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preparatory:AB 180326

Blocher Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-03

Wortprotokoll

Bei diesen Anträgen geht es um die Frage, wie attraktiv eigentlich die Schweiz für den Asylmissbrauch ist. Ein Grund für die Attraktivität ist, dass in der Schweiz die Entschädigungen von Leuten, die Asyl suchen und Jahre hier sind, so hoch sind, dass es eben interessant ist hierherzukommen. Man weiss, dass Leute aus Tunesien mit der festen Absicht gekommen sind hierzubleiben. Sie wussten auch, dass sie nicht Asylsuchende waren, aber sie wollten während Jahren als Asylsuchende hierbleiben und einen Teil ihres Geldes nach Hause schicken. Das kann nicht der Sinn des Flüchtlingsrechts sein!

Flüchtlinge sind Menschen, die in ihren Staaten an Leib und Leben bedroht sind. Sie kommen zum Beispiel in die Schweiz, und man gibt ihnen das Lebensnotwendige, damit sie eben hier in Sicherheit leben können. Die Sozialhilfen sind zu hoch und zu attraktiv. Darum hat Ihr Rat bereits das letzte Mal beschlossen, hier auch auf die Nothilfe bzw. in Spezialfällen auf die Sozialhilfe zu gehen. Der Ständerat hat aber dieses Konzept wieder abgelehnt.

Wir finden, dass wir mit dem Antrag der Minderheit I an der Nothilfe festhalten sollten. Das ist eines der ganz wichtigen Mittel, um das Asylrecht nicht zu attraktiv zu machen. Es gibt auch keine unmenschlichen Verhältnisse deswegen. Es geht einfach darum, dass unser Land nicht zu attraktiv wird. Diese Regelung ist, wie wir bereits letztes Mal wussten, mit der Flüchtlingskonvention vereinbar. Wir können das ohne Weiteres machen, und viele Staaten, die diese Konvention unterschrieben haben, machen das auch.

Ich habe gesehen, Frau Bundesrätin, dass jetzt auch vonseiten des Bundesrates das holländische Modell sehr gepriesen wird. Ich bitte Sie aber, dann auch zu beachten, dass zum Beispiel in Holland Asylsuchende, deren Gesuche abgelehnt werden und die nach Hause zurückkehren müssen, gar keine Entschädigung bekommen - gar nichts! -, weil man sagt, sie sollen nach Hause gehen. Sie schlagen sich vielleicht durch, weil Private ihnen etwas geben. Aber sie müssen das Land verlassen, und wer das Land verlassen muss, hat keine solche Entschädigung.

So weit gehen wir ja nicht, wir haben sogar Nothilfe für die Abgewiesenen. Wir haben hier die Möglichkeit, bei unserem Beschluss zu bleiben.

Natürlich funktioniert das Asylwesen in erster Linie nicht, weil es falsch gehandhabt wird. Es nützt jedes Gesetz nichts, wenn wir es falsch handhaben. Aber wenn Sie gesetzlich etwas tun wollen, dann vermindern Sie wenigstens die Attraktivität. Es geht nicht um unmenschliche Verhältnisse. Aber die Verhältnisse wären dann auch nicht so interessant, dass Leute dank des Asylrechts und unter Ausnützung aller Rechtsmöglichkeiten während Jahren hierbleiben, dabei die volle Sozialhilfe bekommen und einen Teil dieses [PAGE 1953] Geldes nach Hause schicken können. Das zieht wiederum neue Leute an.

Ich bitte Sie, an Ihrem Beschluss festzuhalten und die Minderheit I zu unterstützen.