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Allemann Evi · Nationalrat · 2012-12-03

Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-03

Wortprotokoll

Bereits vor einem Dreivierteljahr stand ich als Sprecherin der SiK-NR vor Ihnen und legte die Gründe dar für die Bewilligung des Einsatzes von Angehörigen der Schweizer Armee zum Schutz der Schweizer Botschaft in Tripolis. Der Grundsatzentscheid hat damals in der Kommission und auch hier im Rat wenig Wellen geworfen. Die damaligen Argumente gelten - man mag es aufgrund der heutigen Ausgangslage in Libyen bedauern - auch heute noch mehr oder weniger analog.

Der Bundesrat wurde damals ermächtigt, den Einsatz für eine Dauer von höchstens sechs Monaten zu verlängern, falls sich die Situation vor Ort nicht ändern würde und diese Verlängerung notwendig wäre. Von dieser Kompetenz machte der Bundesrat denn auch Gebrauch und verlängerte den Einsatz von Spezialkräften der Armee bis Januar 2013, dies mit einem Bundesratsbeschluss vom 4. Juli 2012. Soll der Einsatz nun über Januar 2013 hinaus weitergeführt werden, braucht es erneut einen Parlamentsbeschluss.

Diese Weiterführung des Einsatzes führte in Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission nicht zu grosser Opposition. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, auf den Bundesbeschluss einzutreten und die Vorlage gutzuheissen, wie dies der Ständerat bereits vor einer Woche getan hat. Entsprechend wird das Geschäft heute auch "nur" in Kategorie IV behandelt, in der keine fraktionsübergreifende Grundsatzdebatte geführt werden kann.

Die Sicherheitslage in Libyen bleibt leider angespannt. Dass es etliche Angriffe gegen ausländische Vertretungen und Organisationen gegeben hat, zeigt, dass diese immer noch realen und teilweise bedrohlichen Risiken ausgesetzt sind. Ausserdem verfügt Libyen noch immer über keine Sicherheitskräfte zum Schutz der ausländischen Vertretungen. Die Mehrheit Ihrer Kommission erachtet es daher als notwendig, das Mandat der Spezialkräfte der Armee für eine Dauer von sechs Monaten zu erneuern, wobei der Einsatz um zusätzliche sechs Monate verlängert werden kann, falls dies die Situation vor Ort erfordert.

Libyen befindet sich in einer entscheidenden Phase der Demokratisierung. Für ein erfolgreiches Fortführen dieses schwierigen Prozesses ist die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft erforderlich. Die Schweiz ist in Libyen heute mit diversen Projekten präsent, welche ohne die Botschaft in Tripolis akut gefährdet wären. Wie die Schweizer Botschaften in den anderen Ländern Nordafrikas ist die Botschaft in Tripolis integraler Bestandteil des Nordafrika-Programms 2011-2016, das den Auftrag des Bundesrates, das Engagement der Schweiz in dieser Region zu verstärken, konkretisiert. Über die politischen, wirtschaftlichen und kommerziellen Aspekte hinaus sieht dieses Engagement auch Aktivitäten in den Bereichen humanitäre Hilfe und menschliche Sicherheit vor. In Libyen führt die Schweiz derzeit diverse Projekte für einen Betrag von etwas weniger als einer Million Schweizerfranken im Rahmen der Transition durch. Das sind Projekte im Bereich der Minenräumung, der Menschenrechte, der Reform des Sicherheitsapparates mit dem Genfer Zentrum und im Bereich Unterstützung der Wahlen. Diese Arbeit jetzt auf halbem Weg zu unterbrechen wäre unsinnig und unverständlich.

Die Kommission empfiehlt Ihnen deshalb mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Vorlage gutzuheissen.