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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2012-12-12

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2012-12-12

Wortprotokoll

In dieser politischen Diskussion um die laufende IV-Revision haben wir einen Konsensus: Es ist unsere Pflicht, die Schulden zu sanieren und die Finanzierung langfristig zu sichern. Die 6. IV-Revision ist der dritte und letzte Schritt dieses Plans, die IV zu sanieren, die milliardenschwer verschuldet ist. Es wurde bereits viel getan. Zu den Massnahmen, die bereits beschlossen worden sind, gehört die Senkung der Anzahl Neuberentungen durch Eingliederungsmassnahmen um fast die Hälfte; dazu gehören auch die befristete Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer sowie die Schaffung eines AHV-unabhängigen Ausgleichsfonds.

Heute wissen wir, dass die Sanierungsmassnahmen greifen. Die Zahl der Neurenten ging wie gesagt fast um die Hälfte zurück. Mit dem geltenden Recht können gemäss den aktuellen Auswertungen die Schulden ohne weitere Spassmassnahmen - Spass? Ich meinte natürlich Sparmassnahmen, und die sind kein Spass! - bis 2029 getilgt werden. Es würde also höchstens drei bis vier Jahre länger dauern als mit den zusätzlichen Sparmassnahmen, über die Sie heute entscheiden.

Bevor Sie heute also weiter hart beschliessen und in erster Linie Familien und Menschen mit einem hohen Invaliditätsgrad treffen, sollten Sie sich noch einmal auf den Zweck des IV-Gesetzes gemäss Artikel 1a besinnen: Dieses Gesetz soll erstens die Invalidität mit Eingliederungsmassnahmen verhindern, zweitens die wirtschaftlichen Folgen der Invalidität durch eine angemessene Deckung des Existenzbedarfs ausgleichen und drittens ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben der Betroffenen unterstützen. Anhand dieses Zweckartikels haben wir das zweite Massnahmenpaket der 6. IV-Revision zu bewerten.

Um die Finanzierung nachhaltig sicherzustellen, ist nicht nur der bereits verzeichnete Erfolg bei der Verhinderung von Neurenten wichtig, sondern auch die beschlossene Wiederintegration von IV-Rentnern ins Berufsleben. Dieser Plan ist ambitiös: Insgesamt wollen wir in sechs Jahren 17 000 IV-Empfängerinnen und -Empfänger wieder in den Arbeitsmarkt eingliedern. Hier wissen wir zurzeit noch nicht, wie erfolgreich wir sein werden, denn diese Aufgabe braucht nicht nur den Willen und den Mut der IV-Rentner, wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig zu sein; es braucht dazu auch den Willen und die Möglichkeit der Arbeitgeber, Arbeitsstellen für diese Menschen bereitzustellen.

Die Grünen beantragen Ihnen Nichteintreten auf dieses zweite Massnahmenpaket der 6. IV-Revision, weil die Wirksamkeit der Beschlüsse zur Wiedereingliederung von Rentnern zuerst überprüft und gegebenenfalls weitere Massnahmen zu beschliessen sind, um dieses wichtigste und nachhaltigste Ziel zu erreichen. Es darf nicht sein, dass IV-Rentner und IV-Rentnerinnen wegen weiteren Sparmassnahmen wirtschaftlich noch mehr bedroht sind und sich gleichzeitig Gesellschaft und Unternehmungen der Verantwortung entziehen können. Wir beantragen Ihnen auch Nichteintreten, weil in den letzten Jahren der prozentuale Anteil der IV-Rentner, die Ergänzungsleistungen beziehen müssen, laufend gestiegen ist. Das heisst nichts anderes, als dass die Renten den Existenzbedarf nicht angemessen decken. Das widerspricht einerseits dem Zweck des IV-Gesetzes und verursacht andererseits eine Verlagerung der Kosten auf Kantone und Gemeinden. Das Erstere ist nicht menschenwürdig, das Letztere nicht zielführend.

Wir fordern Sie deshalb auf, die Entscheide der Kommission zu überdenken - ja, jetzt mit dem Beschluss auf Nichteintreten eine Denkpause einzulegen. Die Grünen sind der Meinung, dass dieses letzte Massnahmenpaket zum falschen Zeitpunkt und in nichtakzeptabler Härte vor uns liegt. Beschliessen Sie trotzdem Eintreten, so bitten wir Sie um [PAGE 2165] Unterstützung des Antrages der Minderheit Schenker Silvia auf Rückweisung an den Bundesrat. Sollten Sie auch dieser Minderheit nicht folgen, unterstützen Sie das Splitting der Vorlage gemäss Minderheit Ingold.

Die Grünen anerkennen, dass durch dieses Splitting gewichtige Sparmassnahmen zulasten von Familien mit behinderten Kindern aktuell nicht beschlossen würden und dass auch auf die Kürzung der Kinderrenten aktuell verzichtet würde. Die Grünen machen aber darauf aufmerksam, dass eine zentrale und für uns unhaltbare Sparmassnahme, nämlich die Rentenkürzungen bei Menschen mit hohem Invaliditätsgrad, trotzdem beraten würde. Zudem beantragt eine Mehrheit der Kommission den Tabubruch, auch laufende Renten zu kürzen. Auch davor bewahrt uns das Splitting der Vorlage nicht. Unter diesen Umständen bleiben einige Ratskollegen, die sich für das Splitting aussprechen, weiterhin dem Verdacht ausgesetzt, dass sie dieses Splitting schlussendlich für eine Salamitaktik instrumentalisieren, um damit trotzdem sämtliche Sparmassnahmen umsetzen zu können, aber der Vorlage im Hinblick auf ein mögliches Referendum die Zähne zu ziehen.

Wir hoffen, dass Sie sich im Rahmen dieser Detailberatung mit uns gegen diese drastischen und schwerwiegenden Rentenkürzungen aussprechen. Denn dieses Gesetz soll auch in finanziell schwierigen Zeiten invaliden Menschen den Existenzbedarf angemessen decken und ihnen eine menschenwürdige und selbstbestimmte Lebensführung erlauben.