Schenker Silvia · Nationalrat · 2012-12-03
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-03
Wortprotokoll
Wenn wir jetzt über die Frage entscheiden, ob wir Asylsuchenden in unserem Land in Zukunft nur noch Nothilfe zugestehen oder nicht, sollten wir uns vielleicht noch einmal in Erinnerung rufen, welches die Probleme sind, die wir im Asylbereich haben. Wir sind uns, was hier im Rat selten genug der Fall ist, parteiübergreifend einig, dass die Verfahrensdauern im Asylbereich zu lange sind. Ob wir einen Konsens finden werden, wie wir das Problem lösen, ohne den Rechtsschutz für die Betroffenen infrage zu stellen, werden wir spätestens bei der Beratung der Vorlage 2 sehen.
Wenn im Laufe der Beratung zu dieser Vorlage 1, die wir jetzt behandeln, plötzlich die Idee aufgetaucht ist, dass das Nothilferegime, das heute für weggewiesene Asylsuchende gilt, einzuführen sei, dann hatte das nie etwas mit der Beschleunigung der Verfahren zu tun. Vielmehr geht es einzig und allein darum, Menschen davon abzuhalten, als Asylsuchende in die Schweiz zu kommen. Ich behaupte, dass damals hier im Rat der Kenntnisstand darüber, wie viel Geld Asylsuchende erhalten, während sie auf ihren Entscheid warten, sehr gering war.
Zum Glück hat sich der Ständerat der Sache angenommen. Er hat sich einen vollständigen Überblick darüber verschafft, wie die Situation wirklich ist. Es hat sich gezeigt, dass schon heute Asylsuchende deutlich weniger Sozialhilfe erhalten als die anderen Bezüger: Im Durchschnitt sind es 20 bis 30 Prozent weniger als das, was in der Schweiz als Existenzminium gilt. Handlungsbedarf bestünde in dieser Frage also keiner. Dennoch hat der Ständerat einen Kompromiss vorgeschlagen, der den Bedenken des Nationalrates Rechnung tragen will. Der Ständerat schlägt vor, im Gesetz festzuhalten, dass der Ansatz für Asylsuchende unter dem für die einheimische Bevölkerung liegen muss.
Die SP-Fraktion sieht in dieser Frage keinen Handlungsbedarf und bittet Sie, dem Antrag der Minderheit II (Glättli) zuzustimmen. Schon heute nutzen die Kantone ihren Spielraum. Sie geben den Asylsuchenden - wir haben es schon gehört - weniger Sozialhilfe als den einheimischen Bezügern. Die Ausrichtung der Sozialhilfe ist grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone. Sie sollen darum, wenn es um Asylsuchende geht, in ihrer Kompetenz auch nicht eingeschränkt werden.
Absolut inakzeptabel ist für die SP-Fraktion der Antrag der Minderheit I (Blocher). Asylsuchende halten sich bis zu einem allfälligen Wegweisungs- oder Nichteintretensentscheid legal in der Schweiz auf. Sie haben das Recht, die existenziell notwendigen Bedürfnisse gedeckt zu erhalten und hier in Würde leben zu können.
Ich bitte Sie zudem dringend, den Antrag der Minderheit IV (Romano) abzulehnen. Er möchte deutlich weiter gehen als der Ständerat und die Mehrheit Ihrer Kommission. Er möchte im Gesetz festhalten, dass der Ansatz für Asylsuchende mindestens 40 Prozent unter dem für die einheimische Bevölkerung liegen muss. Er geht damit unter das Niveau, wie es heute ist. Wie ich schon erwähnt habe, sind die Ansätze heute etwa 30 Prozent unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung.
Ausserdem - und das ist in diesem Zusammenhang ebenfalls wichtig - fehlt es an einer gesetzlich definierten Bezugsgrösse: 40 Prozent von was? Wie Sie vielleicht wissen, gibt es keine gesetzlich definierten Ansätze für die Sozialhilfe, sondern nur die Skos-Richtlinien. Es wäre also systemfremd, wenn nun ausgerechnet bei den Asylsuchenden eine gesetzliche Vorschrift bezüglich der Höhe der Sozialhilfe gemacht würde.
Die Position der SP-Fraktion kurz zusammengefasst: Wir sehen keinen Handlungsbedarf und unterstützen darum den Antrag der Minderheit II (Glättli). Selbstverständlich werden wir eventualiter die Fassung des Ständerates unterstützen.