Minder Thomas · Ständerat · 2012-09-27
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-27
Wortprotokoll
Der Missbrauch an der Marke Schweiz im In- und Ausland ist gross. Wir wären gut beraten, das kostbare Gut der Ländermarke Schweiz besser zu schützen. Die ganze Schweiz - Volkswirtschaft, Tourismus, Export - profitiert in extremem Mass von einer starken Marke Schweiz. Die Swissness ist ohne Wenn und Aber das Beste, was wir haben. Gerade in einer Zeit, in der Produkte und Dienstleistungen austauschbar geworden sind, erlaubt uns das Schweizer Wappen, uns von den ausländischen Konkurrenten abzugrenzen. Bei dieser Vorlage haben wir nur eine einzige Aufgabe, nämlich die, Heimatschutz zu betreiben, so, wie es uns die Franzosen beim Champagner und die Italiener beim Parmaschinken vorgemacht haben.
Ich habe Frau Bundesrätin Sommaruga anlässlich meiner vielen in der Kommission eingereichten Anträge zu einem besseren Schutz der Marke Schweiz vorgeschlagen, einen Swissness-Produktmanager - im Jargon: einen Swissness-Wildhüter - zu engagieren. Wir beschäftigen zwar einen Tourismus-, aber keinen Swissness-Direktor. Zurzeit ist das, wie wenn ein Kind ohne seine Mutter herumläuft. Der Marke Schweiz fehlt eine Art Mutter, welche sorgsam und pflichtbewusst nach dem Rechten schaut. Sicher ist ein gutes Gesetz die Basis, doch die Marke Schweiz braucht viel mehr als einfach ein Gesetz, welches bei Produkten und Dienstleistungen die Höhe des Anteils der in der Schweiz erbrachten Wertschöpfung definiert. Sie ist eine kostbare Marke, die marketing- und nicht gesetzes- oder juristentechnisch gehegt und gepflegt werden sollte. Leider wird das heute nicht getan. Vielleicht denken Sie, Frau Bundesrätin, nochmals über die Idee eines Swissness-Produktmanagers nach. Die Idee ist unorthodox, das gebe ich zu, doch alleweil prüfenswert. Es muss ja nicht gleich ein millionenteurer Manager sein.
Dr. Stephan Feige von der Universität St. Gallen, welcher den Co-Brand Schweiz seit vielen Jahren untersucht, hat mir soeben die neuesten Zahlen zukommen lassen. Ich glaube, diese Zahlen interessieren Sie. Ich werde sie, wenn der Ratspräsident es erlaubt, verteilen lassen. Von den total 441 untersuchten Schweizer Marken nutzen 97 die Swissness. Am höchsten ist der Anteil mit 44 Prozent - das wird Sie überraschen - nicht in der Uhrenbranche, sondern in der Kosmetikbranche, gefolgt von der Uhrenbranche mit 37 Prozent und von der Nahrungsmittelbranche mit 32 Prozent. Aber auch ein Drittel der Banken und Versicherungen braucht den Co-Brand Swissness. Das heisst, Swissness ist auch empirisch bestätigt ein rege genutztes Marketinginstrument und Bestandteil von fast einem Viertel der Schweizer Marken.
Doch genauso wichtig wie ein griffiges Gesetz ist der Vollzug bei Delikten. Da hapert es ganz gewaltig. Obwohl dies Offizialdelikte sind, welche von Amtes wegen verfolgt werden müssten, werden Verstösse nicht geahndet. Dieses Problem ist für mich noch nicht gelöst, und ich bitte die Ratsmitglieder, da mitzuhelfen, nach Lösungen zu suchen. Ich habe das in der Kommission gemacht und auch einen Antrag eingereicht, welcher leider abgelehnt wurde. Da bringt das beste Gesetz nichts, wenn dies seitens der Staatsanwaltschaft nicht geahndet wird, teils aus Kostengründen, teils wegen zu wenig Interesse und Bereitschaft.
In Zusammenarbeit mit der Oberzolldirektion kann jede Schweizer Firma unlauter deklarierte Produkte, welche in der Schweiz verkauft werden, am Zoll aufhalten lassen und Antrag auf eine Strafuntersuchung stellen. Von diesem Recht hat meine Firma in den letzten Jahren schon achtmal Gebrauch gemacht. Ich kenne keinen einzigen Fall in Sachen Verletzung der Swissness, bei welchem die Staatsanwaltschaft von sich aus ein Verfahren eröffnet hätte, obwohl es ein Offizialdelikt ist. Ich kenne noch weniger einen Fall, bei welchem es zu einer Verurteilung gekommen wäre. Nicht einmal im bisher grössten Fall, jenem der Coop-Trophy-Pfannen aus dem Haus Kuhn Rikon, das Sie alle kennen, wurde ein Strafverfahren eröffnet. Anscheinend sind Strafuntersuchungen im Falle einer Verletzung der Swissness zu wenig sexy.
Es ist unglaublich, was damals seitens der Staatsanwaltschaft passiert oder eben nicht passiert ist, und dies, obwohl gewaltige Mengen solcher Pfannen - allesamt in China produziert, aber mit rot-weisser Schweizerflagge geschmückt - in der Schweiz verkauft wurden. Gemäss Wappenschutzgesetz dürften diese nicht einmal durch die Schweiz hindurchtransportiert werden, geschweige denn hier verkauft werden. Da war die Staatsanwaltschaft im Tiefschlaf. Doch das Wahnsinnige an dieser Geschichte ist, dass die Firma Kuhn Rikon nach wie vor solche Produkte verkauft, allesamt im Ausland produziert und mit Swissness geschmückt. So etwas ist einerseits unglaublich und andererseits geradezu verständlich. Warum sich auch an die Gesetze halten, wenn der Verstoss gegen diese von den Behörden nicht geahndet wird? Ich habe daher, um den Druck zu erhöhen, zum ersten Mal überhaupt eine Strafanzeige auf zivilrechtlichem Weg gegen Kuhn Rikon deponiert. Es ist und bleibt ein grosser Schwachpunkt dieser Vorlage, dass Delikte nicht von Amtes wegen geahndet werden.
Als diese Vorlage im Nationalrat debattiert wurde, seien in der Wandelhalle, hat man mir gesagt, mehr Lobbyisten anwesend gewesen als bei Gesundheitsvorlagen, und im Gesundheitswesen - das muss ich Ihnen kaum sagen - wimmelt es von Lobbyisten. Wie soll da eine gute Vorlage erarbeitet werden, wenn die Parlamentarier Sprachrohr der Lobbyisten spielen? Bei Artikel 48c spürt man das am besten; ich nenne Ihnen später oder in der nächsten Session ein Beispiel. Artikel 48d Litera b ist brandgefährlich und muss unbedingt gestrichen werden. Wenn wir diese Bestimmung nicht streichen, gefährden wir die ganze Vorlage.
Leider kann man dieses Thema nicht debattieren, ohne auch auf den Missbrauch der Swissness im Ausland hinzuweisen. Der Schutz der Ländermarke selbst ist zentral. Nur so haben wir eine Verhandlungsbasis für internationale Abkommen. Nur wenn wir uns in der Schweiz einig sind, wie diese Vorlage aussehen soll, haben wir im Ausland auch eine Verhandlungsbasis für Freihandelsverträge.
Anzahl- und wertmässig ist jedoch der Missbrauch im Ausland um ein Vielfaches grösser als jener in der Schweiz. Bei mir im Büro stapeln sich diese Fälle. Ich habe kürzlich Muster einer Swissness-Kosmetiklinie - für jene, die es interessiert: ich habe hier welche - aus Indien erhalten. Das wurde alles in Indien produziert und mit "Swiss Alp" oder "Swiss Shine" beschriftet. In diesem Zusammenhang sollten wir jedoch einen Unterschied machen zwischen Ware, welche in China oder in Indien produziert wird, wo bekanntlich geografische Herkunftsangaben kopiert oder missbraucht werden, [PAGE 910] und Ware, welche von Schweizer Unternehmen im Ausland produziert wird und das Swissness-Label trägt. Wie wollen wir für dieses Schweizer Gesetz einen Konsens finden, wenn sich sogar traditionsreiche Schweizer Unternehmen im Ausland einfach darum foutieren, die Swissness-Auflagen zu respektieren?
Ein ganz stossendes und immer wiederkehrendes negatives Beispiel ist das Unternehmen Emmi: Emmi produziert in den USA acht verschiedene Joghurts und vier Leaderprodukte wie Caffè Latte. Auf den Packungen dieser Produkte finden Sie x-mal das Wort "Schweiz" oder das Schweizerkreuz in den Nationalfarben, obschon, wohlverstanden, alles in Amerika produziert wird. Sehr wohl ist diese Ware einmal in Luzern mit Schweizer Milch produziert worden, doch aus Kostengründen hat man die Produktion ins Ausland verlegt. Es ist daher auch nicht verwunderlich, wenn der Butterberg in der Schweiz immer höher wird. Die Firma Emmi argumentiert immer auf die gleiche Weise: Sie sei ein Schweizer Unternehmen, das Schweizerkreuz gehöre zu ihrem Logo, was in den USA eben erlaubt sei. Es ist aber absolut irrelevant, ob die Schweizerflagge zum Emmi-Logo gehört und ob sie rechts, links, ober- oder unterhalb des Logos platziert ist. Relevant ist nur, ob wir akzeptieren, dass Produkte, welche im Ausland produziert werden - gleich von welchem Unternehmen -, das Schweizerkreuz tragen dürfen.
Das Gefährliche an der Argumentation von Emmi ist, dass das, was Emmi in den USA darf, auch andere Firmen tun dürfen. Hat Emmi in den USA Erfolg und ist die Swissness ein Verkaufsargument, was sie zu sein scheint, so wird diese Strategie innert Kürze kopiert. Geschäftsleute sind keine Idioten, und alles, was Geld bringt, wird kopiert. Sie brauchen in Amerika gar keine Schweizer Gesellschaft zu sein, um ein in den USA produziertes Produkt mit der Schweizerflagge zu verkaufen. Eine mexikanische oder bolivianische Firma darf das auch. Auch sie kann ein Milchprodukt herstellen und mit der Schweizerflagge auszeichnen. Die amerikanische Gesetzgebung erlaubt das für jedermann.
Das ist genau das, was wir nicht wollen. Wir wollen nicht, dass die Marke Schweiz verwässert wird. Sie ist für Produkte reserviert, welche hier in der Schweiz fabriziert werden. Das weiss Emmi sehr wohl, foutiert sich aber aus Kostengründen darum. Die gleiche Strategie hat Emmi auch in Spanien anzuwenden versucht, im Zusammenhang mit der Beteiligung an Kaiku. Und siehe da: In diesem Fall musste Emmi die Schweizerflagge von ihren Produkten nehmen, denn es gibt das sogenannte Madrider Abkommen, das Regelungen in Bezug auf die geografische Herkunft enthält. Emmi kennt dieses Madrider Abkommen auch, hat es jedoch darauf ankommen lassen und gehofft, es gebe keinen Kläger - leider beobachte ich auch den spanischen Markt.
Doch dem nicht genug! Sie haben alle erfahren, was Emmi in den USA will: eine Anlage bauen, um Gruyère-Käse zu produzieren; wohlverstanden mit dem Namen Gruyère und unter Verwendung des Schweizerkreuzes. Die Bauern und Politiker aus dem Gruyère-Land sind fast Amok gelaufen, als sie das gehört haben. Die Ankündigung, welche die stetige Verlagerung der Emmi-Produktion ins Ausland unterstreicht, hat in diesem Parlament fünf Vorstösse ausgelöst. Ich frage mich ernsthaft, wann Emmi zur Einsicht kommt, dass es so nicht mehr weitergehen kann.
Der Fall Emmi/Gruyère wiegt doppelt schwer; dies, weil nicht nur der Name Gruyère, sondern auch die Swissness missbraucht würde. Es gäbe in Bezug auf gleich zwei Herkunftsangaben eine Verletzung. In diesem Zusammenhang wurde auch die Kommissionsmotion beschlossen. Diese verlangt, dass die geografische Herkunftsbezeichnung und somit eben die Swissness in Handels- und Freihandelsverträgen mit anderen Ländern geregelt wird. Der kürzlich unterzeichnete Vertrag mit Russland ist ein gutes Beispiel, wie man es machen könnte.
Ich bitte Sie, bei der Behandlung dieser Vorlage in der nächsten Session den Lobbyismus, den man extrem stark spürt, zur Seite zu schieben. Dies sollte das Hauptziel der Rückweisung an die Kommission sein. Partikularinteressen haben in dieser Vorlage nichts zu suchen.