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Ingold Maja · Nationalrat · 2012-12-12

Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, das zweite Massnahmenpaket der 6. IV-Revision in zwei Vorlagen zu splitten: Die Vorlage 1 beinhaltet die wichtige Änderung des Rentensystems, die verstärkte Eingliederung, die Betrugsbekämpfung, die Entschuldung der IV sowie die Einführung eines Interventionsmechanismus. Inhalt der Vorlage 3 sind dann die Änderungen bei der Kinderrente und bei den Reisekosten. Sie wird erst beraten, wenn aussagekräftige Kennzahlen zu den Ergebnissen der bisherigen drei Revisionen vorliegen.

Meine Begründung: Der Bundesrat zielte darauf ab, dem Parlament eine Revision zu unterbreiten, mit der die IV saniert werden kann, und zwar einerseits mit einer Systemverbesserung und andererseits mit einer weiteren Reduktion der Ausgaben, was vor allem heisst: der Renten. Hier liegt das grösste Sanierungspotenzial. Die Kürzung der Renten, vor allem kumuliert mit den gekürzten Kinderrenten, ergeben im Worst Case einschneidende Einbussen. Sie sagen, es treffe ja nur wenige. Aber für jene, die zu diesen Wenigen gehören, ist es eine harte Realität. Der Bundesrat ist in seiner Botschaft vor bald zwei Jahren davon ausgegangen, dass nichts daran vorbeiführt und dieses Sanierungsvolumen zur Entschuldung nötig ist, wenn wir erfüllen wollen, was wir dem Volk bei der Abstimmung über die Zusatzfinanzierung versprochen haben. Aber nun hat der Bundesrat neue Zahlen gebracht. Die Sanierungsstrategie der vorangegangenen Revisionen erweist sich als wirkungsvoll, und dank der Zusatzfinanzierung und den greifenden Sparmassnahmen schreibt die IV positive Rechnungsüberschüsse, mit welchen sie bis 2018 die AHV-Schuld reduzieren kann. Und nach Ablauf des Mehrwertsteuerzuschlages kann sie mit Überschüssen die Schuld weiter abzahlen, sodass diese bis 2029 mit den bisher in Kraft gesetzten Massnahmen vollumfänglich abgetragen sein wird.

Den Finanzperspektiven des Bundesrates liegen die neuesten demografischen, wirtschaftlichen und invaliditätsbezogenen Szenarien zugrunde. Wir können diese nun einfach ignorieren und die ganzen Rentenkürzungen durchziehen - d. h., das ganze Sanierungspotenzial realisieren, bis und mit Kinderrenten und Reisekosten -, mit der Begründung, dass wir auf der sicheren Seite sein wollen. Oder wir können einen Teil der umstrittensten Entscheide verschieben, bis Ergebnisse und zumindest aussagekräftige Hinweise vorliegen, wie die in Kraft gesetzten Revisionen umgesetzt werden. Es reicht nicht, finanziell auf der sicheren Seite sein zu wollen, wo es um die Existenzgrundlagen für behinderte Menschen geht. Wir sind es ihnen schuldig, genau hinzuschauen und erst dann auf ihre Kosten allfällige einschneidende Massnahmen zu ergreifen, wenn es notwendig sein sollte. Die Verschiebung der Entscheide über Kinderrenten und Reisekosten nimmt dem sicheren Referendum der Behindertenorganisationen die Spitze. Es dürfte nämlich schwierig werden, dem Schweizervolk plausibel zu machen, dass es einschneidende Rentenkürzungen bei Schwerbehinderten und deren Familien beschliessen soll, mit dem einzigen Ziel, die Schulden gerade mal vier Jahre früher abzutragen.

Im Falle einer Ablehnung des ganzen Massnahmenpaketes versenken wir die wichtige und sinnvolle stufenlose Rentensystematik. Zurück auf Feld eins wäre ein Rückschritt für die IV, den ich verhindern will. Damit wäre auch die Verminderung der Schwelleneffekte, der Negativanreize zur Arbeitsintegration, nicht realisierbar. Wir haben das Ziel, dass sich Arbeit lohnen muss. Deshalb sind die Massnahmen zur Eingliederung aus der Rente vor allem für psychisch Behinderte für den Erfolg von fundamentaler Bedeutung. Mit dem Splitten und der Rückweisung der Vorlage 3 entschärfen wir diese Revision und schaffen taktisch gesehen bessere Voraussetzungen für die Erreichung des Reformziels. Dieser Meinung sind auch der Bundesrat, die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband. Sie alle begrüssen diese Strategie, weil sie von dem, was wir auf Bundesebene legiferieren, betroffen sind.

Ich ersuche Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen - mit Blick auf die Auswirkungen auf die anderen politischen Ebenen und mit einer gesellschaftspolitischen, nicht nur finanzpolitischen Sicht.