Schenker Silvia · Nationalrat · 2012-12-03
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-03
Wortprotokoll
Warum im Rahmen der Revision des Asylgesetzes der Status der Menschen mit einer vorläufigen Aufnahme insgesamt verschlechtert werden soll, ist für mich unerklärlich. Es geht im Wesentlichen wohl darum, den betroffenen Personen das Leben hier möglichst schwer zu machen, ganz nach dem Motto: Wir können sie zwar nicht in ihr Herkunftsland zurückschicken, aber sie sollen trotzdem spüren, dass sie hier alles andere als willkommen sind.
Was die Mehrheit bei Artikel 84 Absatz 4 will, ist aus meiner Sicht eine reine Schikane. Wenn jemand mit einer vorläufigen Aufnahme zum Beispiel einen Arbeitsplatz hat, das gibt es, oder eine Ausbildung macht, auch das gibt es, darf er [PAGE 1963] oder sie in Zukunft nicht mehr länger als zwei Monate im Ausland bleiben.
Schon heute ist es so, dass Auslandaufenthalte von vorläufig Aufgenommenen bewilligt werden müssen. Die Vergabe von Bewilligungen wird seit Kurzem noch restriktiver gehandhabt, als es bis anhin der Fall war. Wenn Bewilligungen erteilt werden, so entweder bei humanitären Gründen oder im Rahmen von Ausbildungen oder anderen beruflich bedingten Aufenthalten. Es ist nicht notwendig, auf gesetzlicher Ebene eine zeitliche Beschränkung der Auslandaufenthalte festzuschreiben. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass es mit wenigen Ausnahmen nicht um Aufenthalte im Herkunftsland der Betroffenen geht.
Ich bitte Sie, den Antrag meiner Minderheit zu unterstützen und in diesem Punkt dem Ständerat zu folgen.