Lexipedia

preparatory:AB 180311

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-03

Wortprotokoll

Mit Bezug auf Artikel 83 Absatz 5 beantragt Ihnen die SVP-Fraktion, die Minderheit Blocher zu unterstützen. Mit Bezug auf Artikel 84 Absatz 4 beantragt Ihnen die SVP-Fraktion, die Mehrheit zu unterstützen.

Worum geht es bei diesen Bestimmungen? Es geht nicht um die Fälle, die Herr Tschümperlin erwähnt hat, bei denen jemand zu Ausbildungszwecken ins Ausland muss - hierfür kann er eine Bewilligung beantragen. Es geht um diejenigen Fälle von vorläufig Aufgenommenen, die beliebig ein- und ausreisen und sich damit letztendlich ihren Aufenthaltsort selbst aussuchen. Es gibt Personen mit einer vorläufigen Aufnahme, die für längere Zeit ins Ausland reisen, hernach wieder einreisen und sich bei den Behörden präsentieren, als ob nichts gewesen wäre. Doch was ist eine vorläufige Aufnahme? Das ist zu bedenken! Das ist eine Ersatzmassnahme für Personen, denen die Ausreise angeblich nicht möglich ist, bei denen sie nicht zulässig ist und denen sie nicht zumutbar ist. Mit der tatsächlichen Ausreise erbringen sie aber gerade den Tatbeweis dafür, dass sie ausreisen können, dass ihnen eine Ausreise möglich ist. Durch ihr Verhalten belegen diese Leute, dass sie tatsächlich ausreisen können. Damit ist auch die rechtliche Konsequenz gegenüber diesem Verhalten zu formulieren, nämlich die Aufhebung der Aufenthaltsbewilligung. Dies ist nicht mehr und nicht weniger als die Durchsetzung des geltenden Rechts.

Mit Bezug auf Artikel 84 Absatz 5 möchte ich Ihnen beliebt machen, die Minderheit Pantani zu unterstützen. Die Minderheit Pantani trägt letztendlich den Umständen aus der Praxis besser Rechnung. Es soll und kann doch nicht sein, dass Personen, die leichtfertig vorläufig aufgenommen werden - dies ist nach meiner Beurteilung sehr oft der Fall -, bereits nach fünf Jahren die Möglichkeit haben, ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung zu deponieren. Hier haben wir es in der Regel oder fast ausschliesslich mit Drittausländern zu tun. Wenn Sie diese Regelung jetzt der Regelung, die für ordnungsgemäss einreisende Personen gilt, gegenüberstellen, ist unschwer erkennbar, dass wir die Ausländer mit dem Aufenthaltsstatus der vorläufigen Aufnahme überdurchschnittlich privilegieren. Das kann doch nicht sein. Eine Integration nach fünf Jahren ist bei diesen Personen in aller Regel erfahrungsgemäss nicht gegeben. Wir haben es hier nicht mit hochqualifizierten, leicht integrierbaren Personen zu tun, sondern in der Regel mit sehr einfachen Personen, welche sich mit der Integration in unserem Land sehr schwer tun.

Die Erteilung der vorläufigen Aufnahme wird sehr häufig auch zum Abbau der Verfahrenspendenzen benutzt, um nicht zu sagen missbraucht. Es kann doch nicht sein, dass wir die Verfahrenspendenzen über diese Schiene steuern.

Zu Artikel 85 Absatz 7 zum Familiennachzug: Auch hier beantragt Ihnen die SVP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen und festzuhalten. Ich habe Ihnen vorher gesagt, mit welchen Personen wir es bei den vorläufig Aufgenommenen zu tun haben. Es sind alles Personen, die in einem vorläufigen, in einem vorübergehenden, in einem provisorischen Status stehen, weil sie selbst nicht ausreisen können, weil sie von den Behörden nicht ausgeschafft werden können. Wenn wir jetzt noch hingehen und diesen Personen den Familiennachzug erleichtern, dann führt das letztendlich dazu, dass die Familie in der Gesamtheit noch schwieriger in ihr Herkunftsland zurückzuführen ist, als Nachziehende es ohnehin schon sind.

Mit dieser Regelung des Familiennachzuges würden wir uns inkonsequent verhalten. Ich möchte Ihnen deshalb im Namen der SVP-Fraktion auch hier beantragen, der Mehrheit zu folgen. Wenn wir die Regelung treffen, wie sie von der Minderheit vorgeschlagen wird, dann verhalten wir uns inkonsequent. Wir können doch nicht eine Person vorläufig aufnehmen, ihr aber zugleich den Verbleib zementieren bzw. erleichtern, indem wir den Nachzug der Familienangehörigen ermöglichen.

Ich möchte Ihnen deshalb beantragen, der Mehrheit zu folgen.