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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2012-09-27

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-27

Wortprotokoll

Dass Schweizer Produkte und Dienstleistungen im In- wie im Ausland einen hervorragenden Ruf geniessen und als zuverlässig wie auch qualitativ hochwertig gelten, ist eine sehr erfreuliche Tatsache. Daher ist es für mich nur logisch, dass immer mehr Unternehmen und Dienstleister für ihre Produkte immer häufiger auch entsprechende Bezeichnungen wie "Schweiz", "Schweizer Qualität" oder "Made in Switzerland" verwenden. Die Kehrseite dieser Medaille sind jedoch ebenso klar auch negative Erscheinungen. Die Missbräuche sind signifikant angestiegen. Dementsprechend verfolgt die aktuelle Swissness-Vorlage denn auch in guter Absicht schwerpunktmässig die folgenden Ziele: Stärkung des Schutzes der Herkunftsbezeichnung "Schweiz" und des Schweizerkreuzes im Inland, Erleichterung der Rechtsdurchsetzung im Ausland und Stärkung der Marke Schweiz für die Zukunft.

Konsequenterweise sieht das vorliegende Markenschutzgesetz eine Aufteilung in reine bzw. verarbeitete Naturprodukte und in industrielle Produkte vor. So bilden denn auch diese Themenkreise respektive die entsprechenden einschlägigen Gesetzesartikel das eigentliche Kernstück, aber gleichzeitig auch die eigentliche Pièce de Résistance dieser Vorlage.

Gesamthaft gesehen, muss oder müsste so quasi als übergeordnete Maxime das Ziel dieser Vorlage sein, die Interessen aller beteiligten Player - Landwirtschaft, Industrie, Verarbeitung und Konsumenten - unter einen Hut zu bringen. Doch die Frage darf, ja muss hier gestellt werden: Erreichen wir mit diesem uns vorliegenden und für mich noch unausgereiften Gesetz wirklich das vorgenannte Ziel? Speziell unter diesem Aspekt ist die Formulierung des Nationalrates in Artikel 48b ein - diplomatisch gesagt - unglückliches Konstrukt, das nach einer ausgedehnten und äusserst kontroversen Debatte und einem komplexen Abstimmungsprozedere zustande gekommen ist. Dieser Artikel ist in der vorliegenden Form zu kompliziert und auch schwer oder schlichtweg gar nicht praktikabel. Die Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Produkten würde uns respektive in Konsequenz der Delegationsnorm den Bundesrat in der Praxis dazu verdammen, einen unverhältnismässigen administrativen Aufwand zu betreiben und eine Unmenge von spezifischen Branchenregelungen auszuarbeiten.

Aufgrund der Rückweisung der Vorlage an die Kommission bitte ich die Mitglieder, sich trotz der verständlichen Äusserungen von Frau Savary über folgende Themen noch einmal ernsthaft Gedanken zu machen:

1. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Vorgabe, dass bei Lebensmitteln mit Swissness im Grundsatz 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen müssen, inklusive der beabsichtigten Ausnahmen, entspricht auch den Erwartungen der Konsumenten und ist für eine glaubwürdige Swissness-Regelung unumgänglich; für eine Grosszahl von Bauernfamilien ist es notabene schlichtweg auch eine Frage ihrer Existenz.

2. Kollege Pirmin Bischof hat eindrücklich darauf hingewiesen: Es muss unbedingt eine befriedigend austarierte Lösung gefunden werden, damit neben dem Rohmaterialanteil auch dem Know-how bei Verarbeitung und Veredelung die entsprechende Bedeutung beigemessen wird, und zwar ohne dass die Swissness-Vorlage in der Umsetzung zu einer bürokratischen Eiterbeule verkommt und ohne dass die zu praktizierende Regelung wirtschaftlich zu einem protektionistischen Bumerang wird.

3. Es gilt wohl, nochmals ernsthaft zu prüfen, ob bei gleichzeitiger Annahme des Wappenschutzgesetzes und - auch mit Blick auf die Bedürfnisse der fleischverarbeitenden Industrie - bei allfälligen Änderungen der für die Deklaration anzuwendenden Bestimmungen im Bereich der Lebensmittelgesetzgebung ein Markenschutzgesetz in der vorliegenden Form nicht überzeichnet respektive überhaupt noch notwendig ist.

In diesem Sinne danke ich der Kommission für die zusätzliche Arbeit und für die Aufnahme dieser Überlegungen.