Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-27
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-27
Wortprotokoll
Die Swissness-Vorlage ist eine wichtige Vorlage, das haben eigentlich alle von Ihnen so bestätigt. Es ist eine sehr wichtige Vorlage für die Schweizer Wirtschaft. Die Marke Schweiz ist etwas vom Kostbarsten, das die Schweiz hat; etwas, das man teuer verkaufen kann, weil es etwas Kostbares ist. Herr Ständerat Bischof hat es erwähnt: Man geht davon aus, dass die Schweizer Wirtschaft heute dank der Marke Schweiz einen Mehrerlös von fast sechs Milliarden Franken erzielen kann. Das ist doch immerhin gut ein Prozent des schweizerischen Bruttoinlandprodukts. Ich glaube, dessen muss man sich bewusst sein.
Zu so etwas Kostbarem muss man Sorge tragen. Ich glaube, das sind wir uns gewohnt, das wissen wir in der Schweiz: Sorge tragen heisst auch schützen. Und der Schutz dieses kostbaren Gutes beginnt damit, dass man endlich einmal klare Regeln festlegt. Wir haben es mehrmals gehört: Es gibt einen Gerichtsentscheid aus den Neunzigerjahren. Dieser Gerichtsentscheid ist eigentlich das, worauf man sich heute stützt, sonst haben wir die Regeln nie klar festgelegt. Der Sinn dieser Vorlage ist, dass man diese Regeln jetzt festlegt; über diese Regeln müssen Sie entscheiden, und Sie werden darüber hoffentlich auch entscheiden. Der Bundesrat hat Ihnen Vorschläge gemacht, wie diese Regeln aussehen könnten, und das ist der Inhalt der Swissness-Vorlage.
Ich glaube, die Ausgangslage ist relativ einfach: Man ist sich innerhalb der Wirtschaft nicht einig, wie diese Regeln aussehen sollen, deshalb gibt es jetzt auch diese vielen Anträge und diese vielen Einzelanträge. Warum ist man sich in der Wirtschaft nicht einig? Das ist ganz einfach zu erklären: Es gibt diejenigen, die sich von diesem schönen, teuren und kostbaren Kuchen mit möglichst wenig Aufwand möglichst viel abschneiden wollen. Das ist die Ausgangslage, und ich glaube, dessen müssen wir uns bewusst sein. Ich möchte ganz explizit davor warnen: Wenn wir jetzt einfach möglichst alle an dieser Swissness-Marke teilhaben lassen, diejenigen, die das schon bisher taten, und die anderen, die das in der Zukunft tun möchten, dann ist das kurzfristig angenehm, ist es für Sie alle angenehm, denn Sie können allen sagen, dass Sie sich für sie eingesetzt haben - für jede Firma, für jede Marke, für jedes "Guetzli". Kurzfristig ist das angenehm, mittel- und langfristig ist das keine Strategie. Wenn Sie die Marke Schweiz mit dieser Vorlage jetzt schwächen - und ich muss Ihnen sagen: Es gibt Anträge, die im Raum stehen, die die Marke Schweiz gegenüber dem, was wir heute haben, schwächen, sie explizit verwässern, ich gebe Ihnen nachher noch ein Beispiel -, dann haben am Schluss alle verloren. Das ist das Problem bei dieser Vorlage: Wir haben die kurzfristigen Interessen, wir haben die mittel- und langfristigen Interessen. Ich bitte Sie, das wirklich im Auge zu behalten.
Ich habe gesagt, es gibt Anträge, die im Raum stehen, die dazu führen würden, dass die Marke Schweiz geschwächt würde. Ich nenne Ihnen nur ein Beispiel: Sie kaufen ein Glas Erdbeerkonfitüre, da ist die Marke Schweiz drauf, das Schweizerkreuz, aber es ist kein Gramm Schweizer Erdbeeren drin. Dazu führt ein Antrag, der im Raum steht. Herr Ständerat Germann hat es gesagt: Da kaufen Sie ein einziges Mal eine solche Erdbeerkonfitüre, und dann ist fertig - nie mehr! Warum sollen Sie 20 Prozent mehr bezahlen? Da fühlen Sie sich doch jetzt wirklich "bschisse", ich muss dieses Wort jetzt auch so verwenden. Ich erwähne noch ein anderes Beispiel, die Schafwurst. Sie kaufen eine Schweizer Schafwurst, es ist ein Schweizerkreuz drauf, aber es ist kein Gramm Schweizer Schaffleisch drin.
Ich bin jetzt froh, dass die Kommission das noch einmal anschauen wird. Es gibt sehr, sehr viele Behauptungen in diesem Bereich. Jeder hat auch noch ein Beispiel dafür, was er nicht mehr verwenden kann und wohin ins Ausland er dann seine Arbeitsplätze verlegt. Ich bitte die Kommission, diese Beispiele zu studieren, und ich werde sie gerne dabei unterstützen: Wir werden jedes einzelne dieser Beispiele anschauen. Die Berichterstatterin kann das dann in der nächsten Runde hier vorbringen, und sie wird es auch tun, damit diese Behauptungen einmal Punkt für Punkt angeschaut und dann aus dem Weg geräumt werden.
Noch etwas, das Sie bitte auch nicht aus den Augen verlieren sollten: Die Verwendung der Marke Schweiz ist freiwillig, niemand wird dazu gezwungen. Wenn also jemand sagt, er werde ins Ausland ziehen, weil er dazu gezwungen werde, dann muss ich sagen: "Nein, Sie können die Marke Schweiz verwenden, und Sie verwenden sie auch, weil Sie einen Mehrerlös haben. Und wenn Sie diesen Mehrerlös haben wollen, dann sollen Sie auch diesen Mehrwert bringen." Das ist der Inhalt dieser Vorlage.
Die Vorlage hat eine lange Geschichte. Die Vernehmlassung, stellen Sie sich das vor, war im Jahre 2007. Es haben sich auch schon verschiedene Bundesratsmitglieder mit dieser Materie befasst; sie sind übrigens immer zum gleichen Schluss gekommen. Damals hat der Bundesrat, das ist vielleicht wichtig für Sie zu wissen, eine ganz einfache Regelung vorgeschlagen: 60 Prozent Herstellungskosten für alle Produkte. Da hat man nicht unterschieden zwischen Lebensmitteln, Naturprodukten, Industrieprodukten, es gab nur diese 60 Prozent. Dann kam der Lebensmittelsektor und hat gesagt, er wolle ein Rohstoffkriterium, schliesslich seien bei einem Lebensmittel doch die Rohstoffe das, was zähle. Dann hat der Bundesrat sich bewegt und hat das Rohstoffkriterium eingeführt: 80 Prozent, Sie kennen die Vorlage. Die Lebensmittelbranche hat das damals explizit begrüsst. [PAGE 917] Seither hat man aber auch wieder andere Vorstellungen entwickelt.
Noch zur Beratung der Vorlage: Ihre Kommission wird sie jetzt noch einmal anschauen. Das ist sicher auch gut so. Aber die Schwesterkommission hat eine Subkommission eingesetzt. Sie hat sich also auch schon ziemlich intensiv damit beschäftigt. Ich kann Ihnen sagen: Alle Anträge, die auf dem Tisch sind, sind schon in der Subkommission diskutiert worden, in der Schwesterkommission, im Nationalrat, in Ihrer Kommission. Jetzt kommen sie noch einmal. Man kann sie noch einmal anschauen, aber ich habe nichts Neues auf dem Tisch gesehen.
Die Herausforderung bei dieser Vorlage ist - ich bin mir bewusst, das wird auch das Dilemma bleiben -, dass man auf der einen Seite einfache, klare Regeln will, das heisst Rechtssicherheit für die Industrie. Jeder weiss, worum es geht: Kann ich die Marke Schweiz verwenden, ja oder nein? Auf der anderen Seite will man differenziert sein, weil es die spezifische Situation der Schweiz gibt, weil es Produkte gibt, die bei uns nicht verfügbar sind oder zum Teil nicht verfügbar sind. Da möchte man das dann für jede Situation noch genau festlegen, damit jeder mit seinem Produkt auch noch vorkommt. In diesem Dilemma sind wir und werden wir auch bleiben.
Der Nationalrat hat dann begonnen, zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln zu unterscheiden, und wollte damit dieser spezifischen Situation auch entgegenkommen. Am Schluss hat man gesagt, es sei eine komplizierte Vorlage. Ja, klar: Je mehr Kriterien, je differenzierter sie werden, desto komplizierter wird das. Am Schluss sagt die Industrie, sie könne das nicht umsetzen, es sei zu kompliziert. Diesem Dilemma werden Sie nicht entgehen. Immerhin hat auch der Nationalrat noch anerkannt, dass am Schluss vielleicht - das hat sogar der nationalrätliche Kommissionssprecher gesagt - zumindest bei den Lebensmitteln der Entwurf des Bundesrates gar nicht so schlecht sei, weil er auf der einen Seite klar und einfach ist und auf der anderen Seite trotzdem auch der spezifischen Situation in der Schweizer Landwirtschaft Rechnung trägt.
Wir haben bereits einen Verordnungsentwurf ausgearbeitet, wir haben ihn der Kommission vorgelegt, wir haben gezeigt, wie das ganz konkret aussehen würde, um hier auch der Lebensmittelbranche aufzuzeigen, wie die Situation am Schluss für sie aussehen würde. Bei den Industrieprodukten haben wir auch versucht, eine einfache, klare Regelung vorzuschlagen. Das müssen wir sicher noch einmal anschauen. Es gibt diese Gerichtspraxis. Ich bitte Sie einfach, dann zu beachten, dass der Nationalrat und auch Ihre Kommission die Basis - welche Kosten können angerechnet werden? - massiv ausgeweitet haben. Wenn Sie am Schluss dann die Prozentzahlen senken und die Basis ausweiten, haben Sie einfach noch weniger. Darauf müssen wir auch schauen; es kann nicht sein, dass wir mit dieser Vorlage die heutige Praxis noch verwässern. Das hat dann mit Schutz und Stärkung der Marke Schweiz - das ist ja der Sinn und Zweck dieser Vorlage - nicht mehr viel zu tun.
Es wurde darauf hingewiesen: Die Regeln sind das eine, das Durchsetzen dieser Regeln ist das andere. Ich muss anerkennen, es stimmt, dass Verstösse gegen den Markenschutz heute schon ein Offizialdelikt sind, und es stimmt auch, dass die Strafverfolgungsbehörden bis jetzt kaum aktiv geworden sind. Das stört mich auch, das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Die Folge davon ist, dass das Trittbrettfahren in den letzten Jahren massiv zugenommen hat - ich würde mir das wahrscheinlich auch überlegen, wenn ich auf einfache Art und Weise ein Produkt 20 Prozent teurer verkaufen könnte. Das wird also gemacht.
Ich nenne Ihnen zwei Beispiele: Die Firma Hanro verkauft in der Schweiz und im Ausland Textilien unter dem Label "Hanro of Switzerland". Hanro produziert aber nicht mehr in der Schweiz, das ist eine Tatsache. Die meisten Textilien werden in Österreich hergestellt, aus der Schweiz kommen allenfalls noch die Spitzen für einzelne Modelle. Ich nenne Ihnen noch ein anderes Beispiel: In Deutschland werden Konfitüren der Marke "Mövenpick of Switzerland" hergestellt und vertrieben. Die Herstellerin ist aber eine deutsche Firma, und kein einziger Rohstoff in dieser Konfitüre kommt aus der Schweiz. Das sind Trittbrettfahrer, die einfach stinkfrech, so würde ich einmal sagen, von der Marke Schweiz profitieren.
Welche Schlüsse ziehe ich daraus? Wenn wir die Durchsetzbarkeit dieser Regeln verbessern wollen, brauchen wir zuerst klare und einfach kommunizierbare Regeln, für die Produzenten und für die Konsumenten; das ist die Grundlage. Es gibt in der Vorlage, die Sie hier beraten, schon ein paar Dinge, die für die Durchsetzbarkeit neue Möglichkeiten schaffen. Wir haben erstens die Klageberechtigung für die Verbände inklusive des Konsumentenschutzes, also auch die Verbände können klagen, nicht nur die einzelnen Firmen. Wir haben zweitens vorgesehen, auch das ist in dieser Vorlage enthalten, dass das Institut für geistiges Eigentum eine eigene Parteistellung erhält, dass es selber Anzeige erstatten kann, dass es Aufsichtsbeschwerden machen kann; das ist neu, das ist für die Durchsetzbarkeit wichtig. Drittens wird für die Durchsetzbarkeit im Ausland zwar nicht einfach alles geregelt sein, das wird schwierig bleiben, die klare Heimbasis ist aber eine gute Voraussetzung. Wir können die geografischen Marken dann neu auch für Industrieprodukte in einem Register eintragen. Dass wir hier die eigene Basis geklärt haben, hilft uns auch im Kontakt mit dem Ausland und bei der Durchsetzbarkeit im Ausland. Es wird nicht einfach alles gut sein, da verspreche ich gar nichts, aber wir haben in der Vorlage Instrumente vorgesehen, um den Schutz der Marke auch besser durchzusetzen.
Zum Schluss noch Folgendes: Herr Ständerat Bischof hat es erwähnt, und auch ich habe Stimmen gehört, die sagen, wenn man sich halt nicht einig sei und es schwierig sei, dann lasse man am Schluss das Ganze fallen. Ich möchte wirklich an Sie appellieren: Damit erweisen Sie der Schweizer Wirtschaft keinen Dienst. Wenn Sie, nur weil es jetzt schwierig ist und weil Sie sich zusammenraufen müssen, am Schluss sagen, dass wir die Vorlage fallenlassen, dann hat damit niemand etwas gewonnen. Die Einzigen, die etwas gewinnen, sind die Trittbrettfahrer; ich habe Ihnen zwei Beispiele genannt, und es werden noch weitere hinzukommen. Wenn man zu etwas Kostbarem Sorge tragen will, dann lohnt es sich, auch wenn es schwierig ist, sich zusammenzuraufen.
Ihre Kommission wird jetzt noch einmal einen Anlauf nehmen. Der Bundesrat wird Ihre Kommission weiterhin und sehr gerne unterstützen. Ich sage es noch einmal: Wir gehen auch all diesen Beispielen und diesen Behauptungen nach, damit Sie dann in Kenntnis dieser ganzen Ausgangslage beraten können.
Ich erinnere Sie an Folgendes: Der Anfang dieser Vorlage, Frau Ständerätin Fetz hat es gesagt, war eine auch politisch ziemlich ungewöhnliche Allianz, nämlich Frau Ständerätin Fetz auf der einen Seite und Frau Nationalrätin Hutter auf der anderen Seite. Das war einmal der Startpunkt, ich würde sagen: politisch gut und breit abgestützt. Ich hoffe, dass diese breite politische Allianz die ganz offensichtlich schwierige Vorlage weiterhin unterstützt.
Ihre Kommission wird sie jetzt noch einmal anschauen. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie heute eintreten und damit ein Zeichen setzen und zeigen, dass Sie diese Vorlage wollen und bereit sind, sich auf diesem schwierigen Weg zusammenzuraufen, und am Schluss etwas finden, was die Marke Schweiz wirklich stärkt, weil Sie damit auch der Schweizer Wirtschaft einen Dienst erweisen.