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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2012-09-26

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-26

Wortprotokoll

Total unbefriedigt bin ich nicht, aber ich bin wirklich nicht befriedigt von der Antwort des Bundesrates. Ich danke Ihnen für die Beantwortung, Herr Bundesrat.

Ich möchte auch gleich zu Beginn festhalten, dass ich volles Verständnis dafür habe, wenn der Bundesrat auf die Verantwortung und die Aufgabe der Tarifpartner hinweist und diese auch in die Pflicht nimmt, diese Haltung teile ich. Aber meine Fragestellungen berühren nicht nur diesen Bereich, sondern auch weitere offene Punkte.

So bin ich nicht befriedigt in Bezug auf die Form der Antwort: Die Inhalte des KVG sind mir bekannt; es ist legitim, darauf zu verweisen, aber mir scheint die Beantwortung etwas gar technisch zu sein und gewissen Fragen ein wenig auszuweichen. Nehmen wir beispielsweise den hypothetischen Fall, dass ein Kanton Spitalliegenschaften im Eigentum behält und Vermietungen zu Preisen vornimmt, deren Höhe klar unter dem Marktpreis liegt. In Ziffer 2 meiner Interpellation habe ich ausgeführt, dass ein solcher Fall durchaus bedeuten könnte, dass mangelnde Mittel für nötige Investitionsvorhaben mit Steuergeldern kompensiert würden. Es wurde vom Bundesrat meines Erachtens nicht beantwortet, ob er ein solches Vorgehen für eine korrekte Auslegung und Umsetzung des KVG gemäss Artikel 49 Absatz 1 hält. Aber ich bezweifle nicht, dass der Bundesrat dies in seiner Entgegnung nachher abschliessend klären kann. Denn es muss uns allen ein Anliegen sein, dass die Kantone über ein übereinstimmendes Verständnis der aktuellen KVG-Bestimmungen verfügen, dass sie dieselbe Interpretation vornehmen und folglich auch die Prinzipien der neuen Spitalfinanzierung im selben Sinn und Geist umsetzen. Ansonsten könnte es tatsächlich zu den Wettbewerbsverzerrungen kommen, die von verschiedenen Seiten auch befürchtet werden. Dieser grundsätzliche Punkt ist der Hauptgrund für meine Interpellation und auch der Grund dafür, weshalb ich eine Diskussion verlangt habe und hier nachhaken möchte. Die Materie ist sehr technisch und komplex, das ist mir bewusst.

Ich weise noch auf einen weiteren Aspekt hin. Der Bundesrat nimmt die Tarifpartner in die Pflicht und sieht sie in der Pflicht; das finde ich richtig. Der Bundesrat schlägt nun in seiner Antwort zu Ziffer 1a vor, bei der Tariffestlegung eines Spitals eine individuelle Betrachtung vorzunehmen, und zwar auf Basis der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL). Wenn ich richtig informiert bin, basieren die Abschreibungsregeln gemäss VKL auf dem Anschaffungswert der Anlagen. Bei Spitälern, die in den Achtzigerjahren und in den Neunzigerjahren gebaut wurden - das sind zahlreiche -, fallen die Anlagenutzungskosten natürlich tief aus, und diese sind ja dann für die Tariffestsetzung relevant. Mir scheint, aber vielleicht sehe ich da etwas falsch, dass dies problematisch sein kann in Bezug auf die Finanzierung allfällig nötiger Erneuerungen, allfällig nötiger Modernisierungen der Spitäler; dies mein letzter Hinweis.

Ich danke aber dem Bundesrat für die Beantwortung meiner Fragen, vielleicht auch jener, die ich jetzt noch nachgeschoben habe.