Romano Marco · Nationalrat · 2012-12-03
Romano Marco · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-03
Wortprotokoll
Die Diskussion in der letzten Sommersession über die Not- und die Sozialhilfe gab dem Ständerat und dem Nationalrat sowie den zuständigen Kommissionen in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Möglichkeit zu einer vollständigen Lageanalyse. Es ist uns allen klar, dass die Finanzflüsse sehr kompliziert sind und teilweise zu inkongruenten Situationen zwischen den Kantonen führen. Das ohnehin schon komplizierte System wird durch die fehlende Einheitlichkeit noch undurchsichtiger. Man kann es mit dem Föderalismus begründen, aber im Asylwesen, bei der aktuellen Notlage, braucht es klare, straffe, wenn möglich einheitliche Regeln.
Mit dem Antrag meiner Minderheit IV schlage ich vor, Artikel 82 Absatz 3 zu klären und zu vervollständigen. Die jetzige ständerätliche Formulierung ist eine Worthülse. Es steht da, dass die Sozialhilfe für Asylbewerber generell "unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung" sein [PAGE 1954] muss. Was bedeutet "unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung"? 1 Franken, 200 Franken oder 500 Franken tiefer? Der Handlungsspielraum ist zu gross, und die Unterschiede zwischen den Kantonen sind auch zu gross. So geht es nicht; wir wären absolut nicht glaubwürdig. Mein Minderheitsantrag präzisiert den Absatz und statuiert, dass die Sozialhilfe für Asylbewerber "mindestens 40 Prozent unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung" sein muss. Wichtig scheint mir, dass die Kantone in diesem Bereich klare Vorgaben erhalten. So kann sich die Wirkung des Gesetzes besser entfalten. Den Kantonen können wir keine konkreten Zahlen vorschreiben - das will ich auch nicht -; das würde gegen den Föderalismus verstossen und würde die reellen Lebenshaltungskosten nicht berücksichtigen. Anstatt absoluter Zahlen können wir aber einen Prozentsatz im Gesetz festlegen. Das würde für Klarheit sorgen und den Kantonen die Möglichkeit geben, sich an etwas zu orientieren.
Die Analyse in den Kantonen hat uns gezeigt, dass die Sozialhilfe für Asylbewerber schon heute massiv unter der Sozialhilfe für Einheimische liegt. In einzelnen Kantonen wird die an Asylsuchende ausgerichtete Sozialhilfe gegenüber jener, die an die einheimische Bevölkerung ausgerichtet wird, um 50 bis 80 Prozent gekürzt. Damit der Vollzug in der Schweiz einheitlich erfolgt, sollten wir doch klar ins Gesetz schreiben, dass die Sozialhilfe für Asylsuchende beim Grundbedarf zwingend mindestens 40 Prozent unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung liegen muss. Eine Kürzung um 40 Prozent entspricht dem Mittelwert bei der heute an die Asylbewerber ausbezahlten Sozialhilfe in den Kantonen.
Um Artikel 82 Absatz 3 zu vervollständigen, bitte ich Sie, die Minderheit IV zu unterstützen. Der Prozentsatz respektiert die absoluten Zahlen und die kantonalen Regelungen. Der Prozentsatz schafft Klarheit, die aktuelle Formulierung ist zu weich.