Lexipedia

Stamm Luzi · Nationalrat · 2012-12-03

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-03

Wortprotokoll

Wir reden hier über einen Matchball unserer direkten Demokratie. Ich bitte Sie dringend, nicht auf das Geschäft einzutreten; ich bitte Sie dringend, sich dem Ständerat anzuschliessen.

Artikel 190 der Bundesverfassung schreibt ja vor, dass sich die Gerichte, inklusive des Bundesgerichtes, an die Bundesgesetze halten müssen. Das ist keine Frage des Rechtsstaates, sondern es ist eine Frage unseres politischen Systems in der Schweiz; es ist eine Frage der typisch schweizerischen direkten Demokratie. Länder wie die Vereinigten Staaten und Frankreich sind auch Rechtsstaaten. Aber hier geht es um das typisch schweizerische Verständnis unserer direkten Demokratie, die besagt: Wenn die Schweizer Bevölkerung über etwas entschieden hat, soll es nicht in der Ermächtigung weniger Richter stehen, alles wieder umzuwerfen. Es geht nicht darum, ob die Verfassung gilt oder nicht, sondern es geht darum, ob die schweizerische Bevölkerung, zum Beispiel nach einem ausgedehnten Abstimmungskampf, die Entscheidungsmacht behält, wenn es darum geht, den Sinn der Verfassung zu erklären - oder ob es ein paar wenige Richter sind.

Die Änderungen, die wir einbringen können, kann man sich kaum vorstellen; diese unterschätzt man sowieso. Wenn das Bundesgericht bzw. einige wenige Richter entscheiden könnten, was Rechtsgleichheit bedeutet, was diese abstrakten Begriffe eines Freiheitsrechtes bedeuten, dann wäre Tür und Tor geöffnet, um die demokratischen Entscheide wieder umzukippen. Die Richter hätten zum Beispiel unter dem Titel von Artikel 8 der Bundesverfassung - das ist der Gleichberechtigungsartikel - die Möglichkeit, ins Steuerrecht, ins Sozialversicherungsrecht, ins Familienrecht, überall korrigierend einzugreifen.

Sie schütteln den Kopf - ich erwähne deshalb zwei Beispiele aus dem Bereich AHV: Jedermann in der Schweizer Bevölkerung weiss, dass bis jetzt beim Rentenalter für Frauen und Männer eine unterschiedliche Regelung gilt; bei den Frauen ist das Rentenalter 64, bei den Männern 65 Jahre. Wenn wir die Verfassungsgerichtsbarkeit einführen würden, könnte ein kleines Richtergremium - das sogar nicht einmal einstimmig entscheiden müsste - erklären, es sei rechtswidrig, wenn im Gesetz nicht für beide Geschlechter 65 Jahre oder zumindest dasselbe Alter vorgeschrieben sei. Dann könnte es das Ganze über den Haufen werfen.

Das zweite Beispiel betrifft ebenfalls die AHV. Wie Sie und auch die Bevölkerung wissen, bekommen zwei verheiratete Personen, wenn sie 65 Jahre alt geworden sind, anderthalb AHV-Renten. Wenn aber zwei Personen im Konkubinat zusammenleben, also nicht verheiratet sind, bekommen sie zwei ganze AHV-Renten. Das kann nach langen Diskussionen entschieden worden sein, das Volk hat das System an der Urne abgesegnet. Es kann nicht sein, dass zum Beispiel drei Richter kommen und sagen: "Wir heben das ganze Zeug auf: Entweder müsst ihr allen zwei volle AHV-Renten zahlen oder auch den Konkubinatspaaren nur anderthalb." Es kann nach schweizerischem Verständnis nicht sein, dass [PAGE 1972] Sie den Richtern solche Einflussmöglichkeiten geben, weil wir die direkte Demokratie haben, weil die Schweizer Bevölkerung praktisch alle drei Monate an die Urne gehen kann.

Ich korrigiere nicht gerne Universitätsprofessoren, aber wir haben das Beispiel in der SVP sehr wohl verstanden, und auch das Beispiel mit dem Minarett war falsch. Wenn das Parlament auf die Idee käme, jetzt ein Bundesgesetz zu kreieren und zu sagen, man dürfe ein Minarett bauen, wenn also die Mehrheit der 246 Leute hier drin das so in Gesetzesform kleiden würde, gäbe es noch das Referendum. Dann könnte die Schweizer Bevölkerung sagen: Wir wollen das nicht! Die Schweizer Bevölkerung könnte das über den Haufen schmeissen oder eben akzeptieren.

Wenn wir fordern, es solle keine Verfassungsgerichtsbarkeit geben, meinen wir damit, dass in Lausanne nicht einfach drei oder fünf Richter oder wie viele auch immer kommen und sagen können, ab sofort gelte etwas anderes, sei es im Steuerrecht, im Familienrecht, im Sozialversicherungsrecht oder wo auch immer. Es wäre nicht richtig, wenn plötzlich ein Richter sagen würde, bei der Armee oder beim Thema "Frau und Mann" werde alles identisch behandelt, selbst wenn das Volk etwas anderes entschieden hat.

Deshalb bitte ich Sie, nicht einzutreten und dem Ständerat zu folgen.