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Brand Heinz · Nationalrat · 2012-12-03

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-03

Wortprotokoll

Ich hoffe, dass ich nur in chronologischer Hinsicht der "letzte" Redner bin. Ich werde mir deshalb trotzdem erlauben, Ihnen einige Gründe vorzutragen, welche es Ihnen ermöglichen sollten, der Mehrheit zu folgen.

Damit wir dem heutigen Bedarf an Haftplätzen genügen, brauchen wir gemäss Erhebungen des Bundesamtes für Migration rund 250 zusätzliche Haftplätze. Ich gehe davon aus, dass die Kantone wahrscheinlich auf einen noch höheren Bedarf an Haftplätzen kommen. Die Kosten für einen Haftplatz betragen zwischen 500 000 und 700 000 Franken. Daraus ersehen Sie, von welchen Investitionsbedürfnissen wir ausgehen und welche Investitionsbedürfnisse damit auf die Kantone zukommen. Die Ursachen dieses Platzbedarfs liegen aber nicht bei den Kantonen, sie liegen ausschliesslich beim Bund. Es geht erstens um den Abbau der Grenzkontrollen und die damit verbundene erleichterte Einreise unerwünschter Personen bzw. Asylsuchender. Es geht zweitens um die Attraktivität des Asylverfahrens, um die lange Dauer des Asylverfahrens und den dadurch möglichen Aufenthaltsstatus in der Schweiz. Es geht drittens aber letztlich auch um die prekäre Vollzugssituation in den einzelnen Kantonen. Dies führt insgesamt dazu, dass heute das Vollzugsregime einen derartigen Bedarf an Haftplätzen generiert.

Die Ursachen liegen somit eindeutig beim Bund; es ist alleine auf die Situation im Asylbereich zurückzuführen, dass wir einen derart grossen Bedarf an Haftplätzen haben. Nun sollen die Kantone die Kosten dieser Misere tragen, nun sollen die Kantone die Folgen dieses langen Asylverfahrens tragen, nun sollen die Kantone die Folgen der fehlenden Vollzugsunterstützung tragen? Das kann es nicht sein!

Bei der Einführung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 1995 hat der Bund während fünf Jahren, also während der Einführungszeit, die gesamten Erstellungskosten für Hafteinrichtungen übernommen, und zwar aus der Einsicht heraus, dass es eine Bundesaufgabe ist, die notwendigen Haftplätze zum Vollzug bei abgewiesenen Asylgesuchen zur Verfügung zu stellen. Es ist mithin eine Frage der Konsequenz, dass wir an die Erkenntnisse bei der Einführung der Zwangsmassnahmen anknüpfen und auch in Zukunft die Haftplätze vollumfänglich finanzieren. Ich kann Ihnen sagen, dass die Kantone kaum Hafteinrichtungen erstellen werden, wenn sie mit derart hohen Investitionen vors Volk müssen und der Bund nur gerade 35 Prozent mitfinanziert. Ich kann Ihnen auch den Beweis dafür liefern: Seit Ablauf der Übergangsfrist bei der Einführung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht sind nur noch ganz wenige Haftplätze erstellt worden, obwohl die Einsicht, dass zusätzliche Hafteinrichtungen notwendig sind, schon lange vorhanden ist; bei den Kantonen besteht diese Forderung schon lange gegenüber dem Bund. Wenn wir keine Hafteinrichtungen erstellen - und das wird die Folge sein, wenn der Bund nicht die vollumfängliche Finanzierung übernimmt -, dann torpedieren wir den Vollzug des Asylrechts, und wir nehmen damit in Kauf, dass die Misere im Asylbereich perpetuiert wird.

Ich möchte Sie deshalb dringend ersuchen, der Mehrheit zuzustimmen und die Version des Ständerates zu unterstützen.