Lexipedia

Engler Stefan · Ständerat · 2012-09-24

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-24

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die Minderheit II zu unterstützen und damit dem Nationalrat zu folgen. Das bedeutet in der Konsequenz, dass wir nicht auf Testläufe verzichten wollen, sondern auf eine Delegation der Gesetzgebungskompetenz an den Bundesrat.

Im Nationalrat wurde sehr deutlich, nämlich mit 133 gegen 52 Stimmen, die Auffassung vertreten, man wolle die Gesetzgebung in den eigenen Händen behalten. Durch das ganze politische Spektrum hindurch gab es - zwar unterschiedlich motiviert - Stimmen gegen eine solche Delegation der Rechtsetzungsbefugnis. Die einen sahen die Gefahr, dass das Asylrecht dadurch im Kern ausgehöhlt werden könnte. Andere wiederum glaubten, man würde damit die Vorlage 2 der Asylgesetzrevision hinauszögern, und eine dritte Gruppe sah in dieser Bestimmung eine Möglichkeit, über Gemeinden und Kantone hinweg Faits accomplis zu schaffen. In der Summe ergab das dann dieses sehr deutliche Resultat von 133 zu 52 Stimmen gegen die Aufnahme eines Experimentierartikels.

Zusammengefasst ist für mich der Nutzen einer Testphase nicht hinreichend belegt, als dass es sich politisch lohnen könnte, das Legalitätsprinzip in dieser Frage anzuritzen. So fehlt es an einem hinreichend definierten Pilotprojekt. Wir wissen nicht, was ausgetestet werden soll. Wir kennen die Wirkungsziele nicht, wir kennen die Massnahmen nicht, und wir wissen auch nicht, wie eine Beurteilung und Auswertung dieser Testresultate erfolgen soll. Das verwundert allerdings nicht, zumal in der jetzt vielfach angesprochenen Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen die Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung ja erst diskutiert werden und erst einen vorläufigen Charakter erreicht haben. Da ist von sogenannten Verfahrenszentren die Rede. Die Überlegungen reichen von einer Anpassung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bis hin zu mehr organisatorischen Lösungsansätzen.

Jetzt wurde hier gesagt, die Anregung, eine solche Testphase zu ermöglichen, stamme von dieser Arbeitsgruppe. Wenn ich den Zwischenbericht dieser Arbeitsgruppe lese, so stelle ich fest, dass da etwas anderes steht. Da heisst es nämlich bei den weiteren offenen Fragen, die Ausgestaltung eines Pilotprojektes im Rahmen des geltenden Rechts sei zu prüfen, um das neue Verfahren zu testen. Im Papier ist überhaupt nicht davon die Rede, man wolle ausserhalb des geltenden Rechts Pilotprojekte durchführen.

Somit stellt sich nämlich die Frage, inwieweit nicht bereits auf der Basis des geltenden Rechts und der Vorlage 1, die voraussichtlich im nächsten Frühjahr dann auch in Kraft treten kann, solche Tests und Pilotprojekte realisiert werden können. Dann nämlich, wenn es vor allem um die Organisation des Verfahrens geht - etwa in Dublin-Fällen um die Optimierung des Wegweisungsvollzugs - oder wenn es um strukturierte Verfahrensabläufe geht. All dies müsste im Rahmen des geltenden Rechts und der mit der Vorlage 1 der Asylgesetzrevision beschlossenen Änderungen durchaus möglich sein, ohne dass wir hier eine Gesetzgebungsdelegation für noch darüber hinausgehende Pilotprojekte machen. So nimmt ja die laufende Asylgesetzrevision zahlreiche Gesetzesänderungen bereits vorweg, welche für die Neustrukturierung des Asylbereichs erforderlich sind. Das gilt insbesondere in den Bereichen Verfahrensbeschleunigung, Beschwerdeverfahren und Rechtsschutz.

So kann ich mir ja auch nicht vorstellen, dass während dieser Testphase das heisse Thema der Verfahrenszentren aufgegriffen werden kann. Ich kann mir nicht vorstellen, in welchem Kanton oder in welcher Gemeinde sich diese neuen Verfahrenszentren aufgrund dieser - sagen wir - Übergangsbestimmung jetzt realisieren lassen. Vielmehr glaube auch ich, dass es richtig sei, aufgrund des geltenden Gesetzes Verfahren auszutesten, und zwar überall dort, wo die gesetzliche Vorlage dafür bereits vorhanden ist.

Ich verspreche mir also von dieser Gesetzgebungsdelegation zu wenige Resultate, als dass sich diese politische Auseinandersetzung hierüber lohnen würde.