Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-12-14
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-12-14
Wortprotokoll
Die Kommission ist grundsätzlich einig mit dem Motionär und dem Ständerat, dass das Anliegen berechtigt ist. Da gibt es offenbar keine Unterschiede, das sieht auch der Bundesrat so. Es gibt Fragen, die für die Umsetzung der Motion zu klären sind, auch hier hat der Bundesrat keine andere Meinung. Das ist ja gerade der Sinn einer Motion: Wenn sie angenommen worden ist und man eine Lösung vorschlagen muss, ist es ein Teil der üblichen Arbeit, dass man bei der Ausarbeitung eines Gesetzesartikels über die sich konkret stellenden Fragen nachdenkt. Wenn Sie die Motion ablehnen und den Weg des Postulates beschreiten, verzögert sich das Ganze beträchtlich. Es ist so, dass heute für Biogas, was die Verfahrensbestimmungen anbelangt, das CO2-Gesetz und damit der Verweis auf die Mineralölsteuer-Gesetzgebung gilt. Das ist ein Hindernis, und das ist grundsätzlich abzuschaffen.
Der Nachweis, dass das virtuell importierte Biogas tatsächlich hergestellt, in ein Erdgasnetz eingespeist und im Ausland nicht bereits als Biogas vermarktet worden ist, ist nicht einfach zu erbringen. Wir meinen aber, dass es im internationalen Verfahren möglich sein muss, allenfalls im Rahmen eines Amtshilfegesuches, diesen Nachweis vom Importeur zu verlangen. Es bestehen also Möglichkeiten.
Es geht in diesem Vorstoss, und das scheint mir wichtig zu sein, auch nicht um die Frage "Biogas für Nahrungsmittel", sondern es geht klar um Biogas, das im Wärmebereich, als Treibstoff eingesetzt wird. Auch hier haben wir in der Schweiz seit 2008 die Möglichkeit, dass biogene Treibstoffe von der Mineralölsteuer befreit werden können, wenn sie die ökologischen und sozialen Mindestanforderungen erfüllen und die Ausführungsvorschriften eingehalten sind. Auch hier, im Bereich der Treibstoffe, gibt es also bereits Möglichkeiten, an die man mit den Nachhaltigkeitskriterien anknüpfen könnte.
Deshalb meinen wir, dass es richtig und sinnvoll ist, die Motion anzunehmen und die Fragen, die sich im Rahmen der Ausarbeitung der gesetzlichen Grundlage ergeben, weiterzuverfolgen und zu klären.