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Caroni Andrea · Nationalrat · 2012-12-03

Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-03

Wortprotokoll

Die Fraktion der FDP/die Liberalen hat zur Verfassungsgerichtsbarkeit zwei Seelen in ihrer Brust beziehungsweise zwei Meinungen in ihrer Fraktion. Wir haben aber darauf verzichtet, in diesem erbaulichen Streitfall ein Gericht anzurufen, und haben demokratisch ausgemehrt. Dabei hat es sich gezeigt, dass die Fraktion grossmehrheitlich für den Status quo und nur kleinminderheitlich für die Verfassungsgerichtsbarkeit ist.

Damit habe ich das erste Argument meiner Fraktion bereits erwähnt: Es geht um die starke demokratische Legitimation von Verfahren. Es ist schon so, wie gesagt worden ist: Die Verfassung ist ein offener Text, und es fragt sich: Wer konkretisiert sie? Und das ist für meine Partei klar: Es ist der Gesetzgeber, nicht ein Gericht; denn immerhin vertritt unser Parlament die Bevölkerung dieses Landes. Und meine Fraktion wünscht nicht, dass Richter zu politischen Akteuren werden.

Insbesondere, und das ist der zweite Grund, haben wir in der Schweiz, wie es mehrfach erwähnt worden ist, ein besonders starkes, halb direktdemokratisches System. Dank dem fakultativen Referendum kann man in gewissem Sinne sagen, dass Bundesgesetze auch vom Volk mitabgesegnet sind, entweder weil das Referendum nicht ergriffen wird oder weil das Gesetz mit einem Ja bestätigt wird. Es wäre in der Tat brisant, wenn ein Gesetz über Monate oder Jahre landauf, landab diskutiert würde, in der Abstimmung obsiegen würde - und dann per Federstrich eines Gremiums aus wenigen Menschen, eines Richtergremiums, weggewischt würde.

Drittens kommt für meine Partei dazu, dass wir ja als Parlament die Verfassung in höchsten Ehren halten. Wir haben sogar, wie Sie alle, einen Eid darauf abgelegt. Mein persönlicher Eid bleibt mir unvergessen: Das war hier drinnen am 5. Dezember 2011 mit Noëmi Nadelmann als Mutter Helvetia. Um es anders zu sagen: Wir haben eine präventive Verfassungskontrolle im Parlament und schon im Bundesrat, der die Verfassungsmässigkeit in seiner Botschaft ja ausweisen muss, und auch im Volk kann man verfassungsmässig argumentieren.

Das vierte und letzte Argument meiner Fraktion ist schliesslich die goldene Regel der Gesetzgebung: Wenn etwas funktioniert, braucht es kein neues Gesetz und, in logischer Konsequenz, auch keine neuen Richter. Und unser System funktioniert seit 164 Jahren, das muss man sagen, sehr gut.

Ich erlaube mir nun, als Vertreter der Fraktionsminderheit auch noch ein paar Punkte anzuführen, die für die Vorlage sprechen würden. Ich bin nicht der Erste heute, der das tut.

1. Die Vorlage würde den Rechtsstaat stärken, da die Verfassung die höchste Norm ist. Es ist schon fragwürdig, wenn sich eine Mehrheit des Parlamentes darüber hinwegsetzen kann. Ich glaube, dass wohl alle hier im Saal unterschreiben würden, dass die Bundesverfassung unseren Gesetzen vorgeht. Es gibt halt einfach niemanden, der uns so richtig auf die Finger klopfen kann, wenn wir uns einmal nicht daran halten.

2. Daran ändert auch das fakultative Referendum nicht viel. Es bedarf nämlich, wie Sie alle wissen, nur des einfachen Volksmehrs, während unsere Bundesverfassung die ganz besondere Eigenschaft aufweist, dass Änderungen mit doppeltem Mehr beschlossen werden. Man könnte in der Sprache der Jass-Freunde sagen: Die Bundesverfassung ist der Trumpf-Bauer unserer Rechtsordnung, der sich mit dem Nell nicht stechen lässt, auch wenn das Parlament auftritt.

3. Es geht ja nicht darum, dass die Befürworter den Richter zum Gesetzgeber machen wollten. Sie wollen nur, dass in Einzelfällen gewisse Probleme behoben werden können. Damit könnte der Richter zu einem Partner des Gesetzgebers werden. Der Gesetzgeber würde sich um die grossen Linien bezüglich des Einklangs von Gesetzen und Bundesverfassung kümmern, während im Einzelfall die Richter quasi als Partner korrigierend eingreifen könnten.

4. Es geht an sich nicht um einen Richterstaat, sondern, so könnte man sagen, um ein konstruktives Pingpong. Der Souverän, also Volk und Stände, erlässt eine Verfassungsbestimmung; der Gesetzgeber, also das Parlament, konkretisiert sie; Richter könnten auf die Idee kommen, dass bei einem bestimmten Punkt ein verfassungsmässiges Problem besteht, wobei das letzte Wort, das ist auch eine Besonderheit unseres Landes, dann ja wieder der Souverän hätte. Volk und Stände können nämlich ein Gesetz, das angefochten wird, in die Verfassung schreiben lassen und damit die entsprechenden Bestimmungen auf die höchste Stufe setzen.

5. Zum Schluss noch eine Bemerkung in Bezug auf Föderalismus und Liberalismus. Wenn wir ganz ehrlich sind, so müssen wir zugeben, dass wir schon eine Verfassungsgerichtsbarkeit haben. Es fehlen nur ein paar wenige Normen, nämlich jene Verfassungsnormen, die nicht schon durch die EMRK gewährleistet sind; zu diesen gehören Normen, die mir als Liberalem das Herz höherschlagen lassen, nämlich die Wirtschaftsfreiheit, die Eigentumsfreiheit und der Föderalismus. Diese sind heute relativ schutzlos. Da gäbe es aus Sicht der Fraktionsminderheit noch ein Verbesserungspotenzial.

Nach diesem kleinen Exkurs zu den Argumenten der freisinnigen Minderheit möchte ich Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen, dass meine Fraktion aus den erstgenannten Gründen - namentlich aufgrund der demokratiepolitischen Argumente - grossmehrheitlich gegen die beiden parlamentarischen Initiativen ist. Ich bitte Sie daher im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, auf die Vorlage nicht einzutreten. [PAGE 1973]