Glättli Balthasar · Nationalrat · 2012-12-03
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-12-03
Wortprotokoll
Hier geht es um eine Grundsatzfrage. Es geht nämlich darum, wie die Ausschaffungshaft finanziert werden soll respektive wie die Kosten für die Investitionen in die Ausschaffungsgefängnisse verteilt werden sollen. Es gibt nun offensichtlich eine Mehrheit, zumindest in der Kommission, die der Meinung ist, das solle gesamthaft der Bund übernehmen. Ich möchte Ihnen einfach sagen: Das ist schon etwas komisch, da wir hier eine Verbundaufgabe haben. Bei allen anderen Verbundaufgaben ist es auch nicht so. Bei den Gefängnissen wird nicht gesagt, das Strafgesetzbuch werde vom Bund gemacht, weshalb der Bund dann auch alle Gefängnisse in den Kantonen bezahlen solle; auch dort gibt es vielmehr eine Verbundfinanzierung.
Die Kantone sind nach dem geltenden Asylgesetz - das betrifft auch alle Abstimmungen, die noch kommen - für den Vollzug der Wegweisung zuständig. Es ist nicht der Bund, der dafür zuständig ist. Wenn man den Kantonen in dieser föderalen Aufgabenteilung eine Aufgabe zuweist, heisst das üblicherweise auch, dass sie ihren Teil daran bezahlen sollten. Der Bundesrat hat ja mit dem, was wir später irgendwann als Vorlage 2, als neuen Entwurf für eine Teilrevision, erhalten werden, eine andere Form vorgeschlagen: mehr Verantwortung auf der Bundesseite und allenfalls auch eine Verschiebung der Verantwortung für die Rückschaffungen, für den Vollzug zum Bund. Sie können das tun, oder Sie können das nicht tun. Wir werden Gelegenheit haben, darüber zu entscheiden, wenn dann die Vorlage 2 auf dem Tisch liegt.
Wenn Sie jetzt aber für eine Verbundaufgabe plötzlich eine neue Form der Finanzierung wollen - dass nämlich der Bund allenfalls vollumfänglich für die Gefängnisse im [PAGE 1960] Administrativhaftbereich aufkommen solle -, dann entlassen Sie die Kantone ohne Not aus der Verantwortung. Das ist ihre Aufgabe; sie erhalten bereits heute einen anteilsmässigen finanziellen Zuschuss.
Es wäre nicht zuletzt auch eine Benachteiligung jener Kantone, die ihre Aufgabe bisher ernst genommen und ihre Gefängnisplätze auch gebaut haben. Das heisst, man würde jetzt mit Bundesgeld jene belohnen, die immer nur gejammert und gesagt haben: "Wir haben kein Geld, und wir haben ein Vollzugsproblem." Jene Kantone, die das Geld bereits ausgegeben haben, wären die Dummen.
Halten Sie am Beschluss unseres Rates fest. Hier waren wir für einmal definitiv klüger als der Ständerat.