allem auch Bereitschaft signalisieren, das Postulat Heim anzunehmen.