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Fetz Anita · Ständerat · 2012-09-27

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-27

Wortprotokoll

Es ist von der Kommissionssprecherin gesagt worden: Der Trend geht seit Jahren in Richtung Wohnsitzprinzip. Das ist an und für sich sinnvoll und logisch. Das sieht auch der Kanton Basel-Stadt ein, deshalb haben Sie von mir hier auch keinen Ablehnungs- oder Rückweisungsantrag bekommen. Zuhanden der Materialien möchte ich aber schon noch zwei, drei Punkte festhalten.

Es handelt sich hier um eine Nettoverschiebung von jährlich gegen 20 Millionen Franken. Dass es nicht mehr ist, hat natürlich damit zu tun, dass bisher der Heimatkanton nur während zweier Jahre einspringen musste, obwohl ja die Sozialhilfe, die nachher der Wohnkanton bezahlen muss, oft über zehn oder noch mehr Jahre ausbezahlt wird.

Aber man muss schon auch sagen, wer von dieser neuen Regelung profitieren wird. Es sind dies allen voran die Kantone Bern, Aargau, Graubünden, Freiburg, Luzern und St. Gallen. Sie alle werden deutlich entlastet, wie Sie dem Anhang des Berichtes entnehmen können, und zwar durchschnittlich um 1 bis 6 Millionen Franken pro Jahr. Am stärksten drauflegen werden die Kantone Zürich, Basel-Stadt, Waadt, Genf, Solothurn und Neuenburg. Sie werden pro Jahr durchschnittlich 1 bis 7 Millionen Franken mehr bezahlen müssen, der Kanton Basel-Stadt allein etwa 4,5 Millionen. Stellen Sie sich einmal vor, dass eine solche Verlustsumme in einer anderen Region der Schweiz vorkommen würde! Das Heulen, Jaulen und Jammern hier drin wäre gross, und die Motionen und Postulate würden nur so hereinfliegen, weil man sich in gewissen Gebieten wieder einmal diskriminiert fühlen würde. Wir machen das nicht, aber ich möchte Sie einfach an den Verlust erinnern. Wir sehen ein, dass die Einsparung durch die administrative Entlastung eben auch einen Preis hat, den der Kanton Basel-Stadt und ein paar andere Kantone bezahlen müssen.

Ich lege aber Wert auf eine ganz wichtige Passage im Bericht unserer Kommission, auf die ich dann zurückkommen werde, wenn die Sache so weit fortgeschritten ist: "Die [PAGE 919] Kommission wird den Bundesrat ... schriftlich auf die mit dieser Vorlage verbundene Verschiebung von Sozialhilfekosten zwischen den Kantonen hinweisen im Hinblick auf künftige Anpassungen der NFA und insbesondere des soziodemografischen Lastenausgleichs." Das ist hier zu Protokoll gegeben, das hat die Kommission so in ihrem ohne Gegenstimme verabschiedeten Bericht geschrieben. Ich werde Sie dann, wenn es so weit ist, wenn wir das nächste Mal über den NFA reden, daran erinnern, dass hier ein soziodemografischer Lastenausgleich fällig wird.