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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-24

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-24

Wortprotokoll

Der Vertreter der Minderheit II, Herr Ständerat Föhn, hat gesagt, dass er diese dringliche Vorlage 3 nicht gefährden wolle. Ich will sie auch nicht gefährden. Ich unterstütze diese Vorlage, sie ist wichtig, wir brauchen sie. Ich hoffe, dass die Bundesversammlung dieser Vorlage am kommenden Freitag in der Schlussabstimmung zustimmt, dann kann sie am Tag danach in Kraft treten. Die Testphase hat aber keine Auswirkungen auf die Vorlage 3. Wenn Sie diesen Artikel jetzt in die Vorlage einbauen, dann verzögert sich die Vorlage 3 nicht; Sie können sie genau gleich unterstützen. Auf die inhaltlichen Fragen komme ich nachher zurück. Wenn Sie wollen, dass das jetzt kommt, dass die Vorlage 3 dringlich ist und dass sie am nächsten Samstag faktisch in Kraft tritt, dann machen Sie das möglich, auch wenn Sie diese Testphase hier beschliessen. Es war mir wichtig, das noch festzuhalten.

Zu den Bedenken, die geäussert wurden, dass man mit diesem Artikel die Vorlage 2 verzögere: Diese Vorlage haben Sie an den Bundesrat zurückgewiesen und ihn beauftragt, mit einer Vernehmlassungsvorlage zu kommen, die eine massive Verkürzung der erstinstanzlichen Verfahren mit sich bringt; das haben Sie in Auftrag gegeben. Ich kann Ihnen so [PAGE 856] viel sagen: Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Ihr Rat hat den Auftrag gegeben, die Vernehmlassungsvorlage solle bis Ende 2012 bereit sein. Die Arbeitsgruppe, die wir eingesetzt haben, von der schon gesprochen wurde - es ist nicht eine Arbeitsgruppe Käser, sondern es ist eine Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen, und zwar von KKJPD, SODK und EJPD -, hat Ihrer Kommission vor dem Sommer einen Zwischenbericht vorgestellt. Ihre Vertreter haben gesagt, was sie bereits wissen, was sie bereits entschieden haben und wo noch offene Fragen sind. Die Kommissionssprecherin hat soeben darauf hingewiesen, dass der Wunsch nach Testphasen eben von den Kantonen kommt. Die Kantone haben in dieser Arbeitsgruppe gemerkt, dass die Neustrukturierung der Verbundaufgabe Asylwesen erhebliche Auswirkungen auf das Zusammenspiel zwischen Bund und Kantonen hat. Deshalb sind die Kantone der Meinung, dass es sinnvoll ist, das möglichst realitätsnah austesten zu können. So weiss man nachher, wenn die Dinge in der Vorlage 2 festgehalten werden, wovon man spricht.

Immer wieder wurde nach dem Verhältnis zwischen der Vernehmlassungsvorlage, die wir im nächsten Jahr haben, und der gleichzeitigen Durchführung der Testphasen gefragt. Es gab die Befürchtung, jemand von Ihnen hat sie geäussert, dass wir dann immer auf diese Testphasen verweisen würden. Nein, wir können die Vernehmlassung durchführen; wir werden sie auswerten, so, wie man das mit jeder Vorlage macht; wir haben parallel dazu die Testphasen. Wir können sicherstellen, dass das, was sich in den Testphasen als positiv herausstellt, gleich in die Vorlage einfliesst, dass es mit dem Inkrafttreten der neuen Vorlage keine Lücke gibt. Daher auch die Idee, dass das maximal drei Jahre dauern soll; Herr Ständerat Niederberger hat es gesagt, es soll nicht plötzlich einen Unterbruch geben. Aber das verzögert die Vorlage 2 nicht, sondern das wird Ihre Entscheide bei der Vorlage 2, Ihre Grundlagen verbessern, denn Sie werden wissen: Wir haben das eins zu eins bereits ausgeführt. Was sich nicht bewährt, wird nicht in die Vorlage 2 aufgenommen; was sich bewährt, können Sie mit der Vorlage 2 beschliessen.

Es wurde die Frage gestellt, warum es überhaupt eine gesetzliche Grundlage für diese Testphasen brauche. Ich sage Ihnen gerne noch einmal, was wir uns darunter vorstellen und weshalb wir eben eine gesetzliche Grundlage brauchen: Wir wollen in diesen befristeten Pilotprojekten einerseits die Behandlungs- und Beschwerdefristen verkürzen. Das können wir nur dann tun, wenn wir hier eine gesetzliche Grundlage haben. Wir können sonst nicht vom geltenden Recht einfach abweichen. Wir haben das mit einer Delegationsnorm vorgesehen; der Bundesrat regelt die Einzelheiten in Form einer Verordnung.

Wir wollen andererseits parallel dazu, und das braucht es, von Anfang an einen umfassenden Rechtsschutz. Damit dieser umfassende Rechtsschutz gewährleistet ist, brauchen wir eine Finanzierungsgrundlage. Das sind alles Dinge, die wir nicht am Gesetz vorbei beschliessen können. Da würden Sie sich wehren, und da würden Sie sich zu Recht wehren. Das können wir nur tun, wenn wir eine entsprechende gesetzliche Grundlage mit einer Delegationsnorm an den Bundesrat haben.

Das Bundesamt für Justiz, Sie haben es von der Kommissionssprecherin gehört, hat geschaut, ob die Dringlichkeit gegeben ist; es hat das bejaht. Es hat geschaut, ob die Delegationsnorm hinreichend bestimmt ist, dass das nicht ein Blankocheck ist, sondern dass sie genügend definiert und umschrieben ist, damit der Bundesrat in dieser Verordnung nicht irgendetwas tun kann; es hat das bejaht. Es hat geschaut, ob die verfassungsmässige Rechtsgleichheit, ob das Gleichheitsgebot und die Rechtsweggarantie auch mit diesem Verfahren eingehalten sind; es hat das auch bejaht.

Wir haben mit Ihrer Kommission im Übrigen abgemacht, dass der Bundesrat, bevor er über diese Verordnung entscheidet, Ihre Kommission konsultieren wird. Dazu haben Sie das Recht; das haben wir in der Kommission bereits so besprochen und auch versprochen.

Das ist der Inhalt dieser Änderungen, und da, das muss ich Ihnen schon sagen, brauchen wir eine gesetzliche Grundlage; das machen wir nicht einfach so. Ob das etwas Aussergewöhnliches ist? Nein, Herr Minder, auch da hat uns das Bundesamt für Justiz an diversen Beispielen gezeigt, dass in den letzten Jahren genau so vorgegangen worden ist. In anderen Fällen hat man zum Teil nicht einmal eine Delegationsnorm gemacht, in anderen Fällen hat das zum Teil das Bundesamt allein entschieden, nicht der Bundesrat in Form einer Verordnung. Wir sind der Meinung, dass wir rechtsstaatlich gesehen den vorsichtigen Weg gewählt haben, weil wir uns absichern wollen. Es geht um zentrale Fragen. Es geht am Schluss darum, dass im Resultat, ob jemand Asyl bekommt oder nicht, das Gleichheitsgebot eingehalten wird. Deshalb haben wir gesagt: Wir wollen das nicht mit einer Delegationsnorm an das Bundesamt lösen, sondern der Bundesrat muss in der Verordnung festlegen, wie diese befristeten Pilotprojekte aussehen dürfen und wie sie aussehen müssen.

Ich komme noch zur Frage "zwei oder drei Jahre?". Mit drei Jahren haben Sie - das wurde auch von Ihnen erwähnt - ein Stück weit die Garantie, dass das, was sich in der Testphase bewährt und was wir in der Vorlage 2 aufnehmen wollen, nahtlos in diese Vorlage übergehen kann; dann hat man keine Lücke. Wir gehen davon aus, dass wir diesen Übergang in spätestens drei Jahren - ich möchte auch, dass die Vorlage 2 früher in Kraft tritt - haben werden. Mit zwei Jahren, bin ich der Meinung, kann es sein, dass eine Lücke entsteht. Aber Frau Diener hat es gesagt, Sie haben die Diskussion im Nationalrat gehört: Wenn Sie dem Nationalrat entgegenkommen wollen - dort hat man über eine Frist von einem Jahr diskutiert -, kann man mit zwei Jahren sicher auch etwas tun.

Ich muss Ihnen sagen, ich bin wirklich überzeugt, dass wir mit diesem Artikel Gutes tun können, dass wir in Ihrem Sinn etwas tun können. Sie alle möchten die Verfahren beschleunigen, Sie alle möchten auch nicht dauernd das Asylgesetz revidieren müssen. Deshalb haben Sie auch das Anrecht, dass Sie Asylbestimmungen machen, die vielleicht vorher einmal getestet wurden, sodass man nicht etwas erfindet, das man am Schluss wieder korrigieren muss. Die Testphasen geben Ihnen mehr Sicherheit.

Von daher beantrage ich Ihnen, diesem Artikel zuzustimmen. Ob Sie sich für zwei oder für drei Jahre entscheiden - da haben Sie sicher das bessere Gespür, wie Sie sich am ehesten mit dem Nationalrat finden können.