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Romano Marco · Nationalrat · 2012-12-03

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-03

Wortprotokoll

In diesem Artikel geht es um die Mitwirkungspflicht der Asylbewerber. Die CVP/EVP-Fraktion wird die Mehrheit, also die Fassung des Nationalrates, unterstützen. Ich bitte Sie auch, an dieser Fassung festzuhalten.

Anders als der Ständerat will die CVP/EVP-Fraktion, dass Absatz 3bis dieses Artikels klarer und vollständiger formuliert wird. Wer die Verfahrensregeln nicht respektiert, kann kein Recht auf Asyl beanspruchen. Wir verlangen und fordern Respekt gegenüber den Institutionen. Das gilt für die einheimische Bevölkerung. Soll das nicht auch für Asylbewerber gelten? Das ist klar, und vielleicht soll es auch ein bisschen mehr sein.

Gewichtiger Nichtrespekt vor den Regeln muss mit einem Ausschluss vom Verfahren sanktioniert werden. Wir halten an diesen 20 Tagen fest. Es ist eine klare und notwendige Regelung, die im Gesetz explizit formuliert sein muss. Missbrauchsfälle in der Praxis gibt es mehrere, und gesetzgeberisch müssen wir eine Antwort geben. Wie kann es möglich sein, dass eine Person für mehr als 20 Tage nicht erreichbar ist? Wir reden von Asylbewerbern, die etwas von unserem Land wollen. Die Regeln sind gegeben, und wir müssen totalen Respekt verlangen. Was passiert, wenn Sie für 20 Tage unbegründet nicht zur Arbeit erscheinen, wenn Ihr Kind ohne triftige Gründe, also total unbegründet, nicht zur Schule geht oder wenn Sie ein Gesuch für eine staatliche Leistung mit 20 Tagen Verspätung einreichen? Das geht nicht. Dasselbe muss für Asylbewerber gelten. Wer ein Recht beansprucht, muss klare Pflichten haben und muss sie absolut respektieren.

Ich bitte Sie, die Mehrheit bei Artikel 8 Absatz 3bis zu unterstützen und bei der Fassung des Nationalrates zu bleiben.