preparatory:AB 180315
Blocher Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-03
Wortprotokoll
Ich bitte Sie zu entschuldigen: Es geht um Ziffer 1 Artikel 83 Absatz 5 auf Seite 26 der Fahne, ich war bei Artikel 85.
Hier geht es darum, ob Leute, die aus der Europäischen Union kommen, bei uns überhaupt Asyl bekommen sollen. Es wird heute in der Fassung der Mehrheit geschrieben, in diesem Fall sei eine Weg- oder Ausweisung "in der Regel" zumutbar. Das lädt einfach jeden ein, aus einem EU-Staat - zum Beispiel Rumänien, Bulgarien - zu kommen und zu sagen, er sei eine Ausnahme und darum müsse er ein solches Gesuch stellen. Alle diese Staaten haben die EMRK unterschrieben. Alle diese Staaten haben die Flüchtlingskonvention unterschrieben. Alle diese Staaten haben alle Sozialabkommen unterschrieben. Und jetzt sagt einer, er komme aus einem solchen Staat und wolle Asyl? Weil wir nicht generell sagen: "Wer aus der Europäischen Union kommt, muss wieder in dieses EU-Land zurück, dort werden keine Menschen an Leib und Leben verfolgt, und wenn einer im Privaten an Leib und Leben verfolgt wird, ist dieser Staat verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er nicht verfolgt wird." Sie öffnen hier wieder ein weiteres Türchen, damit einer sagen kann: "Ja, generell schon nicht, aber ich in meinem speziellen Fall ..." Dann haben Sie wieder ein Verfahren. Es geht ja immer darum, die Verfahren zu verlängern. Und wenn Sie nicht schauen, dass Sie diese Schlupflöcher schliessen, werden diese auch benutzt.
Wir bitten Sie, an diesem Absatz 5 gemäss der Fassung unseres Rates - Sie haben ihn ja damals deshalb so beschlossen - festzuhalten.
Sie müssen sehen: Das ist die Idee von Dublin, die Sie unterschrieben haben: Wo einer von ausserhalb des Schengen-Gebietes zuerst war, dorthin muss er. Also schicken Sie ihn auch zurück. Sie klären gar nicht ab, ob er ein Asylsuchender ist: Weil er schon dort war, schickt man ihn dorthin zurück. Und hier, wenn er aus der EU kommt, sagen Sie: "Ja, das gilt nur 'in der Regel'."