Rösti Albert · Nationalrat · 2012-12-14
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-14
Wortprotokoll
Aus dem Ständerat liegen zwei Motionen vor, die wir zu behandeln haben.
Die Motion 11.3851 verlangt vom Bundesrat, das bisherige Ausbauziel für die Wasserkraftproduktion im Energiegesetz so zu ändern, dass die durchschnittliche Jahreserzeugung von Elektrizität aus Wasserkraftwerken bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Stand 2000 erhöht wird, dies unter Berücksichtigung von anderen öffentlichen Interessen. Der Bundesrat wird zudem beauftragt, die Bewilligungsverfahren für die Wasserkraftwerke zu straffen und zu vereinfachen, damit dieses Ziel erreicht werden kann.
Der Ständerat hat die Motion am 11. Juni 2012 mit 20 zu 20 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten knapp angenommen.
Die Motion 11.3926 geht in die gleiche Richtung. Der Bundesrat wird darin mit Folgendem beauftragt: Erstens soll innert Jahresfrist in Zusammenarbeit mit den Kantonen nach einheitlichen Kriterien gesamtschweizerisch eine Erhebung der Potenziale zur Nutzung der Wasserkraft zur Elektrizitätsgewinnung erarbeitet werden; der Hauptfokus ist dabei auf Gebiete zu richten, in denen die Wasserkraft bereits heute genutzt wird. Es gibt dann eine zweite, dritte und vierte Ziffer; diese wurden allerdings vom Ständerat abgelehnt. Unter anderem wäre auch vorgesehen gewesen, dass konkrete neue Ausbauziele für die Wasserkraft festgelegt werden.
Der Ständerat hat am 30. Mai 2012 die erste Ziffer der Motion mit 25 zu 12 Stimmen angenommen und die Ziffern 2 bis 4 mit 26 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Ihre Kommission, die UREK, hat die Geschäfte an ihrer Sitzung vom vergangenen 8. Oktober behandelt. Sie ist sich einig, dass die Wasserkraft für die schweizerische Stromversorgung eine ausschlaggebende Rolle spielt und in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen wird. Die Kommission will, [PAGE 2234] dass die Wasserkraft in Zukunft ihr volles Potenzial entfalten kann.
Die Kommission ist aber geteilter Meinung, was die Festlegung von gesetzlichen Mindestanforderungen anbelangt. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass es nicht sinnvoll ist, für die Wasserkraft konkrete neue Ausbauziele im Gesetz festzulegen, zumal auch für andere erneuerbare Energien keine spezifischen gesetzlichen Ziele festgeschrieben sind. Hingegen erachtet die Kommission eine nationale Erhebung zu den Potenzialen der Nutzung der Wasserkraft als sinnvoll. Diesbezüglich bestehen aber seit der Einreichung dieser Motionen bereits diverse Untersuchungen und Schätzungen des Bundesamtes für Energie. Sie sind im vergangenen Sommer mit den Vernehmlassungsunterlagen zur Energiestrategie 2050 publiziert worden. Die Zahlen enthalten nach wie vor grosse Schwankungsbereiche; allenfalls können diese Zahlen und dieses Datenmaterial, auch im Rahmen der Umsetzung dieser Motionen, noch präzisiert werden.
Gestützt auf diese Überlegungen beantragt Ihnen die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion 11.3851 abzulehnen. Nach dieser Motion soll nicht nur das Potenzial abgeschätzt werden, sondern es sollen konkrete Ziele im Gesetz festgeschrieben werden.
Analog zum Ständerat beantragt die Kommission mit 19 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die erste Ziffer der Motion 11.3926 anzunehmen. Ich ersuche Sie namens der Kommission, diesen Anträgen zu folgen.