Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-03
Wortprotokoll
Wie bereits erwähnt wurde, beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion "Stopp dem Zahlungsschlendrian", die aus dem Jahr 2008 stammt und der Ihr Rat wie auch der Ständerat 2008 zugestimmt haben, jetzt abzuschreiben. Anlass zum Antrag des Bundesrates bilden folgende Überlegungen:
Es hat sich seit der Behandlung dieser Motion im Parlament und seit der Vernehmlassung einiges geändert, unter anderem auch die Konjunkturaussichten, nicht nur für den europäischen Raum, sondern auch für unser Land. Diese Aussichten haben sich erheblich verschlechtert. Das Konjunkturumfeld wird auch durch dasjenige der EU beeinflusst. Wir erwarten, dass sich die Situation des hochbewerteten Frankens nicht kurzfristig massiv ändern wird, dass sich die Schweizer Wirtschaft also voraussichtlich auch abkühlen könnte. In einem derartigen wirtschaftlichen Umfeld eine Erhöhung des Verzugszinses zu verordnen hätte unerwünschte zusätzliche finanzielle Belastungen für die Unternehmen zur Folge. Gerade für Unternehmen, die sich bereits heute in finanziellen Schwierigkeiten befinden, würde die Situation verschärft. Auch die Konsumentinnen und Konsumenten könnten durch einen höheren Verzugszins zusätzlich belastet werden.
Es kommt noch etwas anderes hinzu: Wenn man die aktuellen Zinssätze auf dem Kapitalmarkt und auch die geltenden Hypothekarzinsen anschaut, dann wird deutlich, dass man heute Geld sehr günstig haben kann. Eine Erhöhung des Verzugszinssatzes über den gegenwärtigen Wert von 5 Prozent stünde dazu in keinem nachvollziehbaren Verhältnis mehr; sie würde sich auch aus diesem Grund nicht rechtfertigen lassen.
In der Vernehmlassung wurde ausserdem zu Recht geltend gemacht, dass nicht sichergestellt ist, dass die Erhöhung des Verzugszinses automatisch zur beabsichtigten Verbesserung der Zahlungsmoral führt. Es ist nicht verboten, klüger zu werden und die Erfahrungen z. B. aus der EU beizuziehen. Die Erfahrungen aus der EU - dort hat man seit einiger Zeit im Handelsverkehr einen höheren Verzugszinssatz - zeigen, dass sich die positiven Effekte im Rahmen halten respektive nicht so eingestellt haben, wie man sich das vorgestellt hatte. Nach wie vor bezahlen viele Schuldner trotz des hohen Verzugszinses ihre Rechnungen nicht rechtzeitig.
Ich möchte noch auf etwas Letztes hinweisen. Auch wenn Sie heute diese Motion abschreiben: Es bleibt den Parteien weiterhin unbenommen, im Rahmen eines Vertrags einen höheren Verzugszins miteinander zu vereinbaren. Artikel 104 des Obligationenrechts ist bekanntlich dispositiv, das heisst, die Parteien können im Vertrag eine andere Lösung vorsehen, wenn sie sich darüber einigen können. Es ist nicht so, dass heute ein höherer Verzugszins nicht möglich wäre, aber er muss zwischen den Parteien vereinbart werden.
Der Sprecher der Kommissionsminderheit hat noch darauf hingewiesen, dass der Bund hier besonders im Schussfeld steht und dass man hier den Bund erziehen möchte, damit er seinen Zahlungen auch nachkommt. Ich weise darauf hin, dass der Bund in den letzten Jahren doch eine ganze Reihe von Massnahmen getroffen hat, damit er seine Verpflichtungen rascher erfüllen kann. Ich bin hier mit der Kommission, auch mit der Kommissionsminderheit, einig, dass die öffentliche Hand und selbstverständlich auch der Bund ihren Verpflichtungen nachkommen und die Zahlungen tätigen müssen. Die Massnahmen, die wir bereits ergriffen haben, haben aber dazu geführt, dass der Bund heute seine Rechnungen rechtzeitig bezahlt. Das hat uns die Eidgenössische Finanzverwaltung bestätigt; wir haben sie diesbezüglich angefragt.
Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen der Bundesrat, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die Motion abzuschreiben.